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Rechtliche Frage

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Vermutlich schon, aber schick das ganze per Einschreiben mit Rückschein, damit du was in der Hand hast, wenn der Zicken macht.
 
Hab mal noch ne sehr wichtige Frage:

Der Mieter hat an dem Garten seit ca. 10 Jahren nix mehr gemacht. Im Mietvertrag steht aber drin das der Garetn gepflegt werden muss.

Ich kann dann natürlich Geld von der Kaution einbehalten, die Frage ist nur wann?

Muss ich ihm da ne Frist setzen? (Der Mietvertrag ist ja schon am 1.5. ausgelaufen) oder ist die Schlüsselübergabe automatisch der Zeitpunkt an dem der Garten entweder gemacht ist oder nicht?

Ist sehr wichtig denn ansonsten muss ich noch ne Frist setzen (was nachteilig wäre für mich).
 
erstmal wirst du ihm die möglichkeit geben müssen, das in ordnung zu bringen.

3. Schadensersatz und Kündigung
Hat der Mieter die wirksam übernommene Gartenpflege vernachlässigt, indem er die Arbeiten entweder gar nicht oder nur sehr spärlich durchführt, den Garten also verwildern und verkommen lässt, entsteht dem Vermieter ein Anspruch auf Ersatz derjenigen Kosten, die erforderlich sind, um den Zustand herzustellen, der vertraglich geschuldet ist. Wichtig ist dabei, dass dem Mieter zunächst eine angemessene Frist zur Durchführung der im Einzelnen zu bezeichnenden Arbeiten gesetzt wird (Blank, Mietrecht von A-Z "Gartenflächen").


http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=92659&ccheck=1
 
Angemessene Leistungs-/ Nacherfüllungsfrist bzw Abmahnung gem. § 323 III BGB

Die Frist muss so lang bemessen sein, daß der Schuldner in der Lage ist, die bereits begonnene Erfüllung zu beschleunigen und zu vollenden. Sie braucht aber, da die Leistung des Schuldners ja schon länger fällig ist, nicht so lang zu sein, daß der Schuldner die Möglichkeit hat, erst jetzt mit der Leistungsvorbereitung zu beginnen.
Die Frist ist daher grds so zu setzen, dass die vom Schuldner gebotene Leistungshandlung innerhalb der Frist vorzunehmen ist. Soll der Leistungserfolg innerhalb der Frist erfolgen, so muss dieses deutlich vereinbart werden.

Ich schätze mal, ein WE zur Erledigung sollte in der Frist enthalten sein. Was soll er denn überhaupt machen?
 
Cale schrieb:
Angemessene Leistungs-/ Nacherfüllungsfrist bzw Abmahnung gem. § 323 III BGB

Die Frist muss so lang bemessen sein, daß der Schuldner in der Lage ist, die bereits begonnene Erfüllung zu beschleunigen und zu vollenden. Sie braucht aber, da die Leistung des Schuldners ja schon länger fällig ist, nicht so lang zu sein, daß der Schuldner die Möglichkeit hat, erst jetzt mit der Leistungsvorbereitung zu beginnen.
Die Frist ist daher grds so zu setzen, dass die vom Schuldner gebotene Leistungshandlung innerhalb der Frist vorzunehmen ist. Soll der Leistungserfolg innerhalb der Frist erfolgen, so muss dieses deutlich vereinbart werden.

Ich schätze mal, ein WE zur Erledigung sollte in der Frist enthalten sein. Was soll er denn überhaupt machen?

Einfache Gartenarbeiten für Gerri, damit es wieder gut ausschaut :grins:
garten1.jpg
 
@Cale: ja den kompletten Garten.

Da ist seit 10 Jahren nichts mehr gemacht worden, das Gras ist über 1m hoch......

Vor 2 Wochen war die Lage noch so das er nen Gärtner kommen lassen wollte und wir sagen was der Gärtner macht, mittlerweile sind die Fronten aber verhärtet und falls er nächste Woche auszieht will ich nächstes WE in meinem Garten schwenken.
Dann setz ich ihm dieses WE ne Frist für Mitte nächster Woche für den Garten, das sollte reichen.
 
Jo geht nur um Gras und diverse Sträucher, so riesig ist der Garten auch nicht :-)
Ich will halt nächstes we, falls ich endlich einziehen kann, dort schwenken
 
seitdem wohnt seine Ex-Frau drin, es wurde auf jeden Fall schon lange nichts mehr gemacht, sehr lange. Der Kerl hat keine Freunde, nur seine Firma....
 
Man muss halt auch aufpassen, weil bei solchen Leuten die eigenen Nerven schnell plank liegen und dann wird man unsachlich, was einem meist selbst schadet. Ich mein jetzt nicht psychisch, sondern gegenüber anderen Leuten, die damit auch zu tun haben.
 
Gerri schrieb:
Ich will halt nächstes we, falls ich endlich einziehen kann, dort schwenken


Das verstehe ich voll und ganz und ich weiß wie scheisse die Situation für dich ist, aber du würdest Dir selbst einen Gefallen tun, wenn du Dich von dem Gedanken verabschiedest.
Du weißt noch nicht einmal wann er auszieht und willst schon Pläne für nächste Woche machen. Gehe das ganze erstmal etwas relaxter und langsamer an sonst verdirbst du Dir nur die Freude am neuen Eigentum.
 
die Wohnung ist seit gestern oder heute fertig, ich dneke am WE ist das Haus verputzt und dann sollte er denke ich anfang nächster Woche draußen, ich mach mir aber vorsichtshalber auch keine große Hoffnung
 
So, vor dem Haus steht ein Transporter (ein kleiner aber wenigstens einer) und es wird darin gesaugt obwohl der Mieter nicht da war also hege ich langsam die Hoffnung das sich da was tut.
 
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