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Rechtliche Frage

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Loomit schrieb:
Mach es halt weiter auf die nette aber bestimmte Art und Weise, nichts anderes wollte ich sagen. Arbeitgeber und Wohngesellschaft und schon hat er dich als Psychopathen am Arsch. Dann hat er dich in der Hand. Mach das bloss nicht.

Ich werd definitiv bei der Wohnungsbaugesellschaft nachfragen. Ich will wissen wann die fertig sind.
 
hab gerade eben nachgelesen, dafür hat ein Mieter mal 2500€ Strafe bekommen. Dann hau ich ihm lieber eine rein, sollte etwas billiger sein ^^
 
flash4y0u schrieb:
kannst du nicht einfach die schlösser austauschen lassen während er arbeiten ist...:ugly:

Das fällt wie gesagt unter verbotene Eigenmacht. Da geht der Mieter im Eilverfahren vor Gericht und gewinnt. Kann er vergessen.
P.S.
google mal sibirische Räumung!
 
Geh' doch einfach mal zu einem Anwalt, der sich auf Mietrecht spezialisiert hat. 'Ne Einführungsberatung kostet Dich keine hundert Euro und stellt dein Nervenkostüm wieder her. Soviel wäre mir die Klärung der aktuellen Situation einfach wert.
 
Der Kerl hat ja ne eigene Webdesign Firma, hab jetzt mal nach seiner Website gegooglet.
Kein Wunder das da die Gerüchte rundgehen er sei pleite gegangen und seine Ex-Frau hätte ihn aufgefangen.....
 
So war heute beim Bauunternehmer, die Wohnung wird in den nächsten 1-2 Tagen fertig, allerdings wird von außen das ganze Haus verputzt und solange das Gerüst da ist kann man keine Möbel reintragen, mal schauen wie lange das dauert :fp:
 
Geh doch zu "Haus und Grund" dem Verband für Vermieter.
http://www.hausundgrund.de/index.html

Aufnahme inkl. erstem Jahresbeitrag kostet dich knapp unter 100 Euro und da ist ne Rechtschutzversicherung Automatisch mit drin. Die helfen dir bei dem ganzen Scheiß im Rahmen des rechtlich Möglichen, und wenn du sowieso weiter Vermieten willst kann sich das ja vielleicht noch auszahlen.
 
mh wenn die keine Wartezeit hätten (also jetzt abschließen und erst in 3 Monaten Rechtsbeistand bekommen) würde ich da sogar noch beitreten.
 
Gerri schrieb:
mh wenn die keine Wartezeit hätten (also jetzt abschließen und erst in 3 Monaten Rechtsbeistand bekommen) würde ich da sogar noch beitreten.

Also helfen tun sie dir sofort, mit Rechtsberatung und sie übernehmen den kompletten Schriftwechsel mit dem Typen usw. aber wenn du Klagen willlst ist das schon richtig, dann musst du erst 3 Monate dabei sein bevor die Rechtschutz greift.

Aber wenn du sicher sein kannst (auf Grund deren Aussage, die rechtlich dann eben einwandfrei ist) das du im Recht bist ist dir das vielleicht den Aufwand trotzdem wert.
 
Reicht das hier als "Mahnung"?

Guten Tag,

da ihr Mietvertrag zum 01.05.2011 gekündigt wurde und sie bis heute (03.05.2011) immer noch nicht ausgezogen sind, fordere ich sie hier mit auf bis spätestens 11.05.2011 auszuziehen.

Sollte dies nicht der Fall sein behalte ich mir vor rechtliche Schritte einzuleiten.



Mit freundlichen Grüßen
xxx


edit: hab mal ne Woche genommen, ich denke ja die muss man gewähren.
 
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