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Rechtliche Frage

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Gerri schrieb:
Boah, Beratung beim Anwalt => 320€ :fp:

Anwalt richtig einschalten, d.h. ab dem ersten Brief: 7xx€......

Für die Beratung hätte ich besser zu Haus&Grund gehen sollen aber ich hab nicht mit so einer Summe gerechnet.

Alter Schwede. Für die Erstberatung bezahle ich keinen Cent. Der hört sich mein Problem an, schlägt mir vor was ich/er tun kann, klärt mich über die Vorgehensweise auf und ich setze ihn dann darauf an oder bedanke mich und gehe. Du warst im Puff, gib´s zu! :D
 
Gerri schrieb:
Boah, Beratung beim Anwalt => 320€

Da bist du wohl an einen der üblichen Hinterhofanwälte geraten, der sich mit deinem Honorar die nächsten zwei Monate über Wasser halten muss.

Hast du von ihm denn wenigstens schon was Schriftliches bekommen? Andernfalls dürfte ihm die Begründung ziemlich schwer fallen, weshalb er mit den maximal zulässigen 190 € (+ Auslagen) für eine Erstberatung nicht ausgekommen ist ;)
 
790€ ist echt mehr als Derb... dafür machen wir dir VIELE Steuerliche Sachen :D
Aber auch die Anwälte bei uns haben nicht mal annähernd so hohe Kostennoten für Beratung :D
 
Was kostet eine einmalige Beratung?

Für ein erstes Gespräch (wenn es dabei bleibt) darf der Anwalt einem "Verbraucher" maximal die gesetzlichen Erstberatungsgebühren berechnen. Dabei ist es unerheblich wie lange oder wie kurz dieses Gespräch dauert und ob es eventuell "nur" telefonisch erfolgt ist.

Diese Erstberatungsgebühr wird in jedem Fall fällig, sobald Sie einen Anwalt mit einer Rechtsfrage konfrontieren, auf die er eine Auskunft gibt.

Die Höhe der Erstberatungsgebühr beträgt nach dem RVG maximal 190 €. Diese Höchstgrenze gilt jedoch nur für Verbraucher und nicht für Rechtsfälle aufgrund einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit des Mandanten.

Wenn der Anwalt nach dem Erstgespräch weiter tätig wird, indem er etwa Unterlagen studiert oder Briefe schreibt, dann muß er dafür auch die entsprechenden gesetzlichen Gebühren in Rechnung stellen.


alter.. das dauert 5 sekunden mit google....
 
Hab das hier mal dazu gefunden

http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=752

Beispiel: Eine Vergütungsvereinbarung besteht nicht zwischen Anwalt und Oma Krause. Deshalb findet das RVG als übliche Vergütung Anwendung.

Da Oma Krause keine gewerbliche Vermieterin ist (nur eine Wohnung wird vermietet) gilt sie als Verbraucherin. Es fand nur eine Beratung statt, mithin eine Erstberatung im Sinne des RVG.

Unabhängig vom tatsächlichen Gegenstandswert (der hier der Jahresmiete von 12 x 600,00 € = 7.200,00 € entspechen würde) besteht somit für Oma Krause eine begrenzte Anwaltsgebühr, zu deren Zahlung sie verpflichtet ist. Es handelt sich um die Erstberatungsgebühr von 190,00 € zzgl. Auslagen und MWSt, mithin um 243,60 € (s.o.). Sollte die Gebührennote des Anwaltes Gutmut darüber liegen, muss Sie den überschiessenden Betrag nicht zahlen.

Ich hab Gott sei Dank nur 100€ angezahlt, mal schauen was er für ne Rechnung schickt. Wenn er auch nur halbwegs seriös ist wird er sicher keine überhöhte Rechnung schicken sonst könnte das ja schnell publik werden.
Sein Büro sah auch ehrlich gesagt recht versifft aus und er hatte nen Rechner Anno 1990 aber das hat mich nicht interessiert, bei mir bekommt jeder ne Chance, leider...... da gibts 2 Anwälte in Saarlouis und der erste bei den ich geh will mich bescheißen, unglaublich.
 
Klingt so, als wäre Gerri's Anwalt in Wahrheit der Mieter. :grins:

Well done, Gerri.

PS: Karma is a bitch. :grins:
 
Das ist echt unglaublich....... im Moment hab ich die Seuche am Fuß..... naja dank dieser eindeutigen Rechtslage bleib ich maximal bei 250€ hängen... morgen geh ich bei Haus&Grund Saarlouis, die haben ne Einstiegsgebühr von 16€ und 6€ Monatsbeitrag und stehen einem direkt mit Rat&Tat zur Seite, ich hab da heute Mittag nur nicht dran gedacht das es die auch noch gibt... Ich Idiot.
 
Gerri schrieb:
Ich hab Gott sei Dank nur 100€ angezahlt, mal schauen was er für ne Rechnung schickt. Wenn er auch nur halbwegs seriös ist wird er sicher keine überhöhte Rechnung schicken sonst könnte das ja schnell publik werden.
Sein Büro sah auch ehrlich gesagt recht versifft aus und er hatte nen Rechner Anno 1990 aber das hat mich nicht interessiert, bei mir bekommt jeder ne Chance, leider...... da gibts 2 Anwälte in Saarlouis und der erste bei den ich geh will mich bescheißen, unglaublich.

Hast ja Deine Antwort schon bekommen. Steht alles im § 34 RVG. Wenn die Rechnung nicht korrekt sein sollte, kannst Du auch zur Rechtsanwaltskammer gehen. Die sehen sowas überhaupt nicht gerne, wenn ihre Mitglieder nicht korrekt abrechnen.
 
Cale schrieb:
Gerri schrieb:
Ich hab Gott sei Dank nur 100€ angezahlt, mal schauen was er für ne Rechnung schickt. Wenn er auch nur halbwegs seriös ist wird er sicher keine überhöhte Rechnung schicken sonst könnte das ja schnell publik werden.
Sein Büro sah auch ehrlich gesagt recht versifft aus und er hatte nen Rechner Anno 1990 aber das hat mich nicht interessiert, bei mir bekommt jeder ne Chance, leider...... da gibts 2 Anwälte in Saarlouis und der erste bei den ich geh will mich bescheißen, unglaublich.

Hast ja Deine Antwort schon bekommen. Steht alles im § 34 RVG. Wenn die Rechnung nicht korrekt sein sollte, kannst Du auch zur Rechtsanwaltskammer gehen. Die sehen sowas überhaupt nicht gerne, wenn ihre Mitglieder nicht korrekt abrechnen.

sehr gut, danke. Ich hoffe das der Kerl gleich so intelligent ist und ne anständige Rechnung schickt.
 
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