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Gerri schrieb:Boah, Beratung beim Anwalt => 320€
Anwalt richtig einschalten, d.h. ab dem ersten Brief: 7xx€......
Für die Beratung hätte ich besser zu Haus&Grund gehen sollen aber ich hab nicht mit so einer Summe gerechnet.
Gerri schrieb:Boah, Beratung beim Anwalt => 320€
Die Summe ist auch nicht üblich für eine erste Beratung.Gerri schrieb:Für die Beratung hätte ich besser zu Haus&Grund gehen sollen aber ich hab nicht mit so einer Summe gerechnet.
Bart Wux schrieb:Die Summe ist auch nicht üblich für eine erste Beratung.Gerri schrieb:Für die Beratung hätte ich besser zu Haus&Grund gehen sollen aber ich hab nicht mit so einer Summe gerechnet.
Gerri schrieb:Ich hab ja nun keine Lust noch gegen einen Anwalt vor Gericht zu ziehen....
Cale schrieb:Erstberatung ist auf 190 € netto gedeckelt, da hat er wohl noch andere Dienste abgerechnet![]()
nur für Verbraucher und nicht für Rechtsfälle aufgrund einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit des Mandanten.
Gerri schrieb:Sorry Rancid ich hann im mom keine Nerven sowas zu suchen, danke für den Auszug.
nur für Verbraucher und nicht für Rechtsfälle aufgrund einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit des Mandanten.
Zähl ich da als Vermieter drunter?
Beispiel: Eine Vergütungsvereinbarung besteht nicht zwischen Anwalt und Oma Krause. Deshalb findet das RVG als übliche Vergütung Anwendung.
Da Oma Krause keine gewerbliche Vermieterin ist (nur eine Wohnung wird vermietet) gilt sie als Verbraucherin. Es fand nur eine Beratung statt, mithin eine Erstberatung im Sinne des RVG.
Unabhängig vom tatsächlichen Gegenstandswert (der hier der Jahresmiete von 12 x 600,00 € = 7.200,00 € entspechen würde) besteht somit für Oma Krause eine begrenzte Anwaltsgebühr, zu deren Zahlung sie verpflichtet ist. Es handelt sich um die Erstberatungsgebühr von 190,00 € zzgl. Auslagen und MWSt, mithin um 243,60 € (s.o.). Sollte die Gebührennote des Anwaltes Gutmut darüber liegen, muss Sie den überschiessenden Betrag nicht zahlen.


Gerri schrieb:Ich hab Gott sei Dank nur 100€ angezahlt, mal schauen was er für ne Rechnung schickt. Wenn er auch nur halbwegs seriös ist wird er sicher keine überhöhte Rechnung schicken sonst könnte das ja schnell publik werden.
Sein Büro sah auch ehrlich gesagt recht versifft aus und er hatte nen Rechner Anno 1990 aber das hat mich nicht interessiert, bei mir bekommt jeder ne Chance, leider...... da gibts 2 Anwälte in Saarlouis und der erste bei den ich geh will mich bescheißen, unglaublich.
Cale schrieb:Gerri schrieb:Ich hab Gott sei Dank nur 100€ angezahlt, mal schauen was er für ne Rechnung schickt. Wenn er auch nur halbwegs seriös ist wird er sicher keine überhöhte Rechnung schicken sonst könnte das ja schnell publik werden.
Sein Büro sah auch ehrlich gesagt recht versifft aus und er hatte nen Rechner Anno 1990 aber das hat mich nicht interessiert, bei mir bekommt jeder ne Chance, leider...... da gibts 2 Anwälte in Saarlouis und der erste bei den ich geh will mich bescheißen, unglaublich.
Hast ja Deine Antwort schon bekommen. Steht alles im § 34 RVG. Wenn die Rechnung nicht korrekt sein sollte, kannst Du auch zur Rechtsanwaltskammer gehen. Die sehen sowas überhaupt nicht gerne, wenn ihre Mitglieder nicht korrekt abrechnen.
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