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PS4 PS4 defekt?

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Kommt da noch was? Würde mich schon interessieren, was an meinem sowohl von höchstrichterlichen Urteilen als auch der herrschenden Meinung gedeckten Post "völliger Unfug" gewesen sein soll.

Ja da kommt noch etwas. In dem Moment in dem die arbeitende Bevölkerung Zeit für das Internet findet. :) Weil es weder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, noch der herrschenden Meinung entspricht.

Das Urteil kenne ich. Ich wüsste allerdings nicht, was das mit dem konkreten Fall zu tun hätte, das es nur die (nicht vorhandene) Pflicht zum Nachweis des Vorliegen eines Mangels innerhalb der Sechsmonatsfrist nach dem Kauf bestätigt. Darum geht es hier aber gerade nicht, da der Mediamarkt ja offenbar nicht angezweifelt hat, dass es sich um einen Sachmangel handelt



Weil das in § 439 Abs. 1 BGB so festgelegt ist?

Der Inhalt des Urteils ist jedoch ein anderer. Die – lang erwartete – Rechtsprechungsänderung des 8. Zivilsenats geht dahin, dass sich die Beweislastumkehr aus § 476 jetzt nicht mehr nur auf die zeitliche Komponente erstreckt, sondern dass er es nun ausreichen lässt dass sich in den ersten 6 Monaten irgendein gearteter Mangel zeigt und die Vermutung nun darauf ausgedehnt wird dass fingiert wird der konkrete Mangel habe auch schon bei Gefahrübergang vorgelegen. Damit ist das stumpfe Schwert des Verbrauchers endlich richtlinienkonform ausgelegt worden.
Insofern hat die Entscheidung gar nichts bestätigt. Vielmehr bestand bisher immer die Pflicht des Käufers diesen konkreten Mangel zu beweisen. Das war ja gerade das aberwitzige an der Rechtsauffassung zu § 476.

§ 439 Abs. 1 regelt einzig das Wahlrecht des Käufers, welche Art der Nacherfüllung er begehrt. Das ist ja kein Werkvertrag. Zur Frage der Gattung wirst du nur rudimentäre Angaben im Gesetz finden. Allenfalls in 243 Abs. 2 finden sich Anhaltspunkte. Dein Beitrag legte, ob der mitgeteilten Rechtsfolge, nahe dass du von einer Stückschuld ausgegangen bist. Es gibt ja aber nunmal mehr als eine Playstation 4. Ich halte dein Ergebnis aber auch unter Berücksichtigung von § 439 Abs. 3 für nicht haltbar. Für Media Markt dürfte – gerade vor dem Hintergrund des § 478 – eine Nachlieferung immer deutlich günstiger als eine Reparatur sein.

Und um meine Ausgangsthese noch einmal aufzugreifen. Aus eigener Erfahrung weiß ich das Media Markt sich aus der Nacherfüllung immer wieder versucht herauszustehlen und dann "kulanterweise" den Garantieanspruch für den Kunden "durchsetzt" - durch Einschicken. Dabei agieren die (offensichtlich nicht geschulten Mitarbeiter oder halt sehr asozial angewiesenen) derart plump und bestimmt, dass sich der nicht kundige Kunde in der Regel davon beeindrucken lässt. Ich habe auch schon häufiger Sätze gehört wie: "Das BGB gilt bei uns nicht." Die Schilderungen zum Vorgang legten genau diese Art nahe, weil es bei mir auch schon etliche Male so verlaufen ist.
 
Der Inhalt des Urteils ist jedoch ein anderer. Die – lang erwartete – Rechtsprechungsänderung des 8. Zivilsenats geht dahin, dass sich die Beweislastumkehr aus § 476 jetzt nicht mehr nur auf die zeitliche Komponente erstreckt, sondern dass er es nun ausreichen lässt dass sich in den ersten 6 Monaten irgendein gearteter Mangel zeigt und die Vermutung nun darauf ausgedehnt wird dass fingiert wird der konkrete Mangel habe auch schon bei Gefahrübergang vorgelegen.

Genau das hatte ich geschrieben. Und ich weiss nach wie vor nicht, was das mit dem konkreten Fall zu tun haben soll, und ebenfalls nicht, was an meiner ursprünglichen Aussage "völliger Unfug" gewesen sein sollte.

Insofern hat die Entscheidung gar nichts bestätigt. Vielmehr bestand bisher immer die Pflicht des Käufers diesen konkreten Mangel zu beweisen. Das war ja gerade das aberwitzige an der Rechtsauffassung zu § 476

Nö, den konkreten Mangel (den er als Sachmangel rügt), muss der Käufer nach wie vor beweisen, falls Zweifel daran bestehen, ob der gerügte Mangel überhaupt vorliegt. Mit dem genannten Urteil übernimmt der BGH lediglich die Auffassung des EuGH, dass es eben nicht notwendig ist, nachzuweisen, dass der gerügte Mangel auch schon bei Gefahrübergang bestanden hat.

§ 439 Abs. 1 regelt einzig das Wahlrecht des Käufers, welche Art der Nacherfüllung er begehrt. Das ist ja kein Werkvertrag. Zur Frage der Gattung wirst du nur rudimentäre Angaben im Gesetz finden. Allenfalls in 243 Abs. 2 finden sich Anhaltspunkte. Dein Beitrag legte, ob der mitgeteilten Rechtsfolge, nahe dass du von einer Stückschuld ausgegangen bist.

Und auch das stimmt nicht. Ich hatte im Gegenteil klar geschreiben, dass der Kunde sich entscheiden kann, ob er seine eigene oder eine andere (reparierte) Konsole im Austausch haben will.

Nebenbei bemerkt ist es meines Erachtens völlig irrelevant, ob es sich hierbei um eine "echte" Stückschuld oder eine "echte" Gattungsschuld handelt. Wenn man die Frage danach aber unbedingt stellen will, wie du es getan hast, kann man § 439 Abs. 1 zumindest so auslegen, dass der Kunde bei einem Sachmangel das Wahlrecht zwischen einer Stückschuld und einer Gattungsschuld hat.

Für Media Markt dürfte – gerade vor dem Hintergrund des § 478 – eine Nachlieferung immer deutlich günstiger als eine Reparatur sein.

Das mag bei Konsolen stimmen, aber für andere Produkte definitiv nicht, das weiss ich aus eigener Erfahrung. Bei allen Sachmängeln, die durch ihre eigenen (Subunternehmer-) Werkstätten repariert werden können, versuchen sie im Gegenteil eine Nachlieferung zu umgehen, falls sich der Käufer nicht komplett quer stellt.

Und um meine Ausgangsthese noch einmal aufzugreifen. Aus eigener Erfahrung weiß ich das Media Markt sich aus der Nacherfüllung immer wieder versucht herauszustehlen und dann "kulanterweise" den Garantieanspruch für den Kunden "durchsetzt" - durch Einschicken.

Das ist mithin völliger Unfug, um deine eigenen Worte zu verwenden. Ein Garantieanspruch besteht nur zwischen dem Endkunden und dem Hersteller, den könnte der Mediamarkt gar nicht für den Kunden durchsetzen, selbst wenn dieser explizit zustimmen würde. Ob der Mediamarkt die Konsole durch eine eigene Werkstatt oder sinnvollerweise gleich durch Sony reparieren lässt (die zumindest hier in Deutschland ironischerweise selbst eine Vertragswerkstatt damit beauftragt haben), ist für den Kunden ohne Belang und muss ihm im Zweifel auch gar nicht mitgeteilt werden. In beiden Fällen handelt es sich um die Leistung der Sachmängelhaftung, nicht der Herstellergarantie.
 
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Eben nochmal Angerufen....

Der Media Markt Mitarbeiter redet von Ende dieser/Anfang nächster Woche weil sich noch keiner von der Werkstatt gemeldet hat das es länger dauert....

Die Werkstatt hätte laut Mitarbeiter 14 Werkstage Zeit nachzubessern.
 
Solange du dem Mediamarkt nicht explizit eine angemessene Frist für die Nachbesserung gesetzt hast, haben sie theoretisch sogar unbegrenzt Zeit dafür.
Grad eine SMS von Media Markt bekommen:

Ihr Gerät ist jetzt Abholbereit. Damit hat das ganze wohl dann endlich ein Ende. 17 Tage hat es jetzt insgesamt gedauert.
Hab auf den Abholschein die Seriennummer stehen und werde vergleichen ob es sich dabei um ein neues Modell oder das selbe handelt.

UPDATE:

So habe die Konsole wieder. Da müssen wohl komplette Vollidioten arbeiten bei Sony. Die haben die System Software neu installiert. Sonst haben sie nichts gemacht. Dabei hab ich den Mitarbeiter bei Media Markt gesagt das ich dies bereits zu Hause getan hab. Dafür haben die jetzt 17 Tage gebraucht. Seriennummern wurden auch verglichen und es ist tatsächlich die selbe Konsole...

Da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln. Was ein Witz. Bestimmt haben die Service Arbeiter dort die Software neu installiert und dann ging das ganze 10 Minuten und die sagen das geht. Lächerlich. Stelle grade her. Vermutlich hätte ich das Gerät gleich da lassen sollen und wieder hinschicken.

UPDATE 2:

Und der Spaß geht weiter. Natürlich wurde nichts behoben, die Konsole ist immer noch defekt. Totale Schweinerei. Was für Möglichkeiten hab ich jetzt überhaupt noch? Nochmal einschicken und dann in 17 Tagen wieder den selben Müll? Was ein Kack Service die da haben. Wenn man was mit dem Gerät hat, kann man die echt Vergessen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube deine beste option ist ein Aufstand. Mach ein Video vom Problem und geh nochmal mit der Konsole in den MM. Nerv die so lange bis der Filialleiter kommt und der genehmigt dann auch einen direkten Umtausch.

Das Ganze kannst du auch relativ freundlich machen, aber halt nicht locker lassen bis du hast was du willst.
 
Tja, wer hätte das gedacht. Bei solchen unspezifischen Fehlern kann man eigentlich so gut wie immer davon ausgehen, dass die Sachmängelhaftung (und erst recht die Herstellergarantie) erst einmal abgelehnt wird bzw. dass man die Konsole unrepariert zurück bekommt.

Solange du den Fehler nicht reproduzierbar beweisen kannst, bist du auch rein rechtlich gesehen gearscht.
 
Hab grad probiert mein Problem am Telefon zu schildern leider wollen sie das ich mit dem Gerät in den Markt wieder komme.
Die ganze Fahrerei hin und zurück ist auch jedes mal ein Weg. Es nervt auch langsam. Vermutlich wollen die mich sowieso überreden mit dem Gerät wieder vor Ort einschicken zu lassen.

EDIT:

Kann jemand mir dabei vielleicht Tipps geben. Diese Verkäufer lassen ja meist nicht lose. Nehme alles mit. Wie bringe ich die dazu mir ne neue zu geben??
 
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Video und Aufstand, wie gesagt. Arbeite selbst im Einzelhandel und leider kriegen Leute die nen Aufstand machen immer das was sie wollen.

Wenn du sogar noch im Recht bist und anfangs nicht ein Arsch warst, unterstütze ich die Aktion sogar moralisch.
 
So ich hab mich heute nochmal nett über Facebook mit dem Media Markt Unterhalten.
Sie haben mir das Angebot gemacht, dass ich morgen Vorbeikomme und kostenlos ein Neu-Leihgerät bekomme.
Mit der kann ich dann zu Hause austesten ob es funktioniert oder nicht. Wenns funktioniert, kann ich das Gerät behalten.
Außerdem wurde mir gleich mit Angeboten meine alte Konsole da zu lassen. Falls es dann mit dem Gerät funktionieren sollte,
brauche ich nicht nochmal dorthin und die kaputte Konsole vorbeibringen. Soll mich dann per Telefon melden ob das ganze funktioniert hat.

Was haltet ihr von dem Angebot? Klingt doch gut oder? Kann ich da was falsch machen?

UPDATE:

Neue Konsole funktioniert super, keine Probleme mehr. Damit ist das Thema dieses mal wirklich komplett durch. Neue Konsole :)
 
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Eben meine "Büro PS4" angemacht um zu updaten und Conan Exiles auch darauf zu installieren, geht nur noch der Sicherheitsmodus an.

Alles probiert 300 usb sticks Gefühl benutzt weil da was von software stand, dann auf Playstation.com ne update Datei runtergeladen. Ging nicht dann ne "full update Datei" oder sowas. Jetzt zum locker 25 mal aus dem Sicherheitsmodus heraus im internet die update Datei geladen.

Datenbank geht auch nicht.

-_- Und alles hat damit angefangen das der Monitor geflackert hat als ich vom Laptop den Monitor an die PS4 angeschlossen habe und kein Signal gefunden wurde, bis ich den Sicherheitsmodus angemacht habe.

Weil ich jetzt seit 3 stunden dran sitze werde ich wohl die ps4 initialisieren müssen.
Das der aber immer wieder nach dem update 5.55 fragt was er vorher gezogen hat und nach dem Neustart installiert hat nervt extrem.

Generell ist hier schon der ein oder andere usb stick durch die Bude geflogen :D.

Junge junge hab ich mich aufgeregt in der zwischenzeit spielt meine perle schon bzw kann schon spielen und ich "Arbeite" an dem Problem. Und freu mich wenn da gleich 50 gb noch gezogen werden müssen. Bzw zig dinge wenn die ps4 initialisiert wird ;(.
 
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