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Gast
Kommt da noch was? Würde mich schon interessieren, was an meinem sowohl von höchstrichterlichen Urteilen als auch der herrschenden Meinung gedeckten Post "völliger Unfug" gewesen sein soll.
Ja da kommt noch etwas. In dem Moment in dem die arbeitende Bevölkerung Zeit für das Internet findet.
Das Urteil kenne ich. Ich wüsste allerdings nicht, was das mit dem konkreten Fall zu tun hätte, das es nur die (nicht vorhandene) Pflicht zum Nachweis des Vorliegen eines Mangels innerhalb der Sechsmonatsfrist nach dem Kauf bestätigt. Darum geht es hier aber gerade nicht, da der Mediamarkt ja offenbar nicht angezweifelt hat, dass es sich um einen Sachmangel handelt
Weil das in § 439 Abs. 1 BGB so festgelegt ist?
Der Inhalt des Urteils ist jedoch ein anderer. Die – lang erwartete – Rechtsprechungsänderung des 8. Zivilsenats geht dahin, dass sich die Beweislastumkehr aus § 476 jetzt nicht mehr nur auf die zeitliche Komponente erstreckt, sondern dass er es nun ausreichen lässt dass sich in den ersten 6 Monaten irgendein gearteter Mangel zeigt und die Vermutung nun darauf ausgedehnt wird dass fingiert wird der konkrete Mangel habe auch schon bei Gefahrübergang vorgelegen. Damit ist das stumpfe Schwert des Verbrauchers endlich richtlinienkonform ausgelegt worden.
Insofern hat die Entscheidung gar nichts bestätigt. Vielmehr bestand bisher immer die Pflicht des Käufers diesen konkreten Mangel zu beweisen. Das war ja gerade das aberwitzige an der Rechtsauffassung zu § 476.
§ 439 Abs. 1 regelt einzig das Wahlrecht des Käufers, welche Art der Nacherfüllung er begehrt. Das ist ja kein Werkvertrag. Zur Frage der Gattung wirst du nur rudimentäre Angaben im Gesetz finden. Allenfalls in 243 Abs. 2 finden sich Anhaltspunkte. Dein Beitrag legte, ob der mitgeteilten Rechtsfolge, nahe dass du von einer Stückschuld ausgegangen bist. Es gibt ja aber nunmal mehr als eine Playstation 4. Ich halte dein Ergebnis aber auch unter Berücksichtigung von § 439 Abs. 3 für nicht haltbar. Für Media Markt dürfte – gerade vor dem Hintergrund des § 478 – eine Nachlieferung immer deutlich günstiger als eine Reparatur sein.
Und um meine Ausgangsthese noch einmal aufzugreifen. Aus eigener Erfahrung weiß ich das Media Markt sich aus der Nacherfüllung immer wieder versucht herauszustehlen und dann "kulanterweise" den Garantieanspruch für den Kunden "durchsetzt" - durch Einschicken. Dabei agieren die (offensichtlich nicht geschulten Mitarbeiter oder halt sehr asozial angewiesenen) derart plump und bestimmt, dass sich der nicht kundige Kunde in der Regel davon beeindrucken lässt. Ich habe auch schon häufiger Sätze gehört wie: "Das BGB gilt bei uns nicht." Die Schilderungen zum Vorgang legten genau diese Art nahe, weil es bei mir auch schon etliche Male so verlaufen ist.