Der_Geächtete
Von allen Körperteilen, sind Polypen meine Stars
Und wenn KT seinen zweiten Geburtstag feiert ist Marcello mim hausbau fertig! 

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Sonic2k schrieb:Der Preis wird aber ziemlich fett, ein bisschen Aufwand darfs doch dann schon sein.^^

Der Preis wird aber ziemlich fett, ein bisschen Aufwand darfs doch dann schon sein.^^

Paypack schrieb:Aber es wäre machbar, also rechtl. wenn ihr dann was weiss ich z.B. 5 aus 35 macht sollte es ja nicht große Probs. geben und vielleicht nicht Lotto nennt sondern Zahlenspiel.
Aber ich bin kein Jurist, aber dann wäre die Ähnlichkeit schon sehr weit hergeholt.
Re^2: LG Köln: Verbotenes Tombola-Glücksspiel im Internet bei 50 Cent Einsatz 07.05.2009, 22:29Hallo zusammen,
es dürfte einhellige Meinung sein, dass die Begründung des Kölner Urteils wahrlich nicht zu überzeugen weiß und doch möchte ich einen grds Aspekt kurz herausgreifen:
Bei der Definition von Glücksspiel hält sich hartnäckig die Formulierung, dass dies bei Entgeltlichkeit plus Zufall (verkürzt dargestellt) der Fall sein soll. Entfällt eines der beiden Elemente, liegt begrifflich ein Gewinnspiel vor. Die Entgeltlichkeit soll dabei erst beginnen, wenn die Schwelle von 50 Cent (war es erstmals das OLG Hamm in den 60ern?) überschritten ist. Mit anderen Worten: Solange mein Einsatz für eine Teilnahme an einem beliebigen Spiel <50 Cent ausfällt, liegt kein Glücksspiel mehr vor. Konsequent weitergedacht hieße das doch aber, dass Roulettespielen mit 49 Cent-Jetons zum bloßen Gewinnspiel mutieren würde, oder? Jede Hausverlosung - sogar in Deutschland - rutschte in die Rechtmäßigkeit solange ein Los nur 49 Cent kostete...
Habe ich etwas falsch verstanden oder ist das Merkmal der Entgeltlichkeit wirklich so leicht zu umschiffen?
Viele Grüße,
Daniel Weber
Paypack schrieb:Aber wenn keiner was zahlen muss um mitzuspielen ????
Glücksspiel ich muss einen Einsatz erbringen um teilzunehmen ODER?
Re^2: LG Köln: Verbotenes Tombola-Glücksspiel im Internet bei 50 Cent Einsatz 07.05.2009, 22:29Hallo zusammen,
es dürfte einhellige Meinung sein, dass die Begründung des Kölner Urteils wahrlich nicht zu überzeugen weiß und doch möchte ich einen grds Aspekt kurz herausgreifen:
Bei der Definition von Glücksspiel hält sich hartnäckig die Formulierung, dass dies bei Entgeltlichkeit plus Zufall (verkürzt dargestellt) der Fall sein soll. Entfällt eines der beiden Elemente, liegt begrifflich ein Gewinnspiel vor. Die Entgeltlichkeit soll dabei erst beginnen, wenn die Schwelle von 50 Cent (war es erstmals das OLG Hamm in den 60ern?) überschritten ist. Mit anderen Worten: Solange mein Einsatz für eine Teilnahme an einem beliebigen Spiel <50 Cent ausfällt, liegt kein Glücksspiel mehr vor. Konsequent weitergedacht hieße das doch aber, dass Roulettespielen mit 49 Cent-Jetons zum bloßen Gewinnspiel mutieren würde, oder? Jede Hausverlosung - sogar in Deutschland - rutschte in die Rechtmäßigkeit solange ein Los nur 49 Cent kostete...
Habe ich etwas falsch verstanden oder ist das Merkmal der Entgeltlichkeit wirklich so leicht zu umschiffen?
Viele Grüße,
Daniel Weber
http://www.xing.com/net/internetund...iel-im-internet-bei-50-cent-einsatz-20931322/
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