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Frag die KTler (2 Betrachter)

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Ich kann dazu im Internet nichts genaues finde. Ich lese immer nur, dass es sich im Prinzip um ne Grauzone handelt. Was kann der jetzige AG im schlimmsten Fall tun? Gekündigt habe ich ja bereits. :)

Dat is keine Grauzone. Du verstößt einfach mal knallhart gegen das Gesetz und deine arbeitsvertraglichen Nebenpflichten aus § 241 Abs. 2 BGB. Entgeltfortzahlung im Urlaub verlierst du wohl nicht mehr. Allerdings machst du dich Schadensersatzpflichtig. Wie genau der Arbeitgeber einen kausalen Schaden konstruieren will, weiß ich gerade auch nicht. Dem Grunde nach besteht ein Anspruch aber bei ihm. Erfährt der Arbeitgeber davon sehe ich auch gute Chancen für ihn die außerordentliche Kündigung wirksam erklären zu können. Dann bliebe dir "nur" die Urlaubsabgeltung. Ob sich das dann immer noch rechnet musst du selbst wissen. Einen großen Unterschied sollte das ja dann nicht machen. Je nach Zeitpunkt verlierst du ein paar Tage, die du überbrücken müsstest. Schließlich ist davon auszugehen, dass es eine entsprechende Klarstellung im Arbeitszeugnis geben würde, im Rahmen der Führungsbewertung. Das kann dann für die Zukunft doch weh tun.


?

Wenn, dann aber nur von AG Seite aus.

Warum? 4 Wochen zum Quartalsende ist ne gängige Regelung in Tarifverträgen. Insbesondere in den zahlreichen Ausprägungen des TvÖD wirst du das häufig finden. Letztes Beispiel bei mir auf dem Tisch war eine der Spaßkassen.
 
Dat is keine Grauzone. Du verstößt einfach mal knallhart gegen das Gesetz und deine arbeitsvertraglichen Nebenpflichten aus § 241 Abs. 2 BGB. Entgeltfortzahlung im Urlaub verlierst du wohl nicht mehr. Allerdings machst du dich Schadensersatzpflichtig. Wie genau der Arbeitgeber einen kausalen Schaden konstruieren will, weiß ich gerade auch nicht. Dem Grunde nach besteht ein Anspruch aber bei ihm. Erfährt der Arbeitgeber davon sehe ich auch gute Chancen für ihn die außerordentliche Kündigung wirksam erklären zu können. Dann bliebe dir "nur" die Urlaubsabgeltung. Ob sich das dann immer noch rechnet musst du selbst wissen. Einen großen Unterschied sollte das ja dann nicht machen. Je nach Zeitpunkt verlierst du ein paar Tage, die du überbrücken müsstest. Schließlich ist davon auszugehen, dass es eine entsprechende Klarstellung im Arbeitszeugnis geben würde, im Rahmen der Führungsbewertung. Das kann dann für die Zukunft doch weh tun.




Warum? 4 Wochen zum Quartalsende ist ne gängige Regelung in Tarifverträgen. Insbesondere in den zahlreichen Ausprägungen des TvÖD wirst du das häufig finden. Letztes Beispiel bei mir auf dem Tisch war eine der Spaßkassen.

Ok, vielen Dank. Hat sich durch die steuerlichen Bedingungen sowieso erledigt. Da ich auf 31.7. kündigen müsste, damit die Schichtarbeit nicht als Nebenjob gilt, bekomme ich für August dann quasi nur den Schichtlohn. Dieser lohnt sich aber im Vergleich zu meinem derzeitigen Job nicht wirklich, da ich Netto nicht wesentlich mehr erhalten würde, dafür aber Schicht arbeiten müsste. Ich werde jetzt meinen derzeitigen Job bis 31.8. ausführen und hab dann den halben August Urlaub. :D

Trotzdem danke für die Hilfe.


Bezüglich der Kündigungsfrist:

Die verweist im Arbeitsvertrag auf den §622 und der besagt 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.
 
Warum? 4 Wochen zum Quartalsende ist ne gängige Regelung in Tarifverträgen. Insbesondere in den zahlreichen Ausprägungen des TvÖD wirst du das häufig finden. Letztes Beispiel bei mir auf dem Tisch war eine der Spaßkassen.

Die verweist im Arbeitsvertrag auf den §622 und der besagt 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.

:D

Gilt glaub ich immer noch das Günstigkeitsprinzip.

https://www.ifb.de/betriebsratsvorsitzende/lexikon/G/guenstigkeitsprinzip.html
 
Hab gerade eine dicke Spinne bei uns entdeckt, die ich so noch nie gesehen hab.

Von der Größe her ist sie wie eine mittelgroße Winkelspinne (etwa 6cm Durchmesser mit ausgetreckten Beinen), allerdings hat sie ein viel dickeres Hinterteil, war viel robuster gebaut mit kräftigen tiefschwarzen glänzenden haarlosen Beinen, eher braun statt schwarz gefärbt und an den Seiten des Hinterteils hatte sie jeweils einen leicht gelben Streifen.
Einen Herren muss es auch geben, da sie ein dickes Ei bei sich trug.

Leider konnte ich kein Foto machen, da sie sich beim zweiten Besuch, mit Fotoknipser, natürlich versteckt hat.

Hab Ihr eine Ahnung was für eine das sein kann?
Hab gerade sicher 10 Minuten bei google nach Spinnenbildern gesucht die dazu passen könnten, hab aber leider keins gefunden.
 
boah, viel zu detailliert beschrieben...
giphy.gif
 

Das war auch mein erster Gedanke, aber leider ist es keine.
Wolfsspinnen sind fast wie Winkelspinnen gebaut und nicht so "kräftig".
Außerdem tragen die keine großen Eier mit sich herum, sondern haben ihren lebenden Nachwuchs auf dem Rücken (da gibt es btw sehr ecklige Videos auf YouTube von).

Diese Spinne ist definitiv was anderes und vermutlich eher seltenes in unserer Gegend.
Wir haben eigentlich auch alle Spinnen hier die im gemäßigtem Klima heimisch sind, so eine hab ich aber noch nie gesehen.

Hab jetzt auch noch 5 mal nachgesehen, die lässt sich einfach nicht mehr blicken.
Vielleicht heut Abend.

Btw wohnt da wo die Spinne wohnt, in unserer Sickergrube für das Regenwasser, auch ein dicke fette Kröte plus reichlich Nachwuchs. :)
 
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