Genau den hab ich fürs Büro gekauft. Der ist prima.Oh, stimmt. Vor zwei Wochen war das, im Gegensatz zu jetzt, auch ein Säulenventilator...
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Genau den hab ich fürs Büro gekauft. Der ist prima.Oh, stimmt. Vor zwei Wochen war das, im Gegensatz zu jetzt, auch ein Säulenventilator...
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Ja vor Gericht würde das nicht halten aber in meinem Arbeitsvertrag stehts trotzdem drin?
Wenn, dann aber nur von AG Seite aus.
Ich kann dazu im Internet nichts genaues finde. Ich lese immer nur, dass es sich im Prinzip um ne Grauzone handelt. Was kann der jetzige AG im schlimmsten Fall tun? Gekündigt habe ich ja bereits.![]()
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Wenn, dann aber nur von AG Seite aus.
Dat is keine Grauzone. Du verstößt einfach mal knallhart gegen das Gesetz und deine arbeitsvertraglichen Nebenpflichten aus § 241 Abs. 2 BGB. Entgeltfortzahlung im Urlaub verlierst du wohl nicht mehr. Allerdings machst du dich Schadensersatzpflichtig. Wie genau der Arbeitgeber einen kausalen Schaden konstruieren will, weiß ich gerade auch nicht. Dem Grunde nach besteht ein Anspruch aber bei ihm. Erfährt der Arbeitgeber davon sehe ich auch gute Chancen für ihn die außerordentliche Kündigung wirksam erklären zu können. Dann bliebe dir "nur" die Urlaubsabgeltung. Ob sich das dann immer noch rechnet musst du selbst wissen. Einen großen Unterschied sollte das ja dann nicht machen. Je nach Zeitpunkt verlierst du ein paar Tage, die du überbrücken müsstest. Schließlich ist davon auszugehen, dass es eine entsprechende Klarstellung im Arbeitszeugnis geben würde, im Rahmen der Führungsbewertung. Das kann dann für die Zukunft doch weh tun.
Warum? 4 Wochen zum Quartalsende ist ne gängige Regelung in Tarifverträgen. Insbesondere in den zahlreichen Ausprägungen des TvÖD wirst du das häufig finden. Letztes Beispiel bei mir auf dem Tisch war eine der Spaßkassen.
Warum? 4 Wochen zum Quartalsende ist ne gängige Regelung in Tarifverträgen. Insbesondere in den zahlreichen Ausprägungen des TvÖD wirst du das häufig finden. Letztes Beispiel bei mir auf dem Tisch war eine der Spaßkassen.
Die verweist im Arbeitsvertrag auf den §622 und der besagt 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.
Gilt glaub ich immer noch das Günstigkeitsprinzip.
https://www.ifb.de/betriebsratsvorsitzende/lexikon/G/guenstigkeitsprinzip.html
Wolfsspinne?
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