Peter Grant
Alles im Fluss
Arbeitsrecht kann ich nicht beisteuern. Aber den Hinweis, dass die Fabrik als Nebenarbeitgeber dann Lohnsteuerklasse VI hat. Ob das dann noch so lukrativ ist, musst Du Dir selbst ausrechnen. Allerdings sind die zu viel gezahlten Steuern nicht verloren. Denn im Rahmen der Einkommensteuererklärung werden die zu viel gezahlten Steuern zurückgezahlt.
Edit: Außerdem versteh ich Deine Rechnung was die Kündigungsfrist angeht nicht.
Edit: Außerdem versteh ich Deine Rechnung was die Kündigungsfrist angeht nicht.