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Frag die KTler

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

:nein: ... ich hoffe, dass die „Bart ist toll“ Welle bald vorbei ist, und du wieder aussiehst wie ein Mensch :deal::knuddel:

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Hab mal ein paar Fragen zum Thema Arbeitsrecht:

Ich bin unbefristet bei meinem Arbeitgeber im öffentlichen Dienst beschäftigt (Ausbildung 2000 bis 2003, seit 2003 unbefristet eingestellt).

Nun geht es in die Richtung, dass ich meinen Arbeitgeber evtl. verlassen könnte, ich habe mich bei einer anderen Gemeinde beworben.

Wie läuft das ab, sollte ich dort die Zusage erhalten? Aufgrund meiner Beschäftigungszeit hätte ich nun schon eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Werden einem da für gewöhnlich Steine in den Weg gelegt und man besteht auf die Kündigungsfristen oder ist es üblicher, dann einen Aufhebungsvertrag oder ähnliches zu unterschreiben? Bei meinem Arbeitgeber direkt will ich jetzt natürlich noch nicht nachfragen ;)

Urlaubsanspruch: Ich habe 30 Tage im Jahr, also 2,5 im Monat. Nun habe ich im Januar bereits 5 Tage genommen, für das evtl. Vorstellungsgespräch müsste ich mir noch einen nehmen. Nehmen wir mal an, der Wechsel würde zum 1.3. stattfinden, würde mir dieser eine zu viel genommene Urlaubstag vom Gehalt abgezogen werden?

Stundenkonto: Nimmt man Überstunden oder Minusstunden mit zum neuen Arbeitgeber (weil beides öffentlicher Dienst) oder verfallen diese einfach? Werden evtl. Minusstunden auch vom Gehalt abgezogen?

Ich weiß, viele ungelegte Eier, dafür dass ich noch nicht mal einen Termin zum Vorstellungsgespräch habe :D aber ich wüsste über sowas gerne schon vorab Bescheid und bin zudem auch dezent aufgeregt. Ist schließlich meine erste Bewerbung seit 20 Jahren.
 
Wie läuft das ab, sollte ich dort die Zusage erhalten? Aufgrund meiner Beschäftigungszeit hätte ich nun schon eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Werden einem da für gewöhnlich Steine in den Weg gelegt und man besteht auf die Kündigungsfristen oder ist es üblicher, dann einen Aufhebungsvertrag oder ähnliches zu unterschreiben? Bei meinem Arbeitgeber direkt will ich jetzt natürlich noch nicht nachfragen ;)
Aufhebungsvertrag ist immer im gegenseitigen Einvernehmen. Wenn er also auf die Kündigungsfristen besteht, dann kannste erst mal wenig machen....(außer so Arschlochsachen wie Krankschreiben lassen etc ^^) Achtung, die 6 Monate sind wahrscheinlich zum Quartalsende :ugly:

Urlaubsanspruch: Ich habe 30 Tage im Jahr, also 2,5 im Monat. Nun habe ich im Januar bereits 5 Tage genommen, für das evtl. Vorstellungsgespräch müsste ich mir noch einen nehmen. Nehmen wir mal an, der Wechsel würde zum 1.3. stattfinden, würde mir dieser eine zu viel genommene Urlaubstag vom Gehalt abgezogen werden?
Bei uns nicht ^^ Dann hätteste halte Glück gehabt. Keine Ahnung, wie das andere regeln ^^

Stundenkonto: Nimmt man Überstunden oder Minusstunden mit zum neuen Arbeitgeber (weil beides öffentlicher Dienst) oder verfallen diese einfach? Werden evtl. Minusstunden auch vom Gehalt abgezogen?

Naja, du weißt ja rechtzeitig, dass du gehst. Dann musst du dein Stundenkonto, egal ob Positiv oder Negativ, bis dahin halt ausgleichen. :D Das ist doch selbstverständlich bzw. der AG weißt dich da sicher noch drauf hin.

Dass man Stunden zum neuen AG mitnimmt habe ich noch nie gehört. :O_o:
 
Brauche ich bei der Einreise nach England oder reicht ein Personalausweis?
Ja :D
Wenn Sie Staatsbürger der Schweiz oder eines EU- oder EWR-Landes sind, benötigen Sie für die Einreise nachEngland entweder einen gültigen Pass oder einen gültigen Personalausweis. Sie brauchen allerdings kein Visumund können sich für eine unbegrenzte Zeit in England aufhalten.
 
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