Schnitzelbrötchen
廉价的肉卷就是浪费
...aber wie sieht das denn in dem Fall aus, wenn man das Auto angemeldet übergibt aber in seine Versicherungspolice nur sich selber als Fahrer angegeben hat (und es passiert was)?
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Auf eigenen Wunsch deaktiviert.Was ist mit dem User Pinty passiert?
danke aber ich könnte ihn doch Probefahren lassen während er noch auf mich läuft und dann nach Absprache abmelden wenn derjenige ihn holen will. Würde eigentlich gerne das Ding abmelden damit ich da wirklich raus bin aus der Nummer. Das andere ist mir vllt zu unsicher.lass den wagen angemeldet sonst hast du nur ärger mit der probefahrt. ich selber würde ein nicht angemeldetes auto nicht probefahren, wiel mir der aufwand ein tageskennzeichen (oder von mir aus ein rotes vom befreundeten händler/werkstatt) zu groß wäre und es andere autos gibt, bei denen ich keine probleme habe.
beim adac-vertrag ist berücksichtigt, dass man den wagen angemeldet verkauft und der käufer dafür sorge zu tragen hat, dass der wagen umgemeldet wird (siehe auch letzte seite, da sind zwei zettel, die du an die entsprechende stelle schickst). damit bist du aus der nummer raus.
eben. Man weiß ja nie was passiert. So dumm kann man gar nicht denken. Man stelle sich mal vor es passiert was an dem Tag wo er das Auto mit nimmt dann bin ich doch noch dran oder?...aber wie sieht das denn in dem Fall aus, wenn man das Auto angemeldet übergibt aber in seine Versicherungspolice nur sich selber als Fahrer angegeben hat (und es passiert was)?
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Dank Kaufvertrag bist du raus. Das Auto gehört ab der Übergabe dir nicht mehr. Kosten muss der Käufer tragen....aber wie sieht das denn in dem Fall aus, wenn man das Auto angemeldet übergibt aber in seine Versicherungspolice nur sich selber als Fahrer angegeben hat (und es passiert was)?
wieso macht ihr das immer mit?Auf eigenen Wunsch deaktiviert.
wieso macht ihr das immer mit?
Dank Kaufvertrag bist du raus. Das Auto gehört ab der Übergabe dir nicht mehr. Kosten muss der Käufer tragen.
danke. hab dein Beitrag einfach übersehen. Naja ich wollt es wie in Variante 2 machen. Käufer kommt, gibt mir das Geld und dann darf er mit Papiere und Auto los. Ab diesem Punkt soll mich das alles nicht mehr interessieren.In Deutschland darf man auch keine abgemeldeten Autos auf der öffentlichen Straße stehen lassen.
Mit vorher abmelden ist so eine Sache. Denn wie will der jenige dann eine Probefahrt machen?
Zudem ist es für den Käufer immer eher abschreckend wenn er mit Tageszulassung kommen muss. Kostet nur unnötig Geld und Stress.
Ich kann dir zwei Varianten vorschlagen:
1a. Du lässt des Auto so lange angemeldet bis ihn jemand gekauft hat. Der Käufer geht dann erst mal ohne dein Auto Heim. Du gibst ihm aber solange die Papiere. Machst vorher noch eine Anzahlung und schreibst alles rein.
Nächste Tag meldet er das Auto um und bringt seine Nummernschilder mit.
1b. Ansich gleich wie 1a, blos du meldest das Auto ab und sendest ihm die Papiere zu. Er meldet es dann auf sich an und bringt die Schilder mit zu dir.
2. Du lässt es angemeldet bis es jemand kauft, machst dir ein Eindruck von der Person und falls vertrauenswürdig, gibt sie dir direkt die Kohle, und fährt mit deinem Auto heim.
Wichtig: Im Vertrag vermerken wann genau das Auto übergeben wurde und festlegen wann der Käufer spätestens das Auto umzumelden hat. Falls es Probleme gibt, kannst du immer noch bei deiner Versicherung den Kaufvertrag vorlegen so dass du nichts mehr Blechen musst falls er es nicht abmeldet. Oder eben dann zur Polizei. Wichtig bei Variante 2 noch, dass du sein Perso siehst und die Perso-Nummer aufschreibst.
heißt ja das ich gar nicht kündigen kann sondern der neue Besitzer das machen muss / kann. Das ja komisch das ich das nicht machen kann.
was ist denn daran komisch? du bist dann nicht mehr der versicherungsnehmer...heißt ja das ich gar nicht kündigen kann sondern der neue Besitzer das machen muss / kann. Das ja komisch das ich das nicht machen kann.
Verursacht der Erwerber nach Übergabe von Schlüsseln, Papieren und Kennzeichen, also vor Ummeldung des Fahrzeugs, einen Verkehrsunfall mit Drittschaden, muss die Versicherung des Verkäufers für den Drittschaden voll aufkommen.
Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Kfz umgemeldet und anderweitig versichert wird, haftet der Verkäufer noch für die Prämie des laufenden Versicherungsjahres als Gesamtschuldner mit dem Käufer. Der Versicherer kann sich also aussuchen, wem er die Prämie berechnet.
Tipp:
- Wer vermeiden will, eventuell mit der weiteren Versicherungsprämie oder der Kfz-Steuer belastet zu werden, sollte sein Fahrzeug vor dem Verkauf abmelden
ja... und?..aus dem ADAC Link...

du liest aber, dass es dabei um versicherungsprämie und/oder kfz-steuer geht, richtig? mit unfällen hat das nichts zu tun...nix und... einfach den Tipp vom ADAC mal annehmen
Ich brauche eh meist meine Nummernschilder vor Verkauf fürs nächste Auto. Da meld ich ab und um. Bei meinen "Karren" hat auch noch nie ein Käufer auf ne Probefahrt bestanden![]()
wieso sollte ich? es geht darum, welche versicherungsgesellschaft zuständig ist. das ist nun mal die des verkäufers. das ding geht mit über und kann dann vom käufer gekündigt werden (oder eben nicht). maximal gebe ich die versicherungsdaten raus, alles andere läuft doch dann eh über die versicherung. und spätestens wenn ich den zettel, der beim adac-vertrag dabei ist, an die versicherung geschickt habe, habe ich doch auch nicht mal mehr den aufwand.ja klar..... aber wie es im ersten Abschnitt ja auch steht zahlt bei Drittschäden die Versicherung des Verkäufers. Ja, ich weiß man wird dann als Verkäufer nicht runter gestuft, weil die Versicherung quasi schon auf den Käufer übergegangen ist... alles klar. Aber erzähl mir nicht das du als Verkäufer in so einem Fall dann keinen Aufwand, Ärger, sonstwas hast.
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