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Einigen wir uns darauf, dass es in manchen Gemeinden noch nach Mitternacht erlaubt ist aber es einen allgemeinen Konsens gibt, dass Böllern am nächsten Morgen etwas für Assis und Menschen mit zu vielen Fingergliedern ist?
die Gesetzeslage ist eindeutig und in § 23 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV) beschrieben. Ansonsten bei der Gemeinde nachfragen und nicht auf irgendwelche Vermutungen oder gefährlichen Halbwissen in Foren hören.
Einigen wir uns darauf, dass es in manchen Gemeinden noch nach Mitternacht erlaubt ist aber es einen allgemeinen Konsens gibt, dass Böllern am nächsten Morgen etwas für Assis und Menschen mit zu vielen Fingergliedern ist?
Definitiv. Vor allem, wenn sie die illegalen Dinger vom Polenmarkt verballern, die man selbst im Subraum noch hören kann. Ich bin ja eigentlich nicht schreckhaft, aber die Dinger jagen mir jedesmal den Puls in ungeahnte Höhen.