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Ebay "Problem"

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Osa-chan schrieb:
Auch: Du kannst ihm in jedem Fall zurückschreiben, dass du dich sicherlich nicht strafbar gemacht hast und du dich jedenfalls sehr freuen würdest, wenn er derartige Unterstellungen in der Zukunft unterlassen würde.

Genau diesen Punkt habe ich mir auch gedacht, da ich ja nicht eine Arglistige Täuschung vor hatte und die Frau, um ihr Geld bringen wollte. Außerdem finde ich es auch etwas Überheblich, aufgrund von 40€ einen Anwalt anzuheuern und des weiteren mir damit zu drohen, dass auf mich ein Fünfstelliger Betrag an Abmahnungen, seitens dem Hersteller drohen.

Ich möchte auch die ganze Sache aus der Welt schaffen und habe dem Käufer vorgeschlagen, dass er mir die Jacke zurückschickt, damit ich ihm das Geld überweise, da der Betrag über 40€ lag und somit laut Gesetz der Käufer für die Rückversandkosten aufkommen muss. Unter 40,00€ muss ich diese ja übernehmen, jedoch zeigt er keinerlei Stellung dazu.
 
Osa-chan schrieb:
Auch: Du kannst ihm in jedem Fall zurückschreiben, dass du dich sicherlich nicht strafbar gemacht hast und du dich jedenfalls sehr freuen würdest, wenn er derartige Unterstellungen in der Zukunft unterlassen würde.

Wie ist denn da die Rechtslage?

Strafbar wäre es nur, wenn er davon gewusst hätte oder?

-M3- schrieb:
Ich möchte auch die ganze Sache aus der Welt schaffen und habe dem Käufer vorgeschlagen, dass er mir die Jacke zurückschickt, damit ich ihm das Geld überweise, da der Betrag über 40€ lag und somit laut Gesetz der Käufer für die Rückversandkosten aufkommen muss. Unter 40,00€ muss ich diese ja übernehmen, jedoch zeigt er keinerlei Stellung dazu.

Ich glaube nicht, dass du dich auf das Fernabsatzgesetz berufen kannst.
PS: Außerdem ist es meine andersrum. Über 40€ trägt der Verkäufer. Unter 40€ der Käufer.
 
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht dürfte da bestimmt auch gelten...

Und ob da ein Anwalt eingeschaltet wurde weiß man ja auch net. Kann auch einfach nur blabla sein um sein Ziel zu erreichen. Behaupten kann man ja viel.
 
Was soll denn aber für eine Strafe aufkommen? Ich meine, ich wusste es ja selbst nicht und anscheinend weiß man ja auch gar nicht, ob das ganze Stimmt, was die Dame erzählt.

Welcher Rechtsanwalt beschäftigt sich mit einem Verfahren über einen Betrag von/ca. 40€? Da sind ja die Kosten weit höher, wenn man seine erste Sitzung hat.
 
Vielleicht macht es ja auch Sinn, die Telefonnummer der Geschäftsstelle herauszusuchen und da mal nachzufragen ob in letzter Zeit jemand da war um die Echtheit einer Jacke überprüfen zulassen?...
 
Eventer schrieb:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht dürfte da bestimmt auch gelten...

Betrug ist wie 90 % aller Straftaten nur in vorsätzlicher Begehung strafbar. Wenn, dann ist das ein zivilrechtlicher Fall. Aber es gibt immer noch eine Menge Leute, die glauben, wenn ein Kauf misslingt, interessiert das die Staatsanwaltschaft. Mit nichten und Neffen. :D
 
Habe so eben folgende Antwort von ihr erhalten. Was meint ihr?

Hallo, danke für die Antwort. Ich glaube Ihnen, dass Sie nicht wussten, dass die Jacke eine Fälschung ist. Ich muss die Jacke als Beweis behalten. So hat mir auch unser Anwalt geraden. Ich darf Sie erst verschicken, wenn ich mein Geld zurückerhalten habe. Ich habe mit Versand 46,40€ bezahlt. Bitte erstatten Sie mir diesen Betrag und ggf. die Rücksendekosten. Ich schicke Ihnen die Jacke sofort nach Erhalt meines Geldes versichert zurück. Wenn Sie mir mein Geld zurück erstatten, dann werde ich keine rechtlichen Schritte gegen Sie einleiten. Ich möchte einfach nur mein Geld zurück. Viele Grüße ********
 
eMKay schrieb:
Osa-chan schrieb:
Auch: Du kannst ihm in jedem Fall zurückschreiben, dass du dich sicherlich nicht strafbar gemacht hast und du dich jedenfalls sehr freuen würdest, wenn er derartige Unterstellungen in der Zukunft unterlassen würde.

Wie ist denn da die Rechtslage?

Da mir nur Vorsatzdelikte einfallen, die hier in Frage kommen könnten, fällt eine Straftat schon mangels Vorsatz weg.

Eventer schrieb:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht dürfte da bestimmt auch gelten...

Unwissenheit schützt tatsächlich vor Strafe nicht (gibt aber auch da Ausnahmen), mangelnder Vorsatz hingegen schon. :D

Aber hat Bart ja schon gesagt.

@ M3: Wenn du nicht sicher bist, dass es keine Fälschung ist, wirst du um eine RÜckerstattung nicht umhin kommen.
 
Bart Wux schrieb:
Naja, Rückgewähr läuft Zug um Zug. Das Behalten als Beweis ist Quatsch, glaub auch nicht für eine Sekunde, dass der beim Anwalt war.

Auf meine Nachricht, ob die Dame eine Bestätigung hat, dass es sich dabei um ein Plagiat handelt, wurde mir folgendes soeben geschrieben:

Hallo, nein ich wollte mir das erstmal nur für mich bestätigen lassen, dass es sich bei der Jacke zu 100% um ein Plagiat handelt. Ein schriftliches Gutachen würde über meinen Anwalt laufen, falls wir mit der Sache vor Gericht gehen. Ich kann Ihnen gerne Nahaufnamen von dem Materialzusammensetzungsetikett machen, dann sehen Sie selbst, dass da nur Blödsinn draufsteht. VG

Es klingt alles ziemlich undurchdacht, jedoch bin ich selbst kein Fachmann und weiß nicht, ob es vielleicht bei der Jacke, da ja auch über eBay gekauft, nicht um ein Plagiat gehandelt hat. Es hat sich für mich als Kunden alles Original gefühlt.
 
Ich hab Google angeschmissen, bevor Aldi den Namen rauseditiert hat. Die Lady führt ein (online) Geschäft mit relativ teurer Second Hand Marken/Designerkleidung. Ich wage zu behaupten, dass sie Ahnung von sowas hat.

Da du die Jacke selbst von ebay herhattest, ist die Chance sogar ausgesprochen groß, dass es ein Fake ist, bei Ebay verchecken Shops/Händler fast nur Designer-Fakes; Originale kriegt man eigentlich vor allem gebraucht von Privatpersonen.
 
Hör auf dich mit irgendwelchen blöden Markennamen zu etikettieren.

Ist doch klar, dass so eine "Schnäppchensuche" per eBay (früher oder später) ins Auge geht.
 
"Anklage wegen Betrug" ... "bei der Polizei melden" ... Hinweis aufs UWG...

Aber ganz ehrlich.. das ist wieder dieser typische Fall bei dem der Verkäufer denkt "wird schon gut gehen". Darfste in Deutschland halt nicht bringen sowas. Früher oder später gerätst du immer an einen der die ganze Sache dann aus Prinzip "richtig" stellen will.

eBay halt... seit 2005 komplett fürn Arsch.

Alexicious schrieb:
Ich hab Google angeschmissen, bevor Aldi den Namen rauseditiert hat. Die Lady führt ein (online) Geschäft mit relativ teurer Second Hand Marken/Designerkleidung. Ich wage zu behaupten, dass sie Ahnung von sowas hat.

Da du die Jacke selbst von ebay herhattest, ist die Chance sogar ausgesprochen groß, dass es ein Fake ist, bei Ebay verchecken Shops/Händler fast nur Designer-Fakes; Originale kriegt man eigentlich vor allem gebraucht von Privatpersonen.

Das ist ja auch mehr als nur ein offenes Geheimnis. Ich bin aber immer wieder erstaunt gewesen dass der BGH den Vorsatz des Käufers bei 259 verneint hat. Für den (gewerbsmäßig hantierenden) Verkäufer sieht es aber glaube ich anders aus. Das hier alle auf dem vorsatzlosen Handeln rumreiten. Das ist als subjektives Element doch eh total irrelevant in der Praxis. Geht ja hier nicht um ne Uni-Klausur.
Entweder man unterstellt ihm Dolus Eventualis oder hält ihn (im Glücksfall) für nen Idioten. Sofern es denn überhaupt tatsächlich überhaupt zu einem Ermittlungsverfahren kommt...
Wenn jemand bei eBay sagt "ich schalte meinen Anwalt ein", dann passiert idR nichts.
Personen die tatsächlich einen Anwalt haben und dem dann auch noch ein Mandat erteilen, erwähnen das idR nicht sondern machen es einfach.
 
Aktuelles:

Ich:
"Hallo, ich bin gerne bereit die Sache mit Ihnen nun endgültig abzuwickeln. Schicken Sie mir bitte die Jacke zurück und ich veranlasse die Überweisung des Kaufpreises zurück. Das die Jacke bei Ihrem Anwalt sein kann, dazu gibt es kein Recht, da sie ja vom Kaufvertrag zurücktreten, da ja ein Irrtum vorlag und sich somit die Ware um mein Eigentum handelt. Die Jacke befindet sich derzeit nur in Ihrem Besitz und ich möchte diese gerne zurück haben. "

Antwort von der Dame:
"Die Jacke befindet sich nicht bei meinem Anwalt, sondern bei mir zu Hause. Wewnn ich Ihnen die Jack enun zurückschicke, dann habe ich weder mein Geld noch die Jacke. Ich möchte erst mein Geld zurück."

Ich:
"Ich überweise Ihnen nun die erste Hälfte des Betrages und wenn ich die Jacke erhalten habe, den restlichen Betrag. Bitte schreiben Sie mir noch, ob das für Sie in Ordnung ist. Somit befinden wir uns beide auf der sicheren Seite. "
 
also ich hätte darauf bestanden zuerst die Jacke zu erhalten. Amazon überweist mir ja das Geld auch nicht früher als sie die Ware erhalten haben.
 
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