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Ebay "Problem"

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Ich würde da nicht gleich Stress machen, kann ja wirklich sein, dass er nicht wusste, dass man für das Festival volljährig sein muss.

Wenn Käufer und Verkäufer die Transaktion einvernehmlich abbrechen, bekommt der Verkäufer die Verkaufsprovision gutgeschrieben, und wenn der Artikel innerhalb von 90 Tagen nach Angebotsende wiedereingestellt wird, wird auch die Angebotsgebühr erstattet (siehe hier).
 
John Doe schrieb:
Wenn Käufer und Verkäufer die Transaktion einvernehmlich abbrechen, bekommt der Verkäufer die Verkaufsprovision gutgeschrieben, und wenn der Artikel innerhalb von 90 Tagen nach Angebotsende wiedereingestellt wird, wird auch die Angebotsgebühr erstattet (siehe hier).

dankeschön, genau das hab ich jetzt gemacht - hoffe nur das "doofe" Kind, das die Tickets ersteigert hat akzeptiert auch den Abbruch... hab dann heute meinen sozialen Tag :knuddel:


ist aber schon sehr ärgerlich :motz:, jetzt musste ich die Karten neu einstellen und muß hoffen, die noch rechtzeitig loszubekommen :tip:
 
Will gerade eine PSN Netork Card kaufen. Ich erhalte folgende Meldung: Die eingegebene Stückzahl ist nicht verfügbar. Bitte geben Sie eine niedrigere Zahl ein. Ich habe aber "1" als Stückzahl angegeben :? Nu komm ich nicht weiter
 
Ich missbrauche mal den Thread.

Ich habe bei Amazon neue (In-Ear) Kopfhörer verkauft, da mir meine alten Kaputt gegangen sind und ich nach einiger Zeit nagelneue Austauschkopfhörer bekommen habe.

Diese waren neu verschweißt und alles.

Jetzt stellt mir die Käuferin einen Rücksendeauftrag, da ihr die Kopfhörer nicht gefallen. Aber eigentlich bin ich doch Privatperson und muss nichts zurücknehmen :? (kein Fernabsatzgesetz greift)

Oder was soll ich mit den benutzten Kopfhörern anstellen :?


EDIT: Toll jetzt zickt sie rum und will mir ne schlechte Bewertung geben.

WEIBER...
 
Hast du in der Beschreibung / etc. deutlich gemacht, dass es ein Privatverkauft ist? (Da gibt es auch ein Feld für rechtliche Infos / Angaben)

Amazon sagt ansonsten dazu:
14-tägiges Widerrufsrecht

Falls der Verkäufer gewerblich tätig ist, steht Ihnen als Käufer ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, sofern nicht Käufer und Verkäufer eine andere Vereinbarung hierüber treffen. [...]
http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?ie=UTF8&nodeId=886406
 
Nee, das war mein 2. Verkauf dort. Ich bin davon ausgegangen, dass das selbsterklärend bei Username/kein Impressum/keine UStID ist.

Werde es aber für die Zukunft reinsetzen.

Lt. diversen Foren, muss ich das aber wohl nicht zwingend sein.
 
Geht auch um Amazon.

Aber echt dämmlich, man sieht doch echt, dass das eine Privatperson ist. Ich würde die Kopfhörer auch nicht zurücknehmen. Kannst du Amazon nicht kontaktieren? Was sagen die?
 
Hallo xxxx,

es tut mir leid ich möchte ihr Spiel nicht mehr haben.

Mfg xxxx

:wand: Was für verdammte Vollidioten auf Ebay rumlaufen.
Vor allem droht ihm ja eh nichts, da man als Käufer eh Honig ums Maul geschmiert bekommt.

Edith: Geht noch besser, ist der gleiche:

Hallo xxx,

Wenn ich nicht zahle bekomm ich nicht ihr Spiel. Damit ist es für mich abgeschlossen.
 
Natürlich, aber Ebay juckt das kein bisschen. Ich kann den Fall melden, dann vergehen 4 Tage und ich muss lediglich keine Provisionen zahlen. Der Käufer kommt ohne Probleme davon.

Einen Anwalt wegen 6€ kontaktieren macht da einfach keinen Sinn.

:lol: Den Fall eröffnet und was kommt:

Hallo xxxx,

Okay es sind ja nur 7Euro dann werd ich zahlen schliesslich hab ich ja geboten. möchte ja nicht gesperrt werden. ich werd morgen die überweisung vornehmen.
 
Sei froh, dass er dir wenigstens Bescheid gegeben hat. Ich hatte den Fall mal bei einem neuen Spiel, da hat sich der Käufer einfach nicht gemeldet und das Spiel hat in der Zwischenzeit ordentlich an Wert verloren. Wochen später habe ich den noch ne negative Bewertung von dem Typen bekommen, weil ich ihn wohl genervt habe. Wurde aber zum Glück von Ebay gelöscht.
 
Hallo Leute,

Ich habe mal wieder ein Problem, was eBay betrifft. Ich hatte mir im März dieses Jahres eine Ralph Lauren Jacke (Daunen?!), bei ebay ersteigert. Der Verkäufer kam auch noch bei mir aus der Umgebung und so haben wir die Transaktion per Barzahlung abgeschlossen.

Nun lag die Jacke die meiste Zeit über in meinem Schrank und ich habe sie vor ca. 2 Wochen, über ebay verkauft. Da ich nicht mehr genau wusste, woher ich sie hatte, habe ich das ganze als Geschenk verkauft. Die Auktion endete bei ca. 42€ plus Versand. Alles soweit in Ordnung. Ich habe das ganze abgeschickt und der Käufer hat seine Ware auch erhalten.

Dann hat er mir plötzlich geschrieben, dass es sich um ein Plagiat handelt und ich ihm bitte sofort sein Geld plus Rückversandkosten überweisen soll. Nur sehe ich es nicht ein, den Versand zu übernehmen, wenn ich nicht einmal handfeste Beweise habe, dass es sich dabei um eine Fälschung handelt. Ich hatte die Jacke auch immer Besitz gehabt und sie sah genauso aus wie im Geschäft.

Nun hat er über ebay einen Fall eröffnet und schrieb mir folgendes:

Nachricht vom Käufer:
Sehr geehrter Herr *******, Ich habe Ihnen eine Frist von einer Woche gesetzt. Diese Frist ist heute abgelaufen und ich habe weder mein Geld noch eine Jacke erhalten. Sie scheinen den Ernst der Lage nicht zu verstehen. Sie haben mir ein Plagiat verkauft und haben sich somit strafbar gemacht. Sie haben die Jacke als "Ralph Lauren" Daunenjacke verkauft. Somit haben Sie gegen den Markennamen verstoßen. Ich war heute im Ralph Lauren Store in München und habe mir bestätigen lassen, dass es sich bei der Jacke um ein Plagiat handelt. Auf dem Materialzusammensetzungsetikett steht z.B. unter Dekoration „100% Kalbsleder“. Die Jacke besteht aber zu 0% aus Kalbsleder, da werden Sie mir sicherlich auch Recht geben. Es ist eine billige Fälschung. (Teil 1)

(Teil 2) Bitte überweisen Sie mir die vollen Kosten auf mein Konto zurück oder schicken mir eine echte Dauenjacke von Ralph Lauren in Größe L bis zum 15.08.2013. Ich habe Recht auf Schadensersatz und diesen werde ich rechtlich einklagen falls Sie nicht kooperieren. Ich habe heute mit unserem Anwalt telefoniert. Die Jacke wird als Beweismittel für eine Anklage wegen Betrugs gegen Sie verwendet. In diesem Fall werde ich mich auch an den Hersteller wenden. Dieser kann Schadensersatz in fünfstelliger Höhe gegen Sie geltend machen. Des Weiteren werde ich Sie wegen Betrug bei der Polizei melden. Mit freundlichen Grüßen ***********
Außerdem können Sie Einzelheiten zu diesem Fall unter „Probleme klären“ aufrufen.

Ich bin kein Betrüger und habe Ihm geschrieben, dass er mir das ganze zurückschicken soll und ich ihm sein Geld zurück überweise, damit ich mich selbst um das angebliche "Plagiat" kümmern kann, da ich ja anscheinend/offensichtlich auch arglistig getäuscht wurde. Jedoch habe ich die Jacke im Guten Glauben, als Privatperson verkauft und weiß nun nicht, was ich genau machen soll, damit die Sache aus der Welt geschaffen wird.

Die Bewertung vom anderen Mitglied, bei dem ich die Jacke gekauft habe, ist immer noch in ebay drin, jedoch hat der Typ seit längerem keine Aktivität mehr gehabt.

Brauche dringend eure Hilfe. Danke euch schonmal.
 
Ratschlag wenn du es für möglich hältst, dass die Jacke tatsächlich gefälscht ist: Geld zurücküberweisen und für die weiteren Kosten die der Käufer hatte, aufkommen. Optional: Versuchen, den dir dadurch entstandenen finanziellen Schaden bei demjenigen, der dir die Jacke ursprünglich verkauft hat, wieder hereinzuholen. (Da stellt sich die Frage, ob der Aufwand sich lohnt, bei vermutlich sehr unsicherem Ergebnis).

Ratschlag wenn du sicher bist, dass die Jacke ein Original war: Schreib ihm, dass er keinen Cent bekommt und du ihm empfiehlst, Geschlechtsverkehr mit seinem Articulatio genus zu vollziehen.

Auch: Du kannst ihm in jedem Fall zurückschreiben, dass du dich sicherlich nicht strafbar gemacht hast und du dich jedenfalls sehr freuen würdest, wenn er derartige Unterstellungen in der Zukunft unterlassen würde.
 
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