Grundsätzlich ist eine Wohnung am Ende des Mietverhältnisses nicht zu renovieren, wenn sie sich in einem ordentlichen Zustand (regelmäßige Renovierungen und Schönheitsreparaturen während der Mietzeit durchgeführt) befindet. Auch sämtliche Klauseln in den Mietverträgen sind unwirksam.
Der BGH hat in diesem Jahr diese Quotenklauseln gekippt.
http://www.mieterbund.de/pressemitteilung.html?=&no_cache=1&tx_ttnews[tt_news]=21386&cHash=6751a8ac509da18b09f46dbd1d70ca57
Wenn also die Wohnung ordentlich ist, sprich du immer (je nach Wohnzeitraum) mal renoviert und die Löcher von diversen Schrauben wieder zugeschmiert hast, brauchst du auch nicht weiter zu renovieren. Allerdings kann die Durchsetzung und die Rückzahlungsfrist der Kaution darunter leiden.
Musst du also selber ausrechnen, ob du noch schnell nen Kübel Farbe kaufst und mal drüber pinselst, oder ein paar Monate mehr auf deine Kaution wartest....
Die Küchenregelung ist da ja außen vor, weil die nur dich und den Nachmieter betrifft. Damit hat ja die HVW nix zu tun, wenn ihr euch da untereinander geeinigt habt.
Link funzt net, hier sit was zum schmökern aus der WELT
http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article117980891/Renovierungsklausel-ist-laut-BGH-ungueltig.html