-M3-
Der Adel
Osa-chan schrieb:Auch: Du kannst ihm in jedem Fall zurückschreiben, dass du dich sicherlich nicht strafbar gemacht hast und du dich jedenfalls sehr freuen würdest, wenn er derartige Unterstellungen in der Zukunft unterlassen würde.
Genau diesen Punkt habe ich mir auch gedacht, da ich ja nicht eine Arglistige Täuschung vor hatte und die Frau, um ihr Geld bringen wollte. Außerdem finde ich es auch etwas Überheblich, aufgrund von 40€ einen Anwalt anzuheuern und des weiteren mir damit zu drohen, dass auf mich ein Fünfstelliger Betrag an Abmahnungen, seitens dem Hersteller drohen.
Ich möchte auch die ganze Sache aus der Welt schaffen und habe dem Käufer vorgeschlagen, dass er mir die Jacke zurückschickt, damit ich ihm das Geld überweise, da der Betrag über 40€ lag und somit laut Gesetz der Käufer für die Rückversandkosten aufkommen muss. Unter 40,00€ muss ich diese ja übernehmen, jedoch zeigt er keinerlei Stellung dazu.
