shishacrasher
:ugly:
Natürlich werden Urlaubstage ausbezahlt, wenn man in einer Firma aufhört? Da habe ich noch nie etwas anderes gehört..
Er hört doch nicht auf?
Er bekommt einen Vertrag in der gleichen Firma unter anderer Leitung.
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Natürlich werden Urlaubstage ausbezahlt, wenn man in einer Firma aufhört? Da habe ich noch nie etwas anderes gehört..
Zu Punkt 1
Oder es läuft wie bei mir und du hast dienstags Prüfung gehst mittwochs weiter arbeiten und bekommst donnerstags den übernahmevertrag mit Datum vom Dienstag und Befristung 1 Jahr fürs erste. Bestimmt juristisch auch nicht rechtens. Aber was will man machen, wenn der Betriebsrat eh gekauft ist. Sonst würde es keine verkaufsoffenen Sonntag am 4.10. Und 27.12. Geben
Fakt ist, gehst du ohne Vertrag arbeiten und der Arbeitnehmer nimmt deine Arbeitsleistung an, dann bist du unbefr.Zu Punkt 1
Oder es läuft wie bei mir und du hast dienstags Prüfung gehst mittwochs weiter arbeiten und bekommst donnerstags den übernahmevertrag mit Datum vom Dienstag und Befristung 1 Jahr fürs erste. Bestimmt juristisch auch nicht rechtens. Aber was will man machen, wenn der Betriebsrat eh gekauft ist. Sonst würde es keine verkaufsoffenen Sonntag am 4.10. Und 27.12. Geben
Vollkommen korrekt. Ich hab letztes jahr bei 20 befristungen 1x nicht ganz aufgepasst, habs datum verwechselt, bam 2 tage danach ist es mir aufgefallen, der kollege hat 1 tag nach der befristung gearbeitet und schwupps unbefristet.Fakt ist, gehst du ohne Vertrag arbeiten und der Arbeitnehmer nimmt deine Arbeitsleistung an, dann bist du unbefr.
zum glück einer der guten. Befristen darf man maximal auf 2 jahre bzw. 3x in den 2 jahren befristen, entweder wirst du danach entlassen oder wirst übernommen.Ja, nur leider endet mein befristeter Vertrag und der neue Geschäftsführer ist etwas weltfremd mit seinen Vorstellungen bzgl. Gehalt/Urlaub usw. Hab das leider nicht rechtzeitig mitbekommen sonst hätte ich den Vertrag noch mit dem alten GF untern Hut gebracht2. Ein wechsel der Geschäftsleitung beinflusst in keiner Weise dein Arbeitsverhältnis
Greift das hier? Weil es ist ja keine Abänderung sondern ein komplett neuer Vertrag. Ansonsten wäre das natürlich genial. Urlaub will ich bis August denke ich keinen nehmen und dann würden die Urlaubstage entweder übernommen bzw. bei einer nicht weiter Anstellung ausbezahlt werden.3. Eine Abänderung (Befristung, Stunden, Gehalt) deines bestehenden Arbeitsvertrags verändert deine Vertragsbedinungen, nicht aber dein Arbeitsverhältnis. Die Überstunden als auch der Urlaub wird einfach übernommen. Auch die Regelung, in den ersten 6 Monaten keinen Anspruch auf Urlaub zu haben tritt nicht in Kraft, geplanter Urlaub bleibt ebenfalls weiterhin bestehen.
Ja, nur leider endet mein befristeter Vertrag und der neue Geschäftsführer ist etwas weltfremd mit seinen Vorstellungen bzgl. Gehalt/Urlaub usw. Hab das leider nicht rechtzeitig mitbekommen sonst hätte ich den Vertrag noch mit dem alten GF untern Hut gebracht
Greift das hier? Weil es ist ja keine Abänderung sondern ein komplett neuer Vertrag. Ansonsten wäre das natürlich genial. Urlaub will ich bis August denke ich keinen nehmen und dann würden die Urlaubstage entweder übernommen bzw. bei einer nicht weiter Anstellung ausbezahlt werden.
Ja genau. Also war mündlich klar vorher schon 1 Jahr befristet. Habe den Vertrag aber erst 2 Tage nach Prüfung unterschrieben mit Datum vom Dienstag.Rückdatiert und neu befristet oder wie?
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