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Du solltest deine doch auch ursprünglich zu release oder nen Tag später bekommen, oder? BlödNichts neues von den Clowns von MediaMarkt![]()
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Du solltest deine doch auch ursprünglich zu release oder nen Tag später bekommen, oder? BlödNichts neues von den Clowns von MediaMarkt![]()
Das ist m. E. ganz dünnes Eis. Damit wirst Du wahrscheinlich nur Gelächter in der juristischen Abteilung bei Amazon auslösen, falls Deine Ansprüche überhaupt bis dahin vordringen. Bestenfalls bekommst Du später sogar eine überarbeitete Revision der PS5 - alles kommt zu dem, der warten kann und Fomo erzeugt nur Stress.Habe hingeschrieben das ich noch eine Frist bis zum 7.12. gebe mir die PS5 zu liefern, ansonsten kaufe ich mir eine zu momentan marktüblichen Preisen (800 - 1000 €) und mache Amazon gegenüber dann Schadensersatzansprüche geltend.
Das ist m. E. ganz dünnes Eis. Damit wirst Du wahrscheinlich nur Gelächter in der juristischen Abteilung bei Amazon auslösen, falls Deine Ansprüche überhaupt bis dahin vordringen. Bestenfalls bekommst Du später sogar eine überarbeitete Revision der PS5 - alles kommt zu dem, der warten kann und Fomo erzeugt nur Stress.
Ist natürlich Scheiße, aber was soll Amazon schon machen können, außer dir das Geld zurückzuerstatten? Die können ja auch keine neue PS5 herzaubern.Gut ist ja, das es in diesem Land noch Recht und Gesetz gibt und Großkonzerne hier keine Ausnahme darstellen.
Ich sehe es so gar nicht als "auf ganz dünnem Eis". Die Gesetzeslage ist eindeutig, was aber natürlich dann die Judikative zu entscheiden hat.
Auch weiß ich nicht was das mit "warten können" zu tun hat. Ich hab vor Monaten bestellt, die Konsole soll angeblich bei DHL festsitzen...aber vielleicht hast du meine vorherigen Beiträge auch nicht gelesen.
Nur vom Kundenservice kommen nur Ausreden und Versprechen die dann nicht eintreten. Und das zum 4-5 mal.
Gut ist ja, das es in diesem Land noch Recht und Gesetz gibt und Großkonzerne hier keine Ausnahme darstellen.
Ich sehe es so gar nicht als "auf ganz dünnem Eis". Die Gesetzeslage ist eindeutig, was aber natürlich dann die Judikative zu entscheiden hat.
Auch weiß ich nicht was das mit "warten können" zu tun hat. Ich hab vor Monaten bestellt, die Konsole soll angeblich bei DHL festsitzen...aber vielleicht hast du meine vorherigen Beiträge auch nicht gelesen.
Nur vom Kundenservice kommen nur Ausreden und Versprechen die dann nicht eintreten. Und das zum 4-5 mal.
Auf Basis welcher genauen Gesetze (wahrscheinlich BGB) und Paragraphen willst du das denn durchsetzen?Gut ist ja, das es in diesem Land noch Recht und Gesetz gibt und Großkonzerne hier keine Ausnahme darstellen.
Ich sehe es so gar nicht als "auf ganz dünnem Eis". Die Gesetzeslage ist eindeutig, was aber natürlich dann die Judikative zu entscheiden hat.
Auch weiß ich nicht was das mit "warten können" zu tun hat. Ich hab vor Monaten bestellt, die Konsole soll angeblich bei DHL festsitzen...aber vielleicht hast du meine vorherigen Beiträge auch nicht gelesen.
Nur vom Kundenservice kommen nur Ausreden und Versprechen die dann nicht eintreten. Und das zum 4-5 mal.
Nene, laut Amazon-AGB kommt der Kauf mit deren Versand zustande. Steht so auch in den Bestellbestätigungs-Mails ganz unten.Der Kaufvertrag kommt doch sowieso erst mit der Lieferung zustande und dann noch ein Deckungskauf über den Schwarzmarkt...![]()
Naja. Schadensersatz ohne Schaden muss man nicht ausschließen, denn ohne Schaden logisch kein Ersatz. Ansonsten: Kaufvertrag besteht, der ggw nicht erfüllt wird. Wenn nach Fristsetzung immer noch nicht geleistet wurde und dann ein Deckungskauf erfolgt? Also ich sage nicht, dass das so durchgeht, aber zum Lachen ist die Idee meiner Meinung nach nicht.Auf Basis welcher genauen Gesetze (wahrscheinlich BGB) und Paragraphen willst du das denn durchsetzen?
Und Zusatzfrage: Falls es entsprechende Vorschriften gibt (genau weiß ich es nicht): hast du dir die AGB von Amazon mal durchgelesen? Denn in diesem Fall würde ich Geld drauf wetten, dass die Rechtsabteilung von Amazon da schon vorgesorgt hat und Schadenersatz aus jedem möglichen Punkt ausgeschlossen wird, solange kein Vorsatz vorliegt und tatsächlicher Schaden entstanden ist (denn dir ist kein Schaden entstanden)
Aber wichtiger ist erst mal erstere Frage: Auf Basis welcher Vorschrift leitest du dir das Recht ab, bei einer nicht von Amazon zu vertretenden Lieferverzögerung (denn sie haben die Ware rechtzeitig dem Lieferanten übergeben) Schadenersatz zu verlangen? Und wie kommst du darauf, das die Scalper-Preise auch nur ansatzweise Bestand als "marktübliche Preise" haben sollten?
Ne, also falls du das ernst meinst, ein gut gemeinter Rat: Lass es. Du machst dich damit bei Amazon lächerlich und wenn du es durchziehen willst, sitzt du auf den Verfahrenskosten.
Naja. Schadensersatz ohne Schaden muss man nicht ausschließen, denn ohne Schaden logisch kein Ersatz. Ansonsten: Kaufvertrag besteht, der ggw nicht erfüllt wird. Wenn nach Fristsetzung immer noch nicht geleistet wurde und dann ein Deckungskauf erfolgt? Also ich sage nicht, dass das so durchgeht, aber zum Lachen ist die Idee meiner Meinung nach nicht.
Sicher, aber ganz soooo lächerlich wie manche tun ist die Sache dann auch nicht.Wenn man ein Multimilliarden-Unternehmen verklagen will, sollte man sich schon sehr sicher sein.
Mehr als ein 5€-Gutschein auf die nächste Bestellung ist da nicht zu holen.
Sicher, aber ganz soooo lächerlich wie manche tun ist die Sache dann auch nicht.
Da gilt aber was @Gerri sagt. Amazon hat die Ware rechtzeitig an DHL übergeben und die haben dann das Paket verschlampt. Kann man dann theoretisch trotzdem Amazon belangen und Amazon müsste in Regress ggü DHL gehen?Naja. Schadensersatz ohne Schaden muss man nicht ausschließen, denn ohne Schaden logisch kein Ersatz. Ansonsten: Kaufvertrag besteht, der ggw nicht erfüllt wird. Wenn nach Fristsetzung immer noch nicht geleistet wurde und dann ein Deckungskauf erfolgt? Also ich sage nicht, dass das so durchgeht, aber zum Lachen ist die Idee meiner Meinung nach nicht.
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