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Darf man den Namen eines Stalkers veröffentlichen?

Darf man den Namen eines Stalkers veröffentlichen?

  • Ja darf man!

    Stimmen: 37 52,1%
  • Nein darf man nicht!

    Stimmen: 23 32,4%
  • Ist eine Fallentscheidung!

    Stimmen: 9 12,7%
  • ich wurde schon veröffentlich.....

    Stimmen: 2 2,8%

  • Umfrageteilnehmer
    71

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Glod schrieb:
@ Cale

Dieser Fall ist sicher speziell, aber der Täter war auch hier obsessiv von seinem Opfer bessesen (etwas, was Stalker gemeinsam haben). Die Liste anderer Stalking-Opfer ist aber ewig lang und diese Leute scheuen oft auch nicht vor Einbrüchen etc. zurück. Da muss man nur mal "Stalker" und "Einbruch" googlen und findet jede Menge Treffer. Und das sind nur die Promis. Und ein gewaltsames Eindringen ins Haus bzw. Grundstück des Opfers ist schon eine Hausnummer. Da darf man schon mal fragen, wie weit derjenige denn gehen möchte. Und soll man es darauf ankommen lassen? Laut Gesetz natürlich. Hinterher kann man ja 'ne Autopsie machen. Ich denke aber, dass die Opfer das anders sehen.

Also sollte man grundsätzlich Menschen verurteilen für Taten, die sie noch nicht begangen haben? Inklusive öffentlicher Ächtung, denn das ist ja das effektivste Mittel der Prävention wie jeder weiß. Es mag sein, dass der Schutz für betroffene von Stalking nicht ausreichend ist, aber dann sollte sich die Betroffene für Aufklärung dieses Problems in der Öffentlichkeit einsetzen und nicht ins Mittelalter zurück verfallen.
Deine Argumentation ist blinde Hetze ohne schlüssigen Zusammenhang.

Ich frag mich warum sich Ariane Friedrich die Bilder überhaupt angeschaut hat.
Die Belästigung sollte auf jeden Fall verfolgt und geandet werden, wenn die Rechtslage da nicht ausreichend ist, dann braucht es verbesserung. Aber Selbstjustiz ist falsch und verschlechtert mehr als es verbessert.
 
Das sind 2 paar Schuhe. Der Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht hat ja erstmal nichts mit Strafbarkeit zu tun.
Als absolutes Recht kann eine Verletzung aber Schadensersatzpflichten auslösen oder Unterlassungsansprüche und so Zeugs.
 
FiscHwäcg schrieb:
Also sollte man grundsätzlich Menschen verurteilen für Taten, die sie noch nicht begangen haben?

Der hat sie doch schon sexuell belästigt. :?

Mir ging es um Folgendes: Normalerweise kann und wird die Polizei bei Stalkern lange Zeit nicht viel tun(können), da die Beweislage mehr als dürftig ist. Wie soll man einem nachweisen, dass er eine Person gezielt verfolgt? Für die Opfer spielt das aber keine Rolle. Die haben einen Durchgeknallten an den Hacken und der wird mit der Zeit immer zudringlicher werden. Viele Beispiele zeigen, wie weit diese Leute dann mitunter gehen, um ihre "Zuneigung" zu demonstrieren oder sich für die Zurückweisung zu rächen. Und wenn die sich nicht vollkommen dämlich anstellen, dann hat die Polizei erst zu diesem Zeitpunkt was Handfestes, um eine Strafverfolung einzuleiten (Spuren beim Einbruch etc.). Für die Opfer ist das dann aber schon sehr oder in ganz krassen Fällen evtl. ZU spät.
Und deswegen sollte sich ein Stalking-Opfer auch auf andere Art wehren können, denn die einzig korrekte Variante funktioniert ja nicht. Ist so ein Internetpranger da legitim? Imo ja. Ob's hilft, weiß keiner. Aber versuchen kann man es ja mal. Auch dürfte die Möglichkeit einer Falschanzeige eher gering sein, denn diese Leute WOLLEN ja, dass man weiß, wer sie sind. Die Friedrich hat sich Namen und Adresse ja auch nicht aus den Rippen geschnitten.
Und wenn DIE bereit sind, das Leben eines anderen Menschen nachhaltig zu stören, dann sollten sie damit leben können, dass ihres u.U. auch einen Dämpfer erfährt. Wie man in den Wald hineinruft.
 
Ich finde das sehr fragwürdig. Das ist ja kein der Nachstellung einzig immanentes Problem. Das Phänomen trifft auf alle Straftatbestände zu, die z.B. als Erfolgsdelikt ausgestaltet sind. Da ist der Erfolgsunwert erst gegeben, wenn die Tat geschehen ist (und das sind die meisten Delikte. Die paar Unternehmens- oder Tätigkeitsdelikte treten in der Masse ja schon zurück).
Du kannst die Strafbarkeit ja schlecht vorverlagern. Dann befindest du dich in der Gefahrenabwehr und der Prävention. Wenn mich morgen vor allfrisch einer umboxt kommt die Hilfe auch zu spät; oder in der Bahn beraubt; oder in der Fußgängerzone absticht.
Das ist ein Risiko mit dem man jeden Tag leben muss. Die Alternative wäre eine vollkommene Überwachung ohne irgendeinen Rest von Freiheit.

Als ich noch jünger war hätte ich auch gesagt Anarchie ist ganz geil, aber irgendwann merkt man dann dass es auch keinen wirklich erstrebenswerten Zustand darstellt.
Vor allen Dingen bei so einem Piss-Delikt wie der Nachstellung. Das was du anprangerst ist doch nicht das Nachstellen, sondern das was du bemängelst ist die Tötung des Opfers am Ende des Prozesses.
Was wenn der Täter sich nicht zu erkennen gibt. Der Schüler hätte ja auch einfach heimlich nach Innen über Monate an ihr hängen können ohne es zu zeigen. Als ganz schüchterner Mensch, der sich nicht traut sich zu offenbaren. Dann erfährt er das die Frau einen Kerl hat und tiltet eben so aus und es kann auch niemand verhindern.
 
:fp:

Man weiß doch gar nicht was man damit anstellen kann, wenn man jem so an den Pranger stellt.
Wenn der psychisch ein wenig labil ist, bringt sich der noch selbst um. Und dann steht sie ganz blöd da.
 
Bart Wux schrieb:
Wenn aber die Polizei sich nicht an grundlegende Prinzipien eines Rechtsstaates hält, fällt es einigermaßen schwer, dem Bürger zu vermitteln, dass er an sich die Behörden wenden soll. Strafmonopol liegt nunmal beim Staat.

Boah, na endlich! Danke :kaffee:
 
eMKay schrieb:

Irgendwas muss man doch tun, oder? Die Justiz kann oder wird nichts tun, wenn der Stalker nicht bescheuert ist. Trotzdem ist die Belastung für die Opfer sehr hoch, auch ohne dass die Typen direkt handgreiflich werden. Sollen die Frauen (und meistens sind es Frauen, die von Männern gestalked werden) einfach rumsitzen und zuschauen, wie sich das immer weiter steigert, bis der Kerl einen Fehler macht? Das Stalken kann Folgen bis hin zur posttraumatischen Belastungsstörung haben. Da soll es verwerflich sein, wenn ich den Typen namentlich im Netz nenne?
 
@ Glod

Ohne jetzt auf die rechtlichen Aspekte eingehen zu wollen, denn die scheinen dich ja eh nicht zu interessieren...

Stell dir mal vor, ich würde dich persönlich kennen. Ich kenne deinen richtigen Namen, deine Anschrift und deine Mail-Adresse - im wahren Leben ist das nicht ungewöhnlich. Und irgendwann gehst du mir mit deinen Sprüchen so dermassen auf den Sack, dass ich mir sage "boah, dem Glod würg ich jetzt mal einen rein und sorge dafür, dass er an den Pranger kommt". Ich schicke also der Ariane Friedrich eine Mail mit Bild eine Penis und ein paar perversen Sprüchen als Garnitur.

Und nun? Ohne dass du es weisst oder was dafür kannst, steckt dein Name in einem Prozess, den du kaum aufhalten kannst. Siehe der 17jährige aus Emden.

Und dann? Wer sagt dir, dass nicht ein irrer Friedrich-Fan sich ins Auto setzt und zu der angegebenen Adresse fährt, um dir als vermeintlichem Friedrich-Stalker auf's Maul zu hauen? Hat es alles schon gegeben.
 
eMKay schrieb:
Woher weißt du denn dass es tatsächlich der richtige Name ist?

Wie schon gesagt: Ein Stalker legt Wert darauf, dass man weiß, wer es ist.

@ Zimtzicke

Wieviele Mails willst du denn schicken, um das zu erreichen? Irgendwie wird hier davon ausgegangen, dass sie nur eine einzige Mail von dem Typen erhielt und daraufhin sofort alles bei Facebook reingestellt hat.
Die Frau ist eine sehr bekannte Leichtathletin. Die bekommt täglich weiß der Geier wieviel Zuschriften von Fans und da wird auch jede Menge Abartiges dabei sein. Die dürfte da ein recht dickes Fell haben Ich würde mal sagen, wenn die so einen Schritt unternimmt, dann hat der Betreffende sich schon des Öfteren hervorgetan.

Übrigens: Polizei und andere Institutionen raten im Fall einer Belästigung (sei es durch Nazis, sexuell o.ä.) die Öffentlichkeit zu suchen, laut zu werden, Leute anzusprechen, um sie direkt einzubeziehen. Wenn sich also jetzt eine Frau von einem Mann belästigt fühlt und sie daraufhin eine öffentliche Szene macht, dann folgt sie diesen Ratschlägen. Wer sagt denn, dass hier kein selbsternannter Retter in der Not den Kerl einfach mit dem Schlagring waagerecht macht und am Ende stellt sich raus, dass die Trulla dem nur eine reinwürgen wollte, weil er im Büro von ihrer gemeinsamen Nacht erzählt hat?
Dieser Internetpranger ist auch nix weiter als so eine Öffentlichmachung. Klar kann's schiefgehen, oder den Falschen treffen. Aber dem Opfer zu sagen, es soll doch bitteschön den Ball flachhalten und abwarten, ist an Hohn nicht zu überbieten.
 
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