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Darf man den Namen eines Stalkers veröffentlichen?

Darf man den Namen eines Stalkers veröffentlichen?

  • Ja darf man!

    Stimmen: 37 52,1%
  • Nein darf man nicht!

    Stimmen: 23 32,4%
  • Ist eine Fallentscheidung!

    Stimmen: 9 12,7%
  • ich wurde schon veröffentlich.....

    Stimmen: 2 2,8%

  • Umfrageteilnehmer
    71

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Nö eigentlich nicht. Zum Beispiel wird sie sich schon sehr sicher sein, wer das ist und nicht blind irgendwen anprangern.

Nebenbei bemerkt hat sie auch Anzeige erstattet. Steht alles in dem Artikel drin. :deal:
 
wieso hat die nicht das pullermannphoto mit veröffentlicht, zusammen mit nem link zu seiner facebook seite?

jetzt ist es schon nicht mehr erlaubt jedermann sein pipi ungefragt zu zeigen. in was für ner zeit leben wir eigentlich?
 
Glod schrieb:
Nö eigentlich nicht. Zum Beispiel wird sie sich schon sehr sicher sein, wer das ist und nicht blind irgendwen anprangern.

Darum geht es nicht. Sie sollte in ihrer Position wissen das ihr Verhalten nicht von der Rechtsordnung gedeckt ist. Wenn sie das nicht weiß, sollte sie keine Hoheitsbefugnisse ausüben dürfen.

Nebenbei bemerkt hat sie auch Anzeige erstattet. Steht alles in dem Artikel drin. :deal:

http://dejure.org/gesetze/StGB/183.html

vs.

http://dejure.org/gesetze/StGB/238.html
 
Slurms Mc Kenzie schrieb:
Darum geht es nicht. Sie sollte in ihrer Position wissen das ihr Verhalten nicht von der Rechtsordnung gedeckt ist. Wenn sie das nicht weiß, sollte sie keine Hoheitsbefugnisse ausüben dürfen.

Boah, immer dieses Anwaltsgerede. Da ist ein Typ, der ihr nachsteigt und ihr Fotos von seinem Schwanz schickt. Das ist die Faktenlage. Und gegen so einen muss man sich wehren. Denn das nächste Mal schickt er vielleicht nicht nur ein Foto von seinem Schwanz, sondern kommt gleich mit dem vorbei.
 
Ja gut eh, das ist halt die Sache mit dem Gewaltmonopol, n'est-ce pas?

Ich hab mir das ja nicht ausgedacht.

So groß wie die ist, springt se eh einfach hoch und er kommt nicht mehr dran.
 
Wenn aber die Polizei sich nicht an grundlegende Prinzipien eines Rechtsstaates hält, fällt es einigermaßen schwer, dem Bürger zu vermitteln, dass er an sich die Behörden wenden soll. Strafmonopol liegt nunmal beim Staat. Und mal ehrlich: Man kann sich auch anstellen. Man drücke den Löschbutton und die Sache ist gut. Aber Polizisten sind ohnehin perfekt im Jammern, das hab ich auch schon lernen dürfen.
 
Ich möchte auf den von mir geposteten Link verweisen. Man stellt sich so lange an, bis die Typen einen Schritt weitergehen. Und dann heißt es plötzlich wieder, dass man das ja nicht hätte kommen sehen können und es gab keinerlei Anzeichen blablabla...
 
Und das passiert ja auch stündlich, oder? Und der Internetpranger hätte das sicher verhindert - oder einfach beschleunigt? Btw. war das kein Stalker, es wurde ja noch nichtmal Anzeige erstattet. Das war einfach ein Irrer, gegen sowas gibt es keinen Schutz.
 
Glod, als wenn da Gefahr bei ihr bestünde. Die steht so in der Öffentlichkeit und befindet sich gerade in der Wettkampfvorbereitung oder so? Die ist doch ständig von Leuten umgeben.

Dann noch der Beruf. Wenn du wüsstest wie die sich zusammenrotten, gegenseitig decken, absprechen und sich auch ganz bewusst vom Bürger abgrenzen... Da werden in ihrem Fall Ressourcen frei gemacht, die die Lehrerin nicht hatte (weil kein Cop).
 
@ Cale

Dieser Fall ist sicher speziell, aber der Täter war auch hier obsessiv von seinem Opfer bessesen (etwas, was Stalker gemeinsam haben). Die Liste anderer Stalking-Opfer ist aber ewig lang und diese Leute scheuen oft auch nicht vor Einbrüchen etc. zurück. Da muss man nur mal "Stalker" und "Einbruch" googlen und findet jede Menge Treffer. Und das sind nur die Promis. Und ein gewaltsames Eindringen ins Haus bzw. Grundstück des Opfers ist schon eine Hausnummer. Da darf man schon mal fragen, wie weit derjenige denn gehen möchte. Und soll man es darauf ankommen lassen? Laut Gesetz natürlich. Hinterher kann man ja 'ne Autopsie machen. Ich denke aber, dass die Opfer das anders sehen.
 
Ich denke, die wird ständig irgendwelche dumme Mails bekommen. Ich mein, wenn die da bei nem Wettbewerb ist, hat die ja fast nix an. Da sind sicherlich schon mehrere Typen auf den falschen Gedanken gekommen.
Und wahrscheinlich war jetzt diese eine Mail der sprichwörtliche Tropfen zuviel, und sie hat überreagiert.
Kann man menschlich verstehen, rein rechtlich betrachtet war die Aktion aber nicht ok.
 
@ Glod:
Komm mir nicht mit Google, selbst wenn ich nach irgendwelchen unbekannten Fachbegriffen google, bekomme ich Drölftausend Treffer, das sagt gar nichts aus. Wenn der eingebrochen wäre, hätte man ihn auch verhaftet. So what? Und selbst wenn man das nicht gemacht hätte, hätte der Pranger irgendetwas gebracht? Wenn man daß mit einem etwas labilen Charakter anstellt, dann provoziert man sowas geradezu. Von der Mob-Problematik und Falschbezichtigung mal ganz zu schweigen. Nein, sowas ist einfach dumm und kontraproduktiv!
 
Glod schrieb:
Ich sag dazu nur das hier

Stalken ist eine Straftat, die hierzulande leider nicht ansatzweise genügend verfolgt wird (wie auch, wenn Beweise meistens fehlen). Und wo das enden kann, sieht man in obigem Artikel. Imo hat sie das richtig gemacht. Wer noch nie von so einem Irren verfolgt wurde, kann wohl kaum nachvollziehen, wie einem da zumute ist.

Das war hier aber nicht unbedingt Stalking, wenn es ein Erstkontakt war - viel mehr dürfte es sich um Sexuelle Nötigung/Exhibitionismus handeln, was ein eindeutiger Straftatbestand ist, der auch verfolgt und geahndet wird. Gerade wenn es noch ein Beweisfoto gibt, sollte der Fall absolut unproblematisch sein. Daß der Typ dafür nicht gleich in den Knast kommt, ist natürlich auch klar.
 
Warum darf man das eigentlich nicht veröffentlichen? Ist das üble Nachrede oder unter was fällt das?

Wenn mir jetzt zum bsp. Peter schreibt, ich bin ein Arschloch und ich dann später bei Facebook veröffentliche, hey Peter hat gesagt ich bin ein Arschloch.

Ist das dann auch strafbar?!
 
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