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Coronavirus / Covid-19

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Naja alles was erlaubt ist darfst du machen, und der arbeitgeber hat durchaus möglichkeiten deinen ausfall nicht zu bezahlen, das kann man durchaus in betracht ziehen wenn fahrlässiges verhalten zu einer krankheit führt, auch das gehört zur eigenverantwortung. Ob man das durchbekommt ist etwas anderes. Es gibt ja leute die sich absichtlich anstecken, das darf man nicht bezahlen als beispiel. Jetzt hat eine kollegin sich falsch freigetestet und hat 2 kollegen angesteckt, auch das darf man im grunde nicht bezahlen.

ich geh aktuell davon aus dass per Hausrecht eine maske bleibt bis die zahlen heruntergehen, aber das wird der konzern entscheiden. Man besitzt als arbeitgeber eine führsorgepflicht und die seh ich die tage nicht mehr gegeben.

Leben ist kein fahrlässiges Verhalten.
 
Das sieht der gesetzgeber anders. Aber es verbietet dir ja niemand aber dass es rechtliche konsequenzen geben kann bedenken viele gar nicht. Ich denke aber dass arbeitgeber das nahezu nie anwenden, im falle der zu frühen freitestung (und diese person war am ende 3 wochen infekziös) hab ich jetzt auch nicht durchgezogen aber passiert das nochmal wars das. Und wie blöd kann man eigentlich sein auch nach einer freitestung gewürzzigaretten mit kollegen zu rauchen? Und da soll man sich als arbeitgeber nicht aufregen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine 84 jährige Tante im Pflegeheim , mit vielen Vorerkrankungen, hat es jetzt auch gehabt.
Außer ein bisschen Halsschmerzen war da ebenfalls nichts.

Sie meckert zwar und sagt "Wofür habe ich mich dreimal impfen lassen?"

Ich darauf "Naja ohne impfen wärst du jetzt vielleicht nicht mehr am Leben"

Sie "Dann hätte ich es endlich hinter mir". :ugly:

Uff. :D

Erinnert mich an diesen Ausschnitt aus dem amerikanischen lokalen Fernsehen, der mal viral ging, wo eine Reporterin bei einer 110-jährigen im Altenheim vorbeischaut, alles ist feierlich geschmückt, und sie fragt, ob sie sich auf die anstehende Geburtstagsfeier freuen würde, und die alte Frau sagt dann mit genervter Miene "Not a bit" oder sowas Ähnliches :ugly:
 
Krankheit eines Arbeitnehmers muss unverschuldet sein
Stets zu beachten ist, dass die Krankheit eines Arbeitnehmers unverschuldet eingetreten sein muss. Der Arbeitgeber ist zur Lohnfortzahlung nicht verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer (auch in seiner Freizeit) grob fahrlässig handelt und so seine Erkrankung verursacht.
 
Grob fahrlässig ist quasi nie gegeben. Wenn man mit dem Begriff grob fahrlässig jede Dusseligkeit von Menschen abdecken könnte, müsste ich fast jeden meiner Sozialamtsfälle an die Staatsanwaltschaft abgeben.

Das ist das Maximum, danach kommt nur noch VORSATZ. Und beides trifft so gut wie nie zu.
 
Doch das geht sehr gut sogar, die dame hat sich 1 tag vor auslaufen der freitestung 2 kollegen von der arbeit abgeholt und party gemacht. Das ist grob fahrlässig und da braucht man auch nicht darüber diskutieren, sorry. Beide kollegen haben corona bekommen und weitere angehörige angesteckt.
 
Also, sie stand noch unter Quarantänepflicht und ist feiern gegangen?
Das ist natürlich illegal.
Aber inwiefern soll das die Lohnfortzahlung der infizierten Kollegen betreffen?

Oder versteh ich das falsch?
 
Doch das geht sehr gut sogar, die dame hat sich 1 tag vor auslaufen der freitestung 2 kollegen von der arbeit abgeholt und party gemacht. Das ist grob fahrlässig und da braucht man auch nicht darüber diskutieren, sorry. Beide kollegen haben corona bekommen und weitere angehörige angesteckt.
Und du kannst beweisen das sie sich da angesteckt haben:?

Oder haben sie sich vllt in der Arbeit angesteckt?

Auf dem Papier hört sich das sicher leichter an.
 
Ich meinte das juristisch, von der persönlichen Schiene her sehe ich das Verhalten natürlich auch als total daneben an. Dann sagt sie, sie hätte das falsch verstanden, sich verlesen oder irgendwo ne falsche Auskunft bekommen, und schon wäre es mit viel Glück noch "fahrlässig" aber nicht mehr.

Ich hatte hier schon Sachen, da hast du alle Dokumente, deren eigene Schreiben und wenn du das liest und dir die vermeintlichen "Beweise" anguckst, denkst du... "Alter, das ist eindeutig pure Absicht gewesen!" und da lacht dich die eigene Rechtsabteilung aus, wie das denn juristisch auch nur im Ansatz (!) Bestand haben soll... der juristische Begriff "grob fahrlässig" ist hardcore. Und Vorsatz am besten nur versuchen, wenn sie dir aus eigenem Antrieb etwas gestanden haben :ugly:
 
Zuletzt bearbeitet:
Also meine Frau und mich, beide 3 fach geimpft hat schon ganz gut durchgeschüttelt. Die Dritte Impfung ist bei uns beiden aber schon Anfang Dezember gewesen. Deshalb vielleicht nicht mehr so effektiv.
Fieber, Husten, starkes Kältegefühl, wie ne mittelschwere Erkältung. Aber auch nur 1-2 Tage. Heute gehts schon wieder langsam aufwärts.
 
Also, sie stand noch unter Quarantänepflicht und ist feiern gegangen?
Das ist natürlich illegal.
Aber inwiefern soll das die Lohnfortzahlung der infizierten Kollegen betreffen?

Oder versteh ich das falsch?
Genau das ist passiert. Ich glaube man kann sich nach 7 Tagen freitesten (NACH 7 Tagen, nicht am Tag 7), nicht nach 6, das hat sie aber gemacht und dann auch noch ohne jegliche vernünftige Maßnahmen, man kann sich ja nur freitesten weil man die Infrastruktur nicht gefährden wollte und nicht weil man nicht noch infektiös sein kann, deswegen können ja die Personen in medizinischen Bereichen sich auch nur mit PCR freitesten. Natürlich ist man nach 7 Tagen im Speichel und eventuell auch anders noch infekziös, wie kann man als kluger Mensch dann eine Gerwürzzigarette dazu noch gemeinsam rauchen. Und dann war sie auch noch so lange krank, die Freitestung war ein Witz aber wenn man jeden Kollegen fragt bekommt man immer dieselbe Antwort, die Abnahme mit dem Stäbchen ist ein Witz.

Die anderen Kollegen betrifft die Lohnfortzahlung nicht natürlich, die haben sich ja nicht grob fahrlässig verhalten.

Deswegen kann ich nur lachen die Maßnahmen sein zu lassen, das wird ein Desaster und dazu muss man nur in die anderen Länder schauen um zu wissen was passieren wird, klar nur ne Erkältung aber horrender wirtschaftlicher Schaden die auf einen zukommt, also ob die Pandemie nicht schon hart genug war. Mal schauen was der Konzern jetzt macht, ich hoffe Maskenpflicht für alle aber am Platz absetzen. Ich darf nicht ausfallen, ich trage die Maske dann eh noch ne Weile, mich stört es nur bei körperlicher Arbeit und es nervt dass man bfast jede Minute die Maske auf und absetzen muss, nur weil es wieder an der Tür klingelt, das nervt unfassbar mit der Zeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gut, aber wenn das Gesundheitsamt eben die Freitestung annimmt und die Anordnung zur Absonderung damit aufhebt, dann kann man weder Fahrlässigkeit noch grobe Fahrlässigkeit bescheinigen...
Und wenn sie nicht mehr unter Quarantäne steht ist es halt ihr gutes Recht, mit anderen zusammen zu rauchen. Genauso wie sie alles andere machen darf, was Menschen halt so machen.
Es mag nicht sonderlich klug sein, so kurz nach einer Infektion, aber es ist ihr Recht.

Sehe da absolut keinen Grund als AG auch nur über eine Verweigerung der Lohnfortzahlung nachzudenken... Und würd ich von meinem AG nur mitbekommen, dass solche Gedankenspiele bestehen würd ich mir direkt was anderes suchen.
 
Gut, aber wenn das Gesundheitsamt eben die Freitestung annimmt und die Anordnung zur Absonderung damit aufhebt, dann kann man weder Fahrlässigkeit noch grobe Fahrlässigkeit bescheinigen...
Und wenn sie nicht mehr unter Quarantäne steht ist es halt ihr gutes Recht, mit anderen zusammen zu rauchen. Genauso wie sie alles andere machen darf, was Menschen halt so machen.
Es mag nicht sonderlich klug sein, so kurz nach einer Infektion, aber es ist ihr Recht.

Sehe da absolut keinen Grund als AG auch nur über eine Verweigerung der Lohnfortzahlung nachzudenken... Und würd ich von meinem AG nur mitbekommen, dass solche Gedankenspiele bestehen würd ich mir direkt was anderes suchen.
Nix angenommen, selbst gemacht und dann feiern gegangen.

Aber gut lasst es halt, sinnlos.
 
Nix angenommen, selbst gemacht und dann feiern gegangen.

Aber gut lasst es halt, sinnlos.

Das ist natürlich eine andere Grundlage. Was da rechtlich möglich ist, davon habe ich keine Ahnung, aber wenn ich so einen Fall in meinem Team mitbekommen würde, würde ich zumindest mal ein Gespräch mit dem Mitarbeiter führen und das Thema ansprechen.

Quarantäne-Vorschriften missachten und andere Kollegen/Personen gefährden, läuft ... :fp:
 
Nix angenommen, selbst gemacht und dann feiern gegangen.

Aber gut lasst es halt, sinnlos.
SOviel ich weiß, muss doch das Gesundheitsamt "freitesten", also nach einem negativen Test die sonst geltende Quarantäneanordnung aufheben. Das kann man nciht selbst entscheiden...
Da hat sie also imo gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen.


Aber ehrlich gesagt glaube ich selbst da nicht, dass sie grob fahrlässig handelt". Wenn sie sagt, sie hat im guten Glauben gehandelt, sollte das nur normale Fahrlässigkeit sein.
Johnny hats ja schon gesagt. Grobe Fahrlässigkeit ist eine sehr sehr enge Definition, die v.a. beim deutschen Arbeitnehmerschutz nur in krassen Ausnahmefällen greifen dürfte.


Aber selbst WENN: Es ändert ja nix an ihrer Lohnffortzahlung, denn die Krankheit hatte sie ja schon und hat sich nicht fahrlässig infiziert - höchstens in Kauf genommen, dass sich andere infizieren.
Aber das kann man ja nicht mit der Lohnfortzahlung der ursprünglich Infizierten in Verbindung bringen.
 
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