satzberger
einmal xbox, immer xbox :)
Und ich liege jetzt seit ein paar Tagen flach.. ja kein Fieber aber alles andere schon. Und dazu eine Müdigkeit die ein Wahnsinn ist
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Naja alles was erlaubt ist darfst du machen, und der arbeitgeber hat durchaus möglichkeiten deinen ausfall nicht zu bezahlen, das kann man durchaus in betracht ziehen wenn fahrlässiges verhalten zu einer krankheit führt, auch das gehört zur eigenverantwortung. Ob man das durchbekommt ist etwas anderes. Es gibt ja leute die sich absichtlich anstecken, das darf man nicht bezahlen als beispiel. Jetzt hat eine kollegin sich falsch freigetestet und hat 2 kollegen angesteckt, auch das darf man im grunde nicht bezahlen.
ich geh aktuell davon aus dass per Hausrecht eine maske bleibt bis die zahlen heruntergehen, aber das wird der konzern entscheiden. Man besitzt als arbeitgeber eine führsorgepflicht und die seh ich die tage nicht mehr gegeben.
Meine 84 jährige Tante im Pflegeheim , mit vielen Vorerkrankungen, hat es jetzt auch gehabt.
Außer ein bisschen Halsschmerzen war da ebenfalls nichts.
Sie meckert zwar und sagt "Wofür habe ich mich dreimal impfen lassen?"
Ich darauf "Naja ohne impfen wärst du jetzt vielleicht nicht mehr am Leben"
Sie "Dann hätte ich es endlich hinter mir".![]()

Das sieht der gesetzgeber anders.
Und du kannst beweisen das sie sich da angesteckt habenDoch das geht sehr gut sogar, die dame hat sich 1 tag vor auslaufen der freitestung 2 kollegen von der arbeit abgeholt und party gemacht. Das ist grob fahrlässig und da braucht man auch nicht darüber diskutieren, sorry. Beide kollegen haben corona bekommen und weitere angehörige angesteckt.

Genau das ist passiert. Ich glaube man kann sich nach 7 Tagen freitesten (NACH 7 Tagen, nicht am Tag 7), nicht nach 6, das hat sie aber gemacht und dann auch noch ohne jegliche vernünftige Maßnahmen, man kann sich ja nur freitesten weil man die Infrastruktur nicht gefährden wollte und nicht weil man nicht noch infektiös sein kann, deswegen können ja die Personen in medizinischen Bereichen sich auch nur mit PCR freitesten. Natürlich ist man nach 7 Tagen im Speichel und eventuell auch anders noch infekziös, wie kann man als kluger Mensch dann eine Gerwürzzigarette dazu noch gemeinsam rauchen. Und dann war sie auch noch so lange krank, die Freitestung war ein Witz aber wenn man jeden Kollegen fragt bekommt man immer dieselbe Antwort, die Abnahme mit dem Stäbchen ist ein Witz.Also, sie stand noch unter Quarantänepflicht und ist feiern gegangen?
Das ist natürlich illegal.
Aber inwiefern soll das die Lohnfortzahlung der infizierten Kollegen betreffen?
Oder versteh ich das falsch?
Nix angenommen, selbst gemacht und dann feiern gegangen.Gut, aber wenn das Gesundheitsamt eben die Freitestung annimmt und die Anordnung zur Absonderung damit aufhebt, dann kann man weder Fahrlässigkeit noch grobe Fahrlässigkeit bescheinigen...
Und wenn sie nicht mehr unter Quarantäne steht ist es halt ihr gutes Recht, mit anderen zusammen zu rauchen. Genauso wie sie alles andere machen darf, was Menschen halt so machen.
Es mag nicht sonderlich klug sein, so kurz nach einer Infektion, aber es ist ihr Recht.
Sehe da absolut keinen Grund als AG auch nur über eine Verweigerung der Lohnfortzahlung nachzudenken... Und würd ich von meinem AG nur mitbekommen, dass solche Gedankenspiele bestehen würd ich mir direkt was anderes suchen.
Nix angenommen, selbst gemacht und dann feiern gegangen.
Aber gut lasst es halt, sinnlos.
SOviel ich weiß, muss doch das Gesundheitsamt "freitesten", also nach einem negativen Test die sonst geltende Quarantäneanordnung aufheben. Das kann man nciht selbst entscheiden...Nix angenommen, selbst gemacht und dann feiern gegangen.
Aber gut lasst es halt, sinnlos.
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