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Coronavirus / Covid-19

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Auch von mir gute Besserung @Azrael1965 .

Es ist wirklich übel, was man mitunter von Infizierten so hört. Ich hatte selbst in meinem Leben bisher nur einmal eine richtige Grippe (muss schon wieder gute 20 Jahre her sein) und das allein war schon heftig. Will mir garnicht ausmalen, was Du da noch zusätzlich mit einer Lungenentzündung durchmachen musst. Ich drücke Dir jedenfalls ganz fest die Daumen, dass Du nun bald wieder fit bist.
 
informieren.. so wichtig heutzutage

https://bildung.thueringen.de/aktue...weimar-hat-keine-auswirkungen-fuer-thueringen

Beschluss des Familiengerichts Weimar hat keine Auswirkungen für Thüringen

11.04.2021
Erstellt von Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Das Amtsgericht Weimar hat am 8. April 2021 einen Beschluss zu Infektionsschutzmaßnahmen an zwei Weimarer Schulen gefasst. Der Beschluss wurde am Abend des 9. April 2021 bekannt.

Das Thüringer Bildungsministerium stellt dazu folgendes fest:

  1. Eine ordnungsgemäße Bekanntgabe des Beschlusses ist bisher nicht erfolgt. Weder den Schulen noch der Landesregierung liegt der Beschluss in schriftlich ausgefertigter Form vor. Bisher kennen wir lediglich eine Mail an die Schulleitungen.
  2. Wie jede gerichtliche Entscheidung kann auch dieser Beschluss rechtliche Wirkung allein für die am Verfahren Beteiligten entfalten. Vorliegend sind das zwei Schüler. Der Beschluss hat keine Auswirkungen auf die Infektionsschutzmaßnahmen, die für die Thüringer Schulen insgesamt angeordneten wurden. Sie bleiben rechtmäßig in Kraft. Gleiches gilt für zusätzlich verfügte Infektionsschutzmaßnahmen in Kreisen mit hohen Infektionszahlen.
  3. Der Beschluss wirft gravierende verfahrensrechtliche Zweifel auf. So beschränkt sich die Zuständigkeit des Familiengerichts in Sorgerechtsverfahren auf Fragen des Sorgerechts; die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen oder Rechtsverordnungen der Landesregierung obliegt dagegen den Verwaltungsgerichten. Auch können nur konkret benannte natürliche oder juristische Personen Adressat von gerichtlichen Ge- oder Verboten sein; die „Leitungen und Lehrer“ zweier Schulen, an die sich der Beschluss richtet, erfüllen diese Grundvoraussetzung nicht.
  4. Ob die Entscheidung angesichts dieser und weiterer verfahrensrechtlicher Probleme überhaupt rechtliche Wirkung entfaltet und Bestand haben kann, muss obergerichtlich überprüft werden. Das Bildungsministerium wird daher schnellstens eine obergerichtliche Prüfung des Beschlusses anstrengen.
  5. Zum Umgang mit den zwei von der Entscheidung betroffenen Kindern steht das Bildungsministerium mit den Schulen im Austausch. Im Übrigen gelten an den zwei betroffenen Schulen in Weimar und im ganzen Freistaat die Infektionsschutzmaßnahmen für alle Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler unverändert weiter.

das hat null strahlkraft..
 
Naja... und die "Gutachter" waren Corona Leugner... genau sowas hat "Stahl" Kraft.

Zum einen wird die Würzburger Biologin Ulrike Kämmerer erwähnt. Kämmerer hatte in der Vergangenheit die Nachweisbarkeit des Coronavirus durch PCR-Tests bezweifelt und ist immer wieder auf Anti-Corona-Demos zugegen gewesen. Ihre Kritik ist ein in der Querdenker-Szene beliebtes Papier. Außerdem wird Ines Kappstein als Gutachterin angegeben - eine bekennende Maskengegnerin. Das Urteil könnte also politisch aufgeladen sein
Weimar: Brisantes Amtsgericht-Urteil stellt Maskenpflicht an Schulen in Frage - FOCUS Online
 
das hat null strahlkraft..

Doch, die einstweilige Anordnung hat enorme Strahlkraft, sonst würde nicht so scharf dagegen geschossen werden, sowohl von den Medien als auch vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Deren Mitteilung finde ich spanned. Die einstweilige Anordnung schließt ausdrücklich beide Schulen ein, aber das Ministerium will sich darüber hinwegsetzen und "nur" die zwei Kinder gesondert behandeln. Das dürfte rechtlich spannend werden, sobald die Anordnung ordnungsgemäß bekanntgegeben wurde.

Auch interessant, dass vehement auf mutmaßliche verfahrungsrechtliche Probleme hingewiesen wird. Dieser Weg dürfte wohl eher Erfolgsauschichten haben, als eine inhaltliche Auseinandersetzung im Hauptsacheverfahren. Denn ganz so einfach wird man im Beweisverfahren die Gutachten nicht wiederlegen können, wie vielleicht manch einer denkt. Das pauschale Argument die Gutachter seien Corona-Leugner oder Querdenker wird sicher vor Gericht nicht ziehen.
 
Jap, ist halt die Rauchergeneration, haben meine Eltern auch beide. Meine Mutter stark und mein Vater leicht (aber beide schon vor der Diagnose aufgehört)
Dazu noch ein Onkel und eine Tante die letztes Jahr daran gestorben ist.

Als die angefangen hatte war der Wissensstand halt noch ein ganz anderer.
 
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