Der Sportverein TSV Bayer 04 Leverkusen war ursprünglich eine Betriebssportmannschaft, ähnlich wie der PSV Eindhoven, der FC Arsenal, der FC Sochaux, die Urawa Red Diamonds oder der AC Parma im Ausland. Dies steht im krassen Gegensatz zur deutschen Fußballkultur, in der die meisten Bundesligavereine der jeweils erste Verein der Stadt waren. Heute ist die Bayer AG Eigentümer der Spielbetriebs-GmbH und steuert als Geldgeber derzeit geschätzte 25 Millionen Euro pro Jahr bei, die dem Verein eine gewisse Planungssicherheit bescheren. Fans anderer Vereine kritisieren besonders diesen Vorteil, allerdings verliert dieser Zuschuss vor dem Hintergrund der Professionalisierung des deutschen Fußballs und somit größerer Gesamteinnahmen stetig an Bedeutung. Zusätzlich engagieren sich mittlerweile auch andere Unternehmen wie Gazprom, Deutsche Telekom oder Audi als Investoren sehr zielstrebig bei anderen Bundesligavereinen.
Um die Liga zu schützen, wurde vom DFB die sogenannte 50+1-Regel eingeführt, die verhindert, dass Unternehmen mehrheitliche Beteiligung an Spielbetriebsgesellschaften von Bundesligisten haben dürfen. Von der Regel ausgenommen wurden nur Investoren, die „seit mehr als 20 Jahren vor dem 1. Januar 1999 den Fußballsport des Muttervereins ununterbrochen und erheblich gefördert“ haben. Die als „Lex Leverkusen“ bekannt gewordene Stichtagsregelung fand nur Anwendung auf Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg, wurde jedoch im August 2011 vom Schiedsgericht des Deutschen Fußball-Bundes aufgehoben.Außerdem gibt es eine Sonderregelung, dass nur der Verein Bayer 04 Leverkusen aufgrund seiner bereits über 100-jährigen Tradition einen Firmennamen im Vereinsnamen tragen darf.
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