Die Einlagensicherung gilt pro Bank (gesetzlich 100K + die freiwillige Einlagensicherung des Instituts). Ist aber für Fonds irrelevant, da deine Einlage da als Sondervermögen gilt, die Bank verwahrt deine Anteile nur. Sollte die Bank, bei der Du deinen Fonds lagerst, tatsächlich Pleite gehen, betrifft das den Fond überhaupt nicht. Nur was Du da auf Giro, Tagesgeld, Sparbuch, etc. liegen hast.