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Die große Sexismus-Debatte

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Ernstgemeint: Wieviele Männer kennst du (kennst du! Nicht Hörensagenonlinegeschichtenetc.! ), denen versucht wurde, eine Vergewaltigung anzuhängen?

Und dann frag mal ernsthaft interessiert in deinem Bekannten- und Freundeskreis, wieviele Frauen in ihrem Leben schon Opfer von sexueller Belästigung geworden sind.

Du wirst dich hoffentlich wundern.
Müsste man nicht im Bekanntenkreis nachfragen wieviele tatsächlich vergewaltigt wurden? Also Wenn man den Vergleich schon ziehen möchte.
 
Es geht bei der Gesetzesänderung aber auch um den symbolischen Charakter. Ich glaube, viele Opfer können durchaus nachvollziehen, dass es zu keiner Verurteilung kommt, wenn schlicht die Beweise fehlen. Auf der anderen Seite aber bekommen viele Vergewaltigungsopfer beim Anwalt knallhart gesagt, dass das, was ihnen widerfahren ist, gar nicht strafbar ist (nach bisheriger Rechtsprechung).
 
Und dafür soll man dann stifmatisiert werden und jahrelang in den Knast wandern? Puuuuuh

Der Stiffmaster würde dich mögen... :D

Ansonsten finde ich den neuen Paragrafen ganz okay. "Ebenso wird bestraft [...] wenn der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern." bedeutet ja nicht direkt, dass Männer nun vogelfrei sind.

Vielleicht überlegt man sich auch vorher, ob man als Mann in der Disse eine Frau mit 2,8 Promille abschleppen muss.
 
Ich find die Regelung, wie ich schonmal mit Mingo diskutiert habe, mehr als schlecht. Denn so ist es für die Frauen ein Leichtes, Männer schwer zu belasten.

Es wird sicher genug Frauen geben, die zb nen Freund haben und nach ner durchzechten Disconacht nen ONS haben, der auffliegt.
das ist nur mal ein Beispiel und wir alle wissen, es gibt genug davon.

Sry, aber genau der Punkt ändert sich ja im Vergleich zu der jetzigen Rechtsprechung nicht. Jede Frau/Mann kann jetzt schon zur Polizei gehen und Anzeige, selbst ohne "Nein-Aussage", die zukünftig ebenfalls NICHT benötigt wird, erstatten.

Du hast dich mit dem Gesetzestext gar nicht befasst, beschwörst aber schon mal die Stigmatisierung von Männern. Das ist richtig arm.
 
Vielleicht überlegt man sich auch vorher, ob man als Mann in der Disse eine Frau mit 2,8 Promille abschleppen muss.

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Sagen wir es mal so... ich bin mir relativ sicher, sollte der Mann ebenfalls 2,8 Promille haben, dass dies auch berücksichtigt wird.

Davon abgesehen war ich in meinem Leben schon oft rotzevoll, habe aber gewisse Dinge nie gemacht.
okay, mal ernsthaft: klar, kann sowas berücksichtigt werden. aber sowas ist dann möglicherweise schuldmindernd. schuld wärste trotzdem noch. wenn man das alles wirklich "heftig" auslegt, biste beim sex auf der sicheren seite, wenn du dir das vorher unterschreiben lässt.

aber nochmal: gerichte werden beweise fordern und die sind genauso schwer oder leicht zu erbringen, wie heute halt auch. denke ich mir so, als laie.
 
Sry, aber genau der Punkt ändert sich ja im Vergleich zu der jetzigen Rechtsprechung nicht. Jede Frau/Mann kann jetzt schon zur Polizei gehen und Anzeige, selbst ohne "Nein-Aussage", die zukünftig ebenfalls NICHT benötigt wird, erstatten.

Du hast dich mit dem Gesetzestext gar nicht befasst, beschwörst aber schon mal die Stigmatisierung von Männern. Das ist richtig arm.

Klar ändert sich der Punkt. Rein rechtlich kann eine Frau nach ner durchzechten Nacht sagen das sie zu voll war um nein zu sagen und somit vergewaltigt wurde. Ob das durchgeht, andere Sache, aber so muss man den Gesetzestext doch auffassen.
Falls nicht, darfst du es gerne widerlegen.

Ich bin niemand der juristische Texte zu 100% deuten kann, aber so liest es sich für mich.

Die erste Hälfte dieses Textes find ich dazu sehr gut:

http://www.sueddeutsche.de/kultur/s...-selbstbestimmung-nicht-gelebt-wird-1.3042401
 
Zuletzt bearbeitet:
@BitByter Auf der "sicheren" Seite wäre man(n) vielleicht auch, wenn man(n) es einfach lassen würde. Vor allem bei einer Frau, die eventuell nicht mehr bei Sinnen ist und nichtmals mehr "nein" sagen kann.

Und auch das hatten wir schon, pauschal ist das einfach Bullshit.

Ja, Situation:

Fremde:
Mann nüchtern
Frau hacke dicht

ist klar. Genau wie du sagst.

Paar:
Mann dicht
Frau dicht

etc sind rechtlich aber identisch. Sowas wird dann normal nicht angezeigt klar. Aber jetzt findet die Frau zB am nächsten Tag raus, dass ihr Freund fremd ging, etc und will sich rächen.
 
@BitByter Auf der "sicheren" Seite wäre man(n) vielleicht auch, wenn man(n) es einfach lassen würde. Vor allem bei einer Frau, die eventuell nicht mehr bei Sinnen ist und nichtmals mehr "nein" sagen kann.
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stand quatsch, den man falsch verstehen kann.

es ist und bleibt ein schwieriges thema. natürlich muss sich keine frau für alkoholkonsum rechtfertigen und natürlich ist sie nicht dafür verantwortlich, wenn sie vergewaltigt wird und sich auf grund von alkoholkonsum nicht dagegen wehren kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
-

stand quatsch, den man falsch verstehen kann.

es ist und bleibt ein schwieriges thema. natürlich muss sich keine frau für alkoholkonsum rechtfertigen und natürlich ist sie nicht dafür verantwortlich, wenn sie vergewaltigt wird und sich auf grund von alkoholkonsum nicht dagegen wehren kann.

Nach deinem edit macht es Sinn. :D

Dieses Gesetz zielt IMO nicht darauf ab, Frauen mit 0,6 Promille die Möglichkeit zu geben, Männer anzuschwärzen. Es geht ja explizit um einen Zustand, der den eigenen Willen nicht mehr klar ausdrückt. Bei der Unzurechnungsfähigkeit wird da afaik von 2,0 Promille ausgegangen. Gut möglich, dass das hier auch so ein Grenzwert sein wird.

Ich will auch garnicht abstreiten, dass das Gesetz Lücken aufweist. Aber im Verhältnis sehe ich hier doch den wesentlich grösseren Opferschutz als Täterschutz. Das Beispiel von @RPS. wird IMO unsere Gerichte nicht oft beschäftigen.
 
Nach deinem edit macht es Sinn. :D

Dieses Gesetz zielt IMO nicht darauf ab, Frauen mit 0,6 Promille die Möglichkeit zu geben, Männer anzuschwärzen. Es geht ja explizit um einen Zustand, der den eigenen Willen nicht mehr klar ausdrückt. Bei der Unzurechnungsfähigkeit wird da afaik von 2,0 Promille ausgegangen. Gut möglich, dass das hier auch so ein Grenzwert sein wird.

Ich will auch garnicht abstreiten, dass das Gesetz Lücken aufweist. Aber im Verhältnis sehe ich hier doch den wesentlich grösseren Opferschutz als Täterschutz. Das Beispiel von @RPS. wird IMO unsere Gerichte nicht oft beschäftigen.
ach, das wird man sehen. aber es geht ja eben nicht nur um die besinnungslosen. dass die geschützt werden müssen versteht sich von selbst. aber wenn ich das richtig sehe, werden sie das aktuell schon. im gesetzt heißt es doch etwa, dass es strafbar ist, wenn eine person missbraucht wird, die sich selbst nicht schützen kann. das sind eben auch besinnungslos besoffene, mit ko-tropfen betäubte, behinderte, alte, kinder, etc... das wird eben heute auch schon bestraft. auch ohne, dass sie (oder er oder es) "nein" sagt.

ich denke, es wird interessant, wenn es um die auslegung solcher gesetze geht. um die frau, die anführt nur wegen des alkohols mit ihm ins bett gestiegen zu sein, aber eigentlich gar nicht wollte, aber nicht in der lage war "nein" zu sagen und er hätte das gewusst usw usf...

klar, an den haaren herbeigezogen, aber gesetze werden nunmal gerne nach möglichkeit gedreht und gewendet. wie gesagt: letztlich glaube ich, dass sich im grunde nicht viel durch diese änderung ändern wird. letztlich braucht es nunmal mehr, als eine aussage des (vermeintlichen) opfers. es baucht beweise. ich hoffe halt, dass es dadurch nicht zu einem sprunghaften anstieg von falschen anschuldigungen kommen wird. aber ich denke, dass das legitim ist.
 
Klar ändert sich der Punkt. Rein rechtlich kann eine Frau nach ner durchzechten Nacht sagen das sie zu voll war um nein zu sagen und somit vergewaltigt wurde. Ob das durchgeht, andere Sache, aber so muss man den Gesetzestext doch auffassen.
Falls nicht, darfst du es gerne widerlegen.

Ich bin niemand der juristische Texte zu 100% deuten kann, aber so liest es sich für mich.

Die erste Hälfte dieses Textes find ich dazu sehr gut:

http://www.sueddeutsche.de/kultur/s...-selbstbestimmung-nicht-gelebt-wird-1.3042401

Ich schlag mal vor, dass du dir Paragraph 177 StGB reinziehst, anstatt die Süddeutsche.

https://dejure.org/gesetze/StGB/177.html

Und nun stellst du folgendes Fest, das Opfer könnte auch jetzt schon zur Polizei gehen und Paragraph 177, Satz 1 geltend machen. Is genau das selbe Szenario.

Und, schon von den Massen an Männern/Frauen gehört, die wegen 177/1 verknackt worden sind? Ich nicht. Warum? Weil es sie nicht gibt. Noch mal, das Strafrecht ist so gestaltet, dass ein Opfer nicht einmal nein sagen müsste, wenn du dich, während sie alkoholisiert wäre, an ihr vergreifen würdest.

Deshalb ändert sich da genau nichts. Zudem halte ich dieses Frauenverständnis für fragwürdig. Als hätten alle nur auf die Chance gewartet zur Polizei zu gehen, um dort Verhewaltigungen anzuzeigen. Was für'n Quatsch.
 
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