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Frag die KTler

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Müssen Pakete, die verzollt werden, immer beim Zollamt abgeholt werden oder besteht die Möglichkeit, das Paket trotzdem nach Hause geliefert zu bekommen und dem Fahrer die Gebühren zu geben? Habe bisher immer nur mit FedEx und UPS aus dem Ausland bestellt, jetzt aber mal mit DHL.
Wenn aussen eine Rechnung angebracht ist, kann der Zoll es nachträglich verzollen. Dann bekommst Paket und Rechnung vom Zoll separat zugeschickt. Sollte das nicht der Fall sein, musst es abholen gehen oder schickst ihnen die Rechnung und lässt es dir dann zuschicken (nimmt aber deutlich mehr zeit in Anspruch)
 
Sollte es von Play-Asia sein, kannst dich schon mal auf einen Besuch beim Zollamt einstellen, die vergessen das gerne mal und bringen weder aussen eine an, noch legen sie eine bei :ugly:
 
Also wenn die mit UPS kommt, wirst die Gebühren beim Fahrer bezahlen können - UPS verzollt für dich, allerdings kostet das auch eine Bearbeitungsgebühr seitens UPS.
 
Ich bekomme einfach keine Motivation für meine Bachelor-Arbeit zusammen. Es gibt so viele andere Sachen zu erledigen, die allesamt mehr Spaß machen, auch wenn es sich um Arbeit handelt.

Was kann man da machen?
 
Wie ist das eigentlich, wenn ich z.B. ein Smartphone "Gebraucht" kaufe, welches aber noch ca 1 1/2 Jahre Garantie hat. Steht mir diese ohne Probleme und Erklärungen dann im Fall eines Schadens zu oder könnte das zu viel hin und her geschreibe kommen?
 
Ja Rechnung ist dabei.
Blick da eh immer schwer durch mit Gewährleistung und Garantie...
Gewährleistung ist doch nach 6 Monaten erloschen ?
lies nochmal oben und die Gewährleistung gibt es glaube ich nur wenn du bei einem Händler kaufst.. Privat meinst gekauft wie gesehen, außer es besteht ein erheblicher Sachmangel der verschwiegen worden ist und nicht ersichtlich war
bei mir leider auch schon ein paar Jahre her :(
 
@cab

Allgemein zum unterscheid Gewährleistung / Garantie:


Gewährleistung = gesetzlich geregelt. Im ersten halben jahr muss Verkäufer beweisen das die wäre bei Verlauf einwandfrei war, was ziemlich unmöglich ist. Die restlichen 1 1/2 Jahre tritt die Beweisumkehrlast ein. Dann muss der Käufer beweisen dass die ware nicht durch sein Verschulden defekt ist.
Im Rahmen der Gewährleistung halt der Händler zwei mal den Versuch frei die wäre zu reparieren. Wenn dann ein drittes mal der defekt Eintritt heißt das Austausch der ware oder Geld zurück.


Garantie= freiwillige Zusatzleistung des Handels. Garantiezeit ist beliebig. Es können viele Bedingungen gestellt werden an den Käufer und etliche Defekte ausgeschlossen werden. Darum nie von einer langen Garantiezeit täuschen lassen.


Edit: das gilt für einen privat Kauf vom Händler.
 

Ist eine korpusbasierte Terminologiearbeit, bei der das Vokabular zu einem bestimmten Thema in zwei Sprachen analysiert wird, bei mir: Arbeitsmarktreform in Italien. Der Prof hat dazu ein Programm geschrieben, in das man einfach Webseiten einspeist, woraufhin es diese dann nach entsprechenden Texten durchsucht und einem Informationen über das Vokabular gibt (am häufigsten verwendete Wörter, etc.). Ist ziemlich zäh das ganze.
 
@cab

Allgemein zum unterscheid Gewährleistung / Garantie:


Gewährleistung = gesetzlich geregelt. Im ersten halben jahr muss Verkäufer beweisen das die wäre bei Verlauf einwandfrei war, was ziemlich unmöglich ist. Die restlichen 1 1/2 Jahre tritt die Beweisumkehrlast ein. Dann muss der Käufer beweisen dass die ware nicht durch sein Verschulden defekt ist.
Im Rahmen der Gewährleistung halt der Händler zwei mal den Versuch frei die wäre zu reparieren. Wenn dann ein drittes mal der defekt Eintritt heißt das Austausch der ware oder Geld zurück.


Garantie= freiwillige Zusatzleistung des Handels. Garantiezeit ist beliebig. Es können viele Bedingungen gestellt werden an den Käufer und etliche Defekte ausgeschlossen werden. Darum nie von einer langen Garantiezeit täuschen lassen.


Edit: das gilt für einen privat Kauf vom Händler.

Falsch! Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, nicht des Handels.
 
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