Durch einen anderen Wohnsitz umgeht man doch auch die deutsche Steuer oder nicht?
Aus §3a Abs 5 UStG:
(5) Ist der Empfänger einer der in Satz 2 bezeichneten sonstigen Leistungen
1.
kein Unternehmer, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird,
2.
keine ausschließlich nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist,
3.
keine juristische Person, die sowohl unternehmerisch als auch nicht unternehmerisch tätig ist, bei der die Leistung nicht ausschließlich für den privaten Bedarf des Personals oder eines Gesellschafters bestimmt ist,
wird die sonstige Leistung
an dem Ort ausgeführt, an dem der Leistungsempfänger seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort oder seinen Sitz hat. Sonstige Leistungen im Sinne des Satzes 1 sind:
1.
die sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation;
2.
die Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen;
3.
die auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen.
Um es mal zu übersetzen: Der Leistungsort, wenn eine Leistung auf elektronischem Weg an eine Privatperson erbacht wird, ist dort, wo der Downloader seinen Wohnsitz hat. Und der Leistungsort ist in eurem Fall in Deutschland, auch wenn ihr einen falschen Wohnsitz angebt, aber an der IP-Adresse könnte man ja euren tatsächlichen Wohnsitz feststellen, sofern ihr sie nicht ändert. Leisungsort in Deutschland bedeutet, dass die Steuer auch in Deutschland fällig ist, da hier auch ein steuerbarer Umsatz vorliegt.
Jetzt bleibt nur die Frage, wer die Steuer schuldet. Und das ist in dem Fall nicht die Privatperson (also ihr), sondern der Provider. Gemäß § 18 Abs. 4c UstG müssen Dienstleister, die nicht in der EU ansässig sind, die Steuer hier anmelden. Also erhebt russische Store völlig zurecht 19% Ust, wenn ihr eure Angaben korrekt macht.