xanderh schrieb:Ich wollte nur kurz daran erinnern das alle die sich die UK, US oder auch sonstwelche Version holen, in denen Hakenkreuze zu sehen sind, sich strafbar machen. Es wird warscheinlich nichts passieren, aber falls man beim Zoll (für US) erwischt wird und jemanden antrifft der Ahnung hat das in dem Spiel Verfassungsfeindliche Symbole vorkommen, dann hat man ein Problem.
^^ Das stimmt so nicht....
Es wird nicht anders sein als bei RTCW
In Deutschland sind sowohl die englische Originalversion als auch die deutsche, von Nazi-Symbolen befreite Version indiziert. Ausschlaggebend dafür ist, dass sie den exakt gleichen Level an Gewalt zeigen. Die Darstellung von Gewalt wurde in der deutschen Version nicht geändert. Zur Zeit der Veröffentlichung war der Ablauf einer Indizierung noch anders als heute. Zunächst stufte die USK ein Spiel ein. RTCW erhielt so in der deutschen Version ein Freigabe ab 16 Jahren. Eine darauffolgende Indizierung war möglich und gültig, die USK-Einstufung war bedeutungslos. Wäre das Spiel nach der gesetzlichen Änderung veröffentlicht worden, so hätte die vorhergende USK-Einstufung eine Indizierung (der deutschen Version) durch die BPjM unmöglich gemacht.
Ungeachtet der Indizierung gibt es nach §86 StGB („Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen“) ein Verbot. Dieses bezieht sich auf "Propagandamittel" (die englische Version des Spiels mit Hakenkreuzen etc.). Dadurch ist der gewerbsmäßige Handel jener Version verboten. Auf ein bereits in Privatbesitz befindliches Spiel hat dies keinen Einfluss. Der Besitz ist erlaubt, da es nicht gewerblich vorrätig gehalten wird. Der Zoll beschlagnahmt importierte Exemplare bei der Einfuhr in der Regel.



