Foren Aktuelles Erstellen Mitglieder Anmelden

Wer, wie, was? Der 'Fragen über Gott und die Welt'-Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Ich wurde mit dem Auto meiner Freundin geblitzt und die hat dann das Schreiben bekommen mit "ihnen wird vorgeworfen..." blablaba. Hinten kann man dann den tatsächlichen Führer des Fahrzeugs eintragen. Hab ich auch alles gemacht, aber drunter gibt's noch was zum ankreuzen "ich Sage wie folgt aus:".
Soll ich das einfach leer lassen, weil es ja durch die Personenangaben klar ist wer gefahren ist oder soll man da reinschreiben sowas wie: "ich wars nicht" oder was?
 
Ich zitiere mich mal selbst, weil ich leider immer noch keine Antwort gefunden habe.

eape schrieb:
Ich brauche (wieder mal) dringend Hilfe von den Arbeitsrechtlern hier.

Ich habe von Juni bis einschließlich Oktober über eine Zeitarbeitsfirma gearbeitet. Ich war in dieser Zeit jeden Werktag auf der Arbeit bis auf zwei Tage, an denen ich eine Klausur schreiben musste. Jetzt habe ich dort gekündigt. In meinem Arbeitsvertrag steht nichts von Urlaub. Habe ich Anspruch auf die gesetzlich festgelegten 10 Tage (2 Tage pro Monat)? Also müssen sie mir die Urlaubstage auszahlen? Oder müssen die das nicht machen, weil ich mich hätte zu jeder Zeit von der Arbeit freistellen können, was unbezahlten Urlaub entspricht?
 
Hamlet schrieb:
Ich wurde mit dem Auto meiner Freundin geblitzt und die hat dann das Schreiben bekommen mit "ihnen wird vorgeworfen..." blablaba. Hinten kann man dann den tatsächlichen Führer des Fahrzeugs eintragen. Hab ich auch alles gemacht, aber drunter gibt's noch was zum ankreuzen "ich Sage wie folgt aus:".
Soll ich das einfach leer lassen, weil es ja durch die Personenangaben klar ist wer gefahren ist oder soll man da reinschreiben sowas wie: "ich wars nicht" oder was?

Hä, du willst angeben dass dus warst und dann "ich wars nicht" reinschreiben? Kannst ja "Penis gnihihi" reinschreiben.
 
eape schrieb:
Ich brauche (wieder mal) dringend Hilfe von den Arbeitsrechtlern hier.

Ich habe von Juni bis einschließlich Oktober über eine Zeitarbeitsfirma gearbeitet. Ich war in dieser Zeit jeden Werktag auf der Arbeit bis auf zwei Tage, an denen ich eine Klausur schreiben musste. Jetzt habe ich dort gekündigt. In meinem Arbeitsvertrag steht nichts von Urlaub. Habe ich Anspruch auf die gesetzlich festgelegten 10 Tage (2 Tage pro Monat)? Also müssen sie mir die Urlaubstage auszahlen? Oder müssen die das nicht machen, weil ich mich hätte zu jeder Zeit von der Arbeit freistellen können, was unbezahlten Urlaub entspricht?
[/quote]

Ja, die 10 Tage müssen sie dir auszahlen.
 
Des Bild ist schon vorne drauf.
Ich hab den Fragebogen ja für meine Freundin ausgefüllt. Sprich wenn ich bei "ich Sage wie folgt aus" etwas reinschreibe, sagt meine Freundin aus.
 
Gerri schrieb:
Gerri schrieb:
Ist ein Unterschied zwischen normalem DTS und Dolby True HD/ DTS HD hörbar?

Ohne es schon mal ausprobiert zu haben:
Du wirst wohl extremes Hi-End-Equipment haben müssen, damit da ein evtl. hörbarer Unterschied nicht durch Unzulänglichkeiten im Übertragungsweg ausradiert wird.

Und selbst dann ist da garantiert viel Voodoo und Einreden dabei.
So wie beim angeblich hörbaren Unterschied zwischen gut komprimierten 320kbit-MP3s und FLAC :D
 
el_barto schrieb:
Gerri schrieb:
Gerri schrieb:
Ist ein Unterschied zwischen normalem DTS und Dolby True HD/ DTS HD hörbar?

Ohne es schon mal ausprobiert zu haben:
Du wirst wohl extremes Hi-End-Equipment haben müssen, damit da ein evtl. hörbarer Unterschied nicht durch Unzulänglichkeiten im Übertragungsweg ausradiert wird.

Das dachte ich mir, ich müsste nämlich dann alle meine Wandhalterungen abnehmen um von optisch auf HDMI zu wechseln.
 
Bei mir bauen die Vermieter im Haus gerade neue Wasserrohre ein und haben das Wasser abgestellt. Ich habe kein Wasser, egal ob kalt oder warm kann nicht die Toilette benutzen und die Heizung geht ebenso nicht. Es dauert c.a 1-2 Wochen und seitdem wohne ich bei meiner Freundin. Nun die Frage, kann ich jetzt weniger Miete bezahlen oder muss ich dennoch die volle Miete blechen?
 
Zurück
Oben