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Wer, wie, was? Der 'Fragen über Gott und die Welt'-Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Es gab ja diesen Monat die 300 Energiekostenpauschale.

Ich hab also mit 300 mehr gerechnet.
Tatsächlich sind es aber nur ca. 200 mehr.

Aus meinem normalen Bruttolohn gehen diesen Monat netto ca. 100 weniger hervor.
Why ?

Bin ich da in eine andere Besteuerung gerutscht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Sicher? Meines Wissens ist die Energiepauschale auch für Rentner steuerpflichtig. Die Rente muss schon ziemlich niedrig sein und/oder man muss schon sehr lange Rente beziehen, damit man um die Steuer rumkommt.
du hast Recht, habe gerade nochmal geschaut. Aber die Rentner sparen sich zusätzlich nochmal die Rentenversicherung.. aber an sich trotzdem ein Witz das Ganze zu besteuern.. :vogel:
bin mal gespannt ob unser Unternehmen die Freigrenze für den steuerfreien Betrag von 3.000 € dieses Jahr ausnutzt.. haben die Corona Pauschale von 1.500€ damals auch on top bekommen (13. Gehalt + Bonus + Coronapauschale)
 
Sind immerhin ein oder zwei Monate Abschlagserhöhung auf die Heizkosten. Bringt unheimlich viel. Kann gar nicht beschreiben wieviel Mehrarbeit der Mist uns in der Kanzlei bei den Lohnabrechnungen macht. Würde man das sachgemäß allen Arbeitgebern in Rechnung stellen gings ab. Tolle Sache die man sich da ausgedacht hat.
 
Ach wie verhält sich das eig in Elternzeit? Hat man dann auch Anspruch auf die 300 Euro?
Elternzeit und Energiegeld: Das muss beachtet werden
Grundsätzlich haben Personen, die sich zum 1. September 2022 in Elternzeit befinden, einen Anspruch auf die Energiepauschale. Mütter und Väter sollten laut Finanzministerium das Geld vom Arbeitgeber bekommen.

Um die Auszahlung vom Arbeitgeber zu bekommen, müssen Eltern dem Arbeitgeber nachweisen, dass sie Elterngeld bekommen haben. Das bedeutet: Eltern müssen bis 31.08.2022 beim Arbeitgeber signalisieren, dass sie Elterngeld beziehen und deshalb Anspruch auf die Pauschale haben.
Wer die Energiepauschale vom Arbeitgeber nicht bekommt, kann das Geld über die Steuererklärung im kommenden Jahr erhalten. Das wird bei Personen in Elternzeit der Fall sein, deren Arbeitsverhältnis im September 2022 ruht.
Quelle
 
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