Im Gesetz steht § 4 MuSchG, dass man nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft, keine Arbeiten bei denen man ständig stehen muss und die mehr als 4h überschreiten, machen darf.
Das heißt, dass wenn jemand z.B. als Metzgereiverkäuferin arbeitet und schwanger ist, schon nach 5 Monaten nicht mehr arbeiten darf?
Aber wer bezahlt das dann? Die Krankenkasse? Bekommt man volles Gehalt? Muss man Krankgeschrieben werden.
Man könnte ja auch 4h arbeiten und den Rest daheim bleiben. Wer bezahlt dann die restlichen 4h?