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Wer, wie, was? Der 'Fragen über Gott und die Welt'-Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Im Gesetz steht § 4 MuSchG, dass man nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft, keine Arbeiten bei denen man ständig stehen muss und die mehr als 4h überschreiten, machen darf.

Das heißt, dass wenn jemand z.B. als Metzgereiverkäuferin arbeitet und schwanger ist, schon nach 5 Monaten nicht mehr arbeiten darf?
Aber wer bezahlt das dann? Die Krankenkasse? Bekommt man volles Gehalt? Muss man Krankgeschrieben werden.
Man könnte ja auch 4h arbeiten und den Rest daheim bleiben. Wer bezahlt dann die restlichen 4h?
Für Frauen, die im Labor arbeiten, gilt das sogar schon ab dem ersten Tag an dem sie wissen, dass sie schwanger sind. Und nun? :)
 
was wäre denn die alternative? kein geld mehr, wenn man schwanger wird?

Na wenn man länger als 6 Wochen krank ist, übernimmt ja die Krankenkasse das Gehalt, aber eig. auch nicht voll. Nur einen gewissen Prozentsatz. Oder irre ich mich da?


Ok und wenn sie 4h täglich arbeitet, weil lt. Gesetz darf man nicht mehr wie 4h stehen, würde sie auch volles Gehalt bekommen?
Also ist es eig. egal ob man 4h täglich arbeitet oder gar nicht arbeitet, man bekommt gleich viel Geld? Wo ist da der Sinn?
 
Na wenn man länger als 6 Wochen krank ist, übernimmt ja die Krankenkasse das Gehalt, aber eig. auch nicht voll. Nur einen gewissen Prozentsatz. Oder irre ich mich da?


Ok und wenn sie 4h täglich arbeitet, weil lt. Gesetz darf man nicht mehr wie 4h stehen, würde sie auch volles Gehalt bekommen?
Also ist es eig. egal ob man 4h täglich arbeitet oder gar nicht arbeitet, man bekommt gleich viel Geld? Wo ist da der Sinn?


Wo soll da der Sinn nicht sein? :O_o: Hier geht es um den Schutz von schwangeren Frauen. Klar kriegen die dann ihr Gehalt weiter, wenn sie nun mal nicht mehr arbeiten können.
Andersrum: Werd du mal schwanger (schwierig, ich weiß), arbeite als Metzgereiverkäuferin und dann zahlt dir dein Chef einfach kein Gehalt mehr, weil du nicht mehr arbeiten kannst.
 
Die KK zahlt während des Mutterschutzes 13 € pro Tag, den Rest hat der AG weiterhin zu zahlen. Bei einer Fleischereifachverkäuferin hält sich das in Grenzen, bei einer gut verdienenden Bilanzbuchhalterin wird das schon teurer...
 
Die KK zahlt während des Mutterschutzes 13 € pro Tag, den Rest hat der AG weiterhin zu zahlen. Bei einer Fleischereifachverkäuferin hält sich das in Grenzen, bei einer gut verdienenden Bilanzbuchhalterin wird das schon teurer...


Afaik holt sich der Arbeitgeber das in Teilen oder komplett auch wieder irgendwoher zurück.
 
Jepp, kommt auf Umwegen komplett wieder zurück (sofern er den Antrag nicht vergißt). Und sofern sie während der Schwangerschaft nicht krankgeschrieben ist, dann bleibt beim AG noch was hängen.
 
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