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Wer, wie, was? Der 'Fragen über Gott und die Welt'-Thread (2 Betrachter)

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Wenn es ein Ring von Freimaurern ist, nehm ich ihn gerne :grins:

Ist sonst irgendein Zeichen irgendwo drauf? Einfach nur ein FK? Könnten Initialen sein, früher wurde ja mit roten Wachs + Ring versiegelt.
 
der ring ist wirklich nichts spektakuläres, deswegen interessiert er mich umso mehr:?
einfach silber mit dem monogramm, initialen können es kaum sein, mein papa hatte KK...
spannend irgendwie (klar für mich, tschuldigt, dass ich hier spamme)...
 
Seit Hollywood wissen wir ja, dass unspektakuläre Ringe mit noch unspektakuläreren Buchstaben/Zeichen darauf sehr spektakuläre Türen öffnen können.
 
das bild ist echt schrottig, aber meine ex will mir die kamera nicht leihen und die nachbarn kommen erst abends nach hause

b8pxrfxlknylqle9a.jpg


mir lässt es echt keine ruhe :tip:
 
Ich hätte da mal so ne ganz doofe frage...

also wenn ich in einem betrieb arbeite wo nur ich beschäftigt bin, und ich bekomme ein kind muss er mir dann die drei jahre meinen arbeitsplatz freihalten?? oder kann der schon in den vertrag reinschreiben das ich quasi "kein recht auf n kind hab?"

also ich glaube ja zu wissen das jeder das recht auf "Elternzeit" hat. egal ob der betrieb 40 angestellte hat oder nur einen?! Bin mir jetzt aber nimmer sicher...
 
Eine Schwangerschaft kann natürlich nicht verboten und die Elternzeit kann theoretisch vereinbart werden.

Problematisch ist allerdings, dass in einem Kleinstbetrieb das Kündigungsschutzgesetz nicht greift. Soll heißen, wenn mit dem Arbeitgeber keine gütliche Einigung getroffen werden kann, fällt diesem eine Kündigung recht leicht.
Eine theoretisch mögliche Kündigungsschutzklage hat eher geringe Erfolgsaussichten, sofern der Arbeitgeber sich nicht seltendämlich (Kündigungsgrund) anstellt.

Die Frage ist viel mehr, macht es überhaupt Sinn ein Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses anzustreben, wenn man sich nicht gütlich einigen kann? Ich stelle mir alles andere in dieser Konstellation (2-Mann-Betrieb) äußerst schwierig vor.
 
wildmonkeylove schrieb:
Eine Schwangerschaft kann natürlich nicht verboten und die Elternzeit kann theoretisch vereinbart werden.

Problematisch ist allerdings, dass in einem Kleinstbetrieb das Kündigungsschutzgesetz nicht greift. Soll heißen, wenn mit dem Arbeitgeber keine gütliche Einigung getroffen werden kann, fällt diesem eine Kündigung recht leicht.
Eine theoretisch mögliche Kündigungsschutzklage hat eher geringe Erfolgsaussichten, sofern der Arbeitgeber sich nicht seltendämlich (Kündigungsgrund) anstellt.

Die Frage ist viel mehr, macht es überhaupt Sinn ein Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses anzustreben, wenn man sich nicht gütlich einigen kann? Ich stelle mir alles andere in dieser Konstellation (2-Mann-Betrieb) äußerst schwierig vor.



ist auch net einfach... also ich muss dazu sagen das des um ne freundin geht die in nem reitstall arbeitet. und mir passt des nich was der chef mit ihr macht.
genau so hat sie eine 48 stunden woche und muss jeden tag von dienstag bis sa. von 9 bis 12 und 14.30 bis ca.19 uhr arbeiten sonntag bis ca 12uhr und mo von 14.30 bis ca 19 uhr. sprich... die hat nicht mal einen ganzen tag frei... geht doch nich oder?
 
Das ist kein Arbeitsverhältnis, das ist Ausbeuterei

Schwangere stehen doch unter besonderem Schutz und dürfen gar nicht gekündigt werden oder ist dieser Schutz bei so einem kleinen Betrieb auch aufgehoben?
 
shishacrasher schrieb:
Ich glaube zu wissen das der arbeitgeber nur das recht hat zu kündigen wenn die anwesenheit des Arbeitnehmers existentiell für den betrieb ist.

ja also der chef kann des auf gar keinen fall ohne sie machen... er müsste sich halt eine suchen für die 3 jahre...

aber die probleme gehen ja noch weiter...

wie gesagt arbeitet die freundin auf einem reiterhof...
sie muss zb. dem chef seine pferde auf einem turnier reiten... also sie muss!
heist das das turnier meistens 2 bis 4 tage geht und sie muss dort bleiben.
jetzt kostet aber am turnier für jedes pferd startgeld das sie zahlen muss obwohl es nicht ihre pferde sind die sie reitet und es als arbeitszeit zählt...

also ich bin der meinung der chef muss des bezahlen...
wenn ich auf irgend ein seminar muss zahlt des doch auch mein chef... !?
 
Sisaya schrieb:
Das ist kein Arbeitsverhältnis, das ist Ausbeuterei

Schwangere stehen doch unter besonderem Schutz und dürfen gar nicht gekündigt werden oder ist dieser Schutz bei so einem kleinen Betrieb auch aufgehoben?

Es gibt Ausnahmen für Kleinstbetriebe, das hängt allerdings sehr vom Einzelfall ab.
Problematisch ist dass selbst wenn der Arbeitgeber sich an das Kündigungsverbot aufgrund des MuSchG hält oder halten muss, kündigt er eben 4 Monate nach Niederkunft. Zu einer Eltern-/Teilzeitregelung kann man in dieser Konstellation i.d.R. keinen Arbeitgeber zwingen.
 
Ich will gerade bei Amazon meine Kontonummer ändern und seh da Daten von nem gewissen Terry M. Agarwal aus Texas:

aargwal.jpg

Was könnte da los sein? Es wird keine Bestellung aufgeführt, die nicht von mir stammt, und auch auf meinem Bankkonto ist alles in Ordnung.
 
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