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Szudrinos schrieb:Dann darfst du dir deine Papiere abholen.
Infos zur Elternzeit
wildmonkeylove schrieb:Eine Schwangerschaft kann natürlich nicht verboten und die Elternzeit kann theoretisch vereinbart werden.
Problematisch ist allerdings, dass in einem Kleinstbetrieb das Kündigungsschutzgesetz nicht greift. Soll heißen, wenn mit dem Arbeitgeber keine gütliche Einigung getroffen werden kann, fällt diesem eine Kündigung recht leicht.
Eine theoretisch mögliche Kündigungsschutzklage hat eher geringe Erfolgsaussichten, sofern der Arbeitgeber sich nicht seltendämlich (Kündigungsgrund) anstellt.
Die Frage ist viel mehr, macht es überhaupt Sinn ein Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses anzustreben, wenn man sich nicht gütlich einigen kann? Ich stelle mir alles andere in dieser Konstellation (2-Mann-Betrieb) äußerst schwierig vor.
shishacrasher schrieb:Ich glaube zu wissen das der arbeitgeber nur das recht hat zu kündigen wenn die anwesenheit des Arbeitnehmers existentiell für den betrieb ist.
Sisaya schrieb:Das ist kein Arbeitsverhältnis, das ist Ausbeuterei
Schwangere stehen doch unter besonderem Schutz und dürfen gar nicht gekündigt werden oder ist dieser Schutz bei so einem kleinen Betrieb auch aufgehoben?

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