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Wer, wie, was? Der 'Fragen über Gott und die Welt'-Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Ein Händler aus UK hat mir die falsche Version einen Spiels geschickt. Er meinte, ich soll "Return to sender" auf den Brief schreiben und diesen dann einfach in den Briefkasten werfen. Funktioniert das so? Wird der Brief an ihn zurückbefördert, ohne dass ich den frankieren muss?
 
Über DHL funktioniert das zumindest so, wenn der Empfänger dann zahlt.

DHL schrieb:
Wenn der Empfänger Ihrer Sendung grundsätzlich die Versandkosten übernehmen soll, bietet sich der Service "Unfrei/Empfänger zahlt" an: Sie versenden Ihre Sendung unfrei, und der Empfänger bezahlt alle Versandkosten.

Bitte beachten Sie: Verweigert der Empfänger die Annahme oder ist die Sendung unzustellbar, sind Sie als Absender im nationalen Versand zur Zahlung des auf dem Klebezettel vermerkten Entgeltes verpflichtet. Es können keine weiteren Services beim Versand von unfreien Paketen dazu gebucht werden.
 
Darauf habe ich halt keine Lust. Extra in die Stadt zur Post fahren, anzustehen und dann wahrscheinlich noch 3,45 € (gerade nachgesehen) zu bezahlen. Deshalb war mein Vorschlag an ihn, dass er mir einfach was vom Kaufpreis zurückerstattet und gut ist. Ist ein Spiel für die alte Xbox, das ich eh nicht mehr weiterverkaufe. Disk ist wie gewollt UK. Nur Cover und Anleitung sind auf italienisch.
 
Ich brauche (wieder mal) dringend Hilfe von den Arbeitsrechtlern hier.

Ich habe von Juni bis einschließlich Oktober über eine Zeitarbeitsfirma gearbeitet. Ich war in dieser Zeit jeden Werktag auf der Arbeit bis auf zwei Tage, an denen ich eine Klausur schreiben musste. Jetzt habe ich dort gekündigt. In meinem Arbeitsvertrag steht nichts von Urlaub. Habe ich Anspruch auf die gesetzlich festegelegten 10 Tage? Also müssen sie mir die Urlaubstage auszahlen? Oder müssen die das nicht machen, weil ich mich hätte zu jeder Zeit von der Arbeit freistellen können, was unbezahlten Urlaub entspricht?
 
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