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Wer, wie, was? Der 'Fragen über Gott und die Welt'-Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Danke euch :)

Cale schrieb:
Du "mußt" nicht. Niemand ist verpflichtet, sich arbeitslos zu melden. Ich weiß jetzt aber nicht, wie es mit Deiner Krankenversicherung in der Zeit aussieht. Deine Rente kann die fehlende zwei Wochen sicher verkraften.

Was die Krankenversicherung angeht bin ich wieder familienversichert, da ich das 25. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen habe.
 
So habe ich das auch begründet...
Die Sachbearbeiterin zog nur ne Schnute: Ja das muss aber trotzdem...
:roll:


(Aber da wird man ja eh gerne verarscht: Zitat derselibigen Sachbearbeiterin: "Nein, solange Sie hier ALG I oder II beziehen dürfen Sie den Wohnort nicht wechseln, außer Sie finden eine Anstellung..." Da wusste ich es dann aber zum Glück 100%ig besser und habs einfach gemacht... Die Leute aufm Amt sind teilweise echt der Hammer... :wand: )
 
Das hab mit dem Anschreiben hab ich mir auch schon überlegt, hier mal ein paar Punkte die im CV aufgeführt habe:

Immobilienverwaltung:
• Erkennen frühzeitiger Instandhaltungsmaßnahmen
• Vergeben von Handwerksaufträgen unter Berücksichtigung des Preis-Leistungs
Verhältnisses
• Annahme und Verwaltung der Hausgelder
• Bezahlung einmaliger und regelmäßiger Ausgaben
• Abwicklung des Mahnwesens

Siemens:
• Unterstützung der Abteilung xxx (xxx)
• Aktualisierung der Lieferantendaten
• Datenpflege des Siemens Intranets
• Statistische Auswertung der Lieferantenquartalsmeldungen
• Analyse der Ergebnisse je Lieferant
• Darstellung der Geschäftsjahresabschlussbetrachtung in Power Point
• Unterstützung in Verhandlungsvorbereitungen
• Teilnahme bei Lieferantenauswahlgesprächen und Preisverhandlungen

Unternehmen XXX:
• Unterstüztung des Einkaufs
• Bearbeitung von Rechnungen und Lieferscheinen
• Durchführung von Ablageaufgaben, Mahnungen und Fakturierung
• Erstellen einer Umfragestatistik
• Kundenstammbereinigung
• Unterstützung bei der Inventur
• Bestellung von benötigten Produkten
• Planende Unterstützung für die xxx-Messe
• Verbuchen und überprüfen von Wareneingängnen

Find ja selbst das alles irgendwie komisch klingt ... :traurig:
 
Sorry, aber du hast da als Sachbearbeiter gearbeitet :p

Hast du Arbeitszeugnisse von den Unternehmen?
Wenn nicht, schmück das einfach aus. Kann keiner Nachprüfen was du da wirklich gemacht hast --- also es sei denn du bewirbst Dich bei einer dieser Firmen :ugly:
 
dann kann mir vieleicht einer helfen.. und zwar gibts auf der windows dvd ne datei in der irgendwie standart keys sind. finde die richtige datei aber nichtmehr.. damit konnt ich dann anytime benutzen und nachher wieder mit meinem msdnaa key aktivieren..
 
:loL: d.h. wenn du dir de Arsch links scheißt ists kein Arbeitsunfall :ugly: oder stell dir mal vor die Klabusterbeeren fangen an zu brennen, auch kein Arbeitsunfall.
 
ruby soho schrieb:
Gibts auf dem Ipad ne app oder ein Add on für Safari, um englische Wörter in Safari zu markieren und die übersetzen zu lassen?

http://itunes.apple.com/de/app/tap-translate/id414727890?mt=8

Kostet aber was.
 
Ryuu schrieb:
Hamlet schrieb:
Ich hab schon öfters gehört, dass man in der Arbeit auf dem Klo nicht versichert wäre. Stimmt das? Kann ich mir eig. gar nicht vorstellen.

Doch, stimmt. Schon x-fach von Leuten vonner Berufsgenossenschaft gehört. Klo gehört zum "Privatvergnügen".

Was heißt privatvergnügen? Dann dürfte man ja gar nicht aufs Klos, wenn das privatvergnügen ist bzw. müsste man abstempeln. Und der weg zum Klo ist dann kein Privatvergnügen?
 
BayLSG München – (Urteil vom 06.05.2003; Az: L 3 U 323/01; rechtskräftig).

Beim Unfall eines Arbeitnehmers auf der Toilette seiner Firma muss die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlen, da es kein Arbeitsunfall sei.
Nach dem Urteil kann bei bleibenden Schäden auch keine Unfallrente geltend gemacht werden (Im konkreten Fall war eine Umschülerin in ihrer Firma auf die Toilette gegangen. Dort wurde ihr von einer Kollegin unbeabsichtigt die Toilettentüre so schwungvoll ins Gesicht geschlagen, dass sie schwere Kopfverletzungen mit einem Sehverlust am linken Auge erlitt. Die Richter befanden, im Betrieb sei nur der Gang zur und von der Toilette geschützt,- «das eigentliche "Geschäft" bzw. das Verweilen schon hinter der äußeren Toilettentür aber nicht». Alles, was hinter der Toilettentür passiere, sei privates und damit von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht umfasstes Tun. Im Fall der Umschülerin zahlt die Unfallversicherung weder eine Unfallrente noch übernimmt sie die Behandlungskosten. Diese müssen von der Krankenkasse der Frau bezahlt werden. Deren Krankenkasse kann auf zivilrechtlichem Wege versuchen, die Unfallverursacherin haftbar zu machen. Das hätte aber nur Aussicht auf Erfolg, wenn von einem schuldhaften Verhalten auszugehen wäre.
 
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