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Wer, wie, was? Der 'Fragen über Gott und die Welt'-Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Cloud Strife schrieb:
Der_Geächtete schrieb:
Alle was nun kommt sind Spekulationen und Gedanken eines Menschen der sich weder mit den Gesetzen noch der Menschlichen Biologie auskennt.

Nehmen wir an ich gehe mit einem weiteren Menschen spazieren.
Eine dritte Person bedroht nun plötzlich meine Begleitung.
Ich will helfen und naiv wie ich bin denke ich mir das Genick eines Menschen ist sein Schwachpunkt.
Ich springe nun mit voller Wucht gegen das Genick der dritten Person und ziehe dieses mit aller Kraft ruckartig zu Boden.

Frage: Übersteht ein durchschnittlich gebauter Mensch so einen Angriff?
Frage: Mit welchen Schäden ist in folge des Angriffs zu rechnen?
Frage: Was bedeutet dies für Person zwo. Die Person die den Angriff ausgeführt hat um Person eins zu helfen? Wie sehen rechtliche Konsequenzen aus?

Antwort: Nein.
Antwort: Traumata, Lähmung oder Tod.
Antwort: Das hängt davon ab, wie bedroht wurde, mit was unmittelbar zu rechnen war, ob die Reaktion angemessen war und ob es als Notwehr gelten kann und eine Stresssituation, in der man nicht klar denken konnte. Kurz gesagt: Kommt auf den Anwalt und die Schwere des Schadens an. Generell würd ich die Chancen eher nicht so gut einschätzen.

Darum gings bei der Diskussion eigentlich.

Beziehungsweise war es der Ausgangspunkt unserer Diskussion. Wie sieht das rechtlich aus.

Ihr könnt auch eine andere Art der Gewalt hier einfügen. Das "ins Genick springen" war irgendwie meine persönliche Vision wie so eine Situation aussehen könnte.

Gedacht war das so:

Person die gewalt gegen meine Begleitung ausübt steht mit dem Rücken zu mir. Diese person sieht mich also nicht. Ich gehe von hinten an Sie heran und ziehe den Kopf ruckartig nach hinten/unten weg. Ich in meiner naivität dachte dass dies ein ziemlich sicheres Urteil für einen menschen zu sein scheint. Da gab es aber auch in der Runde bereits zweifel ob dies alleine reicht um einem menschen Schaden von erheblichen Ausmaß zukommen zu lassen. Die Videos oben lassen mich selbst an der Theorie zweifeln.

Aber lasst mich das beispiel ersetzen.

Die Angreifende Person steht in der Nähe einer Treppe. ich stoße nun die Person mit voller Absicht zum Schutz meiner Begleitung diese Treppe hinunter.

Wie wird die Situation rechtlich geklärt?
 
Ich kenne mich nicht aus, aber ich stelle mir vor, dass dies individuell geklärt werden müsste.

In deinem Beispiel würde es dann imo davon abhängen, inwiefern deine Begleitung direkt bedroht (nur verbal? nur geblufft? tatsächlich lebensbedrohend?) wurde und dann, inwiefern deine Abwehr gerechtfertigt wäre - was wiederum z.B. davon abhängt, ob du zuvor mildernde Schritte wie Dazwischenstehen, körperlich zurückhalten etc. unternommen hast...

Mit voller Absicht die Treppe runterstossen könnte ziemlich heftig enden. Könnte. Wenn selbige Person sich dann schwer verletzt oder sogar stirbt, könnte ich mir gut vorstellen, dass man deine "Abwehr" als übertrieben und fahrlässig einschätzen würde. Andererseits könntest du Panik gehabt haben oder die Situation von deiner Perspektive gefährlicher eingeschätzt haben, als sie ist etc. und das würde dann strafmildernd wirken.
 
Wenn ihr hier auf der Homepage von TSG Hoffenheim auf "senden" klickt (egal ob ihr da was eingebt oder nicht) kommt da bei euch auch so eine Sicherheitswarnung? (Security token doesn't match, possible CSRF attack.)

http://www.achtzehn99.de/kontakt
 
Wenn jemandem der betrunken ist nen Krankenwagen gerufen wird, muss er das selber zahlen und wenn ja, wie teuer ist sowas normal?

Geht nicht um mich. Echt ;)
 
Wenn er so voll ist, daß er einen Krankenwagen braucht, dann nicht. Wenn er ihn nur ruft, weil er voll ist, dann ja. Ist jedenfalls bei der Feuerwehr so, ich nehme an, beim Krankenwagen gilt daß ebenso.
 
Quatsch.
Wenn der Club den KW holt, muss der Betrunkene natürlich nicht zahlen. Kann ja nix für, wenn da evtl. einer ausm Club überreagiert und das Ding anfordert obwohls nicht sein muss...
 
Und du hast gezahlt?
Hätt ich niemals gemacht. Entweder ich bin so voll, dass ich den KW brauche, dann kostets eh nix.
Oder ich bin NICHT so voll, es lag eine Fehleinschätzung des Personals vor und es ist nicht mein Problem.
Wär ja noch schöner, wenn CLub-Personal auf eigenes Ermessen Krankenwägen rufen könnte, die ein Gast, der nix gemacht hat außer angetrunken zu sein (was in einem Club ja komplett außergewöhnlich ist) dann blechen muss...
 
So kenne ich es eigentlich auch. Selbst wenn man den KW nicht braucht, aber nachgewiesenerweise geglaubt hat, daß man ich braucht, müßte es eigentlich kostenlos sein.
 
:ugly:

Ich habe mein Geld für den Kauf einer Lampe durch Paypal zurückerhalten, der Verkäufer scheint sich nicht zu melden und daher wollte ich ihm eine Frist setzen

Guten Tag,

da ich nun mein Geld zurückerhalten habe ist für mich die Sache erledigt.

Natürlich habe ich noch ihre Ware hier liegen.

Ich gebe ihnen hiermit bis zum 15.8.2011 Zeit mit mir einen Termin für eine Abholung durch UPS auszumachen (Die Abholung natürlich durch sie veranlasst), ansonsten werde ich die Ware (Lampe Elegance 4 flammig) der Müllabfuhr mitgeben.


Mit freundlichen Grüßen


Gerri

Ist das ok?

Kann ich die Lampe nach ner Frist auch einfach behalten oder verschenken?
 
Kann man die Kreditkarte-Reklamation nutzen, um an Geld zu kommen, dass der Händler nicht zurückzahlen will? Habe via Visa bezahlt und Rebuy kommt bei meiner Rücksendung nicht in die Pötte. Würde nur für das Worst-Case Scenario Bescheid wissen.
 
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