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Zur differenzierten Bewertung der Prüfungsleistungen können Zwischenwerte durch Erniedrigen oder
Erhöhen der einzelnen Noten um 0,3 gebildet werden.
Die Fachnote lautet:
bei einem Durchschnitt bis 1,5 = sehr gut;
bei einem Durchschnitt über 1,5 bis 2,5 = gut;
bei einem Durchschnitt über 2,5 bis 3,5 = befriedigend;
bei einem Durchschnitt über 3,5 bis 4,0 = ausreichend;
bei einem Durchschnitt über 4,0 = nicht ausreichend.

el_barto schrieb:Yay for Uni-Bürokratie...
Hab meine Praktikumsberichte für das technische Praktikum ordnungsgemäß beim Praktikantenamt ET abgegeben und mit dem Kerl dort vereinbart, dass er den Schein direkt an das Prüfungsamt schickt, damit ich nicht extra nach KL düsen muss.
Jetzt ruf ich beim Prüfungsamt an, um mich zu erkundigen ob der Schein auch nicht in der Hauspost verschollen ist. Und was erfahr ich? Das Praktikantenamt ET muss den ausgestellten Schein zuerst an das Praktikantenamt WI schicken, die den dann abnicken (fachliche Kenntnisse über die ET-Materie haben sie ja nicht) und an das Prüfungsamt weiterleiten. Anders wird der von Prüfungsamt nicht anerkannt... What the fucking fuck???
Wieso sollte man sowas auch mal ohne die Jagd nach Passierschein A-38 machen können...
Klar musste ich deshalb das Modul als nicht gewertetes Zusatzmodul anmelden...
Einmal angemeldete Prüfungen können nicht mehr verschoben werden...

Ist jetzt seit Ende Dezember scheinbar bekannt aber das Institut und die Prüfungsordnung konnten das mir nicht kommunizieren. el_barto schrieb:So, ich weiß jetzt so ungefähr, woran ich die nächsten 3 Monate bei meiner DA brüten darf![]()

eMKay schrieb:el_barto schrieb:So, ich weiß jetzt so ungefähr, woran ich die nächsten 3 Monate bei meiner DA brüten darf![]()
3 Monate![]()
Hana-Bi schrieb:el_barto schrieb:Yay for Uni-Bürokratie...
Hab meine Praktikumsberichte für das technische Praktikum ordnungsgemäß beim Praktikantenamt ET abgegeben und mit dem Kerl dort vereinbart, dass er den Schein direkt an das Prüfungsamt schickt, damit ich nicht extra nach KL düsen muss.
Jetzt ruf ich beim Prüfungsamt an, um mich zu erkundigen ob der Schein auch nicht in der Hauspost verschollen ist. Und was erfahr ich? Das Praktikantenamt ET muss den ausgestellten Schein zuerst an das Praktikantenamt WI schicken, die den dann abnicken (fachliche Kenntnisse über die ET-Materie haben sie ja nicht) und an das Prüfungsamt weiterleiten. Anders wird der von Prüfungsamt nicht anerkannt... What the fucking fuck???
Wieso sollte man sowas auch mal ohne die Jagd nach Passierschein A-38 machen können...
Das ist der Hauptgrund warum ich mich freue den Uni-Alltag endlich hinter mir zu haben.
Diese scheiß Bürokratie und keiner hat davon ne Ahnung. Im Prüfungsamt erst mal alle meine Prüfungen ganz normal angemeldet, bis irgendwann mal einer vom Prüfungsamt gemeint hat, dass ich diese Prüfung nicht mehr anmelden kann, da der Wahlbereich ja schon voll ist. Ich sage, dass ich davon noch nichts gehört habe und dass ich gedacht habe, dass die Module eh nur Pflicht oder Wahl Module sind. "Ne, da muss man auch angeben ob es Wahlpflicht, Freier Wahlbereich oder Zusatzmodul sein soll. Da unten sind die Kästchen dafür..."Zum Glück hatte ich zu dem Zeitpunkt schon ein "falsch" angemeldetes Modul zuviel im Wahlpflichtbereich.
Klar musste ich deshalb das Modul als nicht gewertetes Zusatzmodul anmelden...
Einmal angemeldete Prüfungen können nicht mehr verschoben werden...
Nach zwei Semestern bei nem anderen Sachbearbeiter wurde ich dann gefragt warum denn dieses Modul als Zusatzmodul in meinem Notenauszug drinsteht. "Ich packe das mal für sie in den Wahlpflichtbereich..."![]()
Genauso mit meiner Masterarbeit. Institut sagt ich soll mich doch an die für meinen Studiengang geltende Prüfungsordnung halten. Dort steht zweimal kopieren und abgeben. Gesagt getan, gewartet bis das ganze gedruckt wurde und nochmals auf der Uni Seite rumgesurft. Da steht dann plötzlich auf ner Seite, dass jetzt alle Arbeiten in dreifacher Anfertigung abzugeben sein müssen. Und das was in den entsprechenden Prüfungsordnungen drinsteht nicht gilt.Ist jetzt seit Ende Dezember scheinbar bekannt aber das Institut und die Prüfungsordnung konnten das mir nicht kommunizieren.
Wurde alles nur noch davon überboten, dass meine Arbeit vor der eigentlichen Anmeldung meiner Masterarbeit im Prüfungsamt angekommen ist und so die Arbeit nicht ans Institut geschickt werden kann.Da hat das Sekretariat des Instituts auch keine Ahnung davon gehabt, dass man nun zwei Betreuer auf den Antrag schreiben muss und so die Anmeldung erst einmal beim Prüfungsausschuss lag, welcher eben diese noch nicht ans Prüfungsamt weiterreichen konnte. Da konnte ich dann nach Ostern nochmals ein paar nette Telefonate führen.
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Hana-Bi schrieb:Naja, selbst als WiWi gibt es doch etliche Möglichkeiten auch so 6 Monate zu füllen. Empirische Studie, Aufstellen eines wissenschaftlichen Modells, etc. pp.
Hatte gedacht, dass so reines "paper work" eher nur für ne Bachelorarbeit "ausreichend" ist. Zumindest in Karlsruhe und Berlin waren da 6 Monate die Bearbeitungszeit und an meinem Lehrstuhl 60 Seiten +/- 10% reiner Text. (War glaube ich bei mir so knappe 66 Seiten)
Aber ich glaube solch ein paper work wäre mir tausendmal unangenehmer gewesen. Auch als WiWi.
el_barto schrieb:Die Bachelorleute haben bei uns 8 Wochen Zeit,



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