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Uni und so

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Bei uns auch^^
Das Prüfungsamt behält sich das Recht vor, die Krankheit durch den Amtsarzt zu überprüfen. Kommt aber wirklich nur bei Leuten vor, die jedes Semester pünktlich zu den Prüfungen "krank" sind.
Wir können uns auch bis zu 2 Wochen vor ner Klausur wieder abmelden, bei anderen Studiengängen sogar bis zu 3 Tage davor.
 
Also in Karlsruhe kann man sich bei jeder Prüfung direkt vor der Prüfung persönlich bei den Betreuern abmelden.

Kann auch gar nicht verstehen warum das nicht überall möglich ist. :staun:
 
Zu § 13 der Prüfungsordnungen für die BACHELORSTUDIENGÄNGE

Hiermit werden alle Studenten in den Bachelorstudiengängen darauf aufmerksam gemacht, dass gemäß § 13 (2) der Prüfungsordnungen bei krankheitsbedingtem Rücktritt von einer Prüfung in jedem Falle die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes zur Feststellung der Prüfungsuntauglichkeit verlangt wird.

Das amtsärztliche Attest muß unverzüglich nach Eintritt der Erkrankung eingereicht werden. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („Krankenschein“) wird nicht anerkannt. In diesem Falle würde die Prüfung nach § 13 (1) der Prüfungsordnung mit 5,0 („nicht ausreichend“) bewertet.

Bin ja nicht auf so einer Luschen-Uni. :D


Zur Prüfungsabmeldung hab' ich nichts Genaues gefunden, aber bei meinem Onlineplaner steht, dass ich die Frist überschritten habe, wenn ich mich abmelden möchte.
 
slaughterking schrieb:
Bin ja nicht auf so einer Luschen-Uni. :D


Zur Prüfungsabmeldung hab' ich nichts Genaues gefunden, aber bei meinem Onlineplaner steht, dass ich die Frist überschritten habe, wenn ich mich abmelden möchte.

Elite-Uni :deal: (auch wenn mir das am Arsch vorbeigeht). Also online kann ich mich meistens auch nur bis zu einem gewissen Zeitpunkt abmelden. Persönlich aber immer - also nicht einmal wegen einer Krankheit oder so. Man wird bei uns auch immer vorher noch gefragt ob man nicht noch von der Prüfung zurücktreten will...
 
Ja, das werden wir auch gefragt. Habe aber noch nicht erlebt, dass sich jemand in die Prüfung setzt und nach der Frage dann abhaut. Zumal er sich seine Krankheit dann trotzdem bescheinigen lassen müsste.
 
Jetzt mal so 2 Noobfragen meinerseits.
Ich muss ja im Oktober mein Studium beginnen und etwa im November wüßte ich dann, ob ich vielleicht doch zum Bund kann.

Da erscheint es mir zumindest sinnvoll, für die 1,2 Monate sicherheitshalber kein Bafög zu beantragen, da das sicher ein riesen Hickhack ist, vor allem, wenn ich denen nach 2 Monaten dann sag, dass ichs nicht mehr brauche...
Wie zeitnah kann ich Bafög dann wieder beantragen? Bzw ist das überhaupt so möglich, wie ich mir das grad vorstelle?

Und zu den Studiengebühren hat mir neulich jemand erzählt, dass es einen Zeitraum gibt, innerhalb dessen ich die Gebühren erstattet bekomme, wenn ich mich wieder abmelde. Ist das so und wie lang ist der Zeitraum?

Kann ich einfach so "blaumachen", wenn ich zu dem Musterungstermin gehe? Ist ein Studium auf Staatsexamen, weiß nicht, ob das relevant ist... Und wie schnell kann ich mich wieder abmelden?
 
Tommse schrieb:
Jetzt mal so 2 Noobfragen meinerseits.
Ich muss ja im Oktober mein Studium beginnen und etwa im November wüßte ich dann, ob ich vielleicht doch zum Bund kann.

Da erscheint es mir zumindest sinnvoll, für die 1,2 Monate sicherheitshalber kein Bafög zu beantragen, da das sicher ein riesen Hickhack ist, vor allem, wenn ich denen nach 2 Monaten dann sag, dass ichs nicht mehr brauche...
Wie zeitnah kann ich Bafög dann wieder beantragen? Bzw ist das überhaupt so möglich, wie ich mir das grad vorstelle?

Und zu den Studiengebühren hat mir neulich jemand erzählt, dass es einen Zeitraum gibt, innerhalb dessen ich die Gebühren erstattet bekomme, wenn ich mich wieder abmelde. Ist das so und wie lang ist der Zeitraum?

Kann ich einfach so "blaumachen", wenn ich zu dem Musterungstermin gehe? Ist ein Studium auf Staatsexamen, weiß nicht, ob das relevant ist... Und wie schnell kann ich mich wieder abmelden?

Das mit dem BAföG ist zwar ein Aufwand, ein furchtbares Heckmeck wird es aber eher, wenn du es dann doch später beantragst und brauchst. Nimm dir also lieber die Stunde und beantrage die Leistung rechtzeitig.
Die werden jedenfalls kein Problem damit haben, es dir nicht mehr zu schicken.
Wenn du aber auf Nummer sicher gehen willst, frage einfach beim BAföG-Amt nach. :p

Bei den Studiengebühren weiß ich nicht Bescheid, aber kann gut sein, dass es von der Uni abhängt. Ich würde da einfach nachfragen.

Fehlen kannst du auf jeden Fall einige Male im Semester, auch unentschuldigt. Wobei der Musterungstermin im Zweifelsfalle sicher als Rechtfertigung reicht.
 
So heute dritte von 5 Klausuren geschrieben und irgendwie ist sie sehr sehr komisch verlaufen. Insgesamt hatten wir 120min. Nach etwa 40min hatte ich nach gründlichem und zwei bis dreimaligen Überprüfen so gut wie alles, nach 1 Stunde hatte ich zu 95% alles und nach 90min hatte ich dann wirklich alle Fragen beantwortet.
Bin die Klausur in den letzten 30min noch 2mal komplett durchgegangen, nochmals alle Rechnungen überprüft, und einige Sachen dabei nochmal extra 2 bis 3 mal überprüft. Irgendwie habe ich ein mieses Gefühl bei dieser Klausur.
 
Noten sind da und ich habe anscheinend doch fast alles richtig gemacht. Zumindestens eine 1 mit einer 0 hinter dem Komma. Aber die Klausur wurde streng bewertet, nur 1,5 Punkte unter der Maximalpunktzahl. Für einen anderen mit einem halben Punkt weniger (und damit 2 Punkte drunter) gabs schon nur noch eine 1,3.

Insgesamt ist sie gut ausgefallen, aber bei weitem doch nicht so einfach, wieviele es wohl gedacht haben während der Klausur, jedenfalls bei dieser Bewertungshärte.
 
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