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Zu § 13 der Prüfungsordnungen für die BACHELORSTUDIENGÄNGE
Hiermit werden alle Studenten in den Bachelorstudiengängen darauf aufmerksam gemacht, dass gemäß § 13 (2) der Prüfungsordnungen bei krankheitsbedingtem Rücktritt von einer Prüfung in jedem Falle die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes zur Feststellung der Prüfungsuntauglichkeit verlangt wird.
Das amtsärztliche Attest muß unverzüglich nach Eintritt der Erkrankung eingereicht werden. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („Krankenschein“) wird nicht anerkannt. In diesem Falle würde die Prüfung nach § 13 (1) der Prüfungsordnung mit 5,0 („nicht ausreichend“) bewertet.
slaughterking schrieb:Bin ja nicht auf so einer Luschen-Uni.
Zur Prüfungsabmeldung hab' ich nichts Genaues gefunden, aber bei meinem Onlineplaner steht, dass ich die Frist überschritten habe, wenn ich mich abmelden möchte.
(auch wenn mir das am Arsch vorbeigeht). Also online kann ich mich meistens auch nur bis zu einem gewissen Zeitpunkt abmelden. Persönlich aber immer - also nicht einmal wegen einer Krankheit oder so. Man wird bei uns auch immer vorher noch gefragt ob man nicht noch von der Prüfung zurücktreten will...Tommse schrieb:Jetzt mal so 2 Noobfragen meinerseits.
Ich muss ja im Oktober mein Studium beginnen und etwa im November wüßte ich dann, ob ich vielleicht doch zum Bund kann.
Da erscheint es mir zumindest sinnvoll, für die 1,2 Monate sicherheitshalber kein Bafög zu beantragen, da das sicher ein riesen Hickhack ist, vor allem, wenn ich denen nach 2 Monaten dann sag, dass ichs nicht mehr brauche...
Wie zeitnah kann ich Bafög dann wieder beantragen? Bzw ist das überhaupt so möglich, wie ich mir das grad vorstelle?
Und zu den Studiengebühren hat mir neulich jemand erzählt, dass es einen Zeitraum gibt, innerhalb dessen ich die Gebühren erstattet bekomme, wenn ich mich wieder abmelde. Ist das so und wie lang ist der Zeitraum?
Kann ich einfach so "blaumachen", wenn ich zu dem Musterungstermin gehe? Ist ein Studium auf Staatsexamen, weiß nicht, ob das relevant ist... Und wie schnell kann ich mich wieder abmelden?
om3ga schrieb:Hatte gerade Prüfung ... alles aus dem iPhone abgeschrieben. Lektorin saß vorne und hat gearbeitet ... soviel zu Anspruch. Aber ich will mich nicht beklagen ...![]()

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