Mondknallschlumpf schrieb:Der BGH war doch auch der Ansicht, dass ab Hinterziehung von 1 Mio aufwärts keine Bewährung mehr möglich ist. Glaube aber auch nicht, dass da was kommt. Solche Leute können sich immer und überall rauswinden.
Ich habe mir die Urteilsbegründung nicht explizit durchgelesen, aber imho gilt es nur bei "entdeckter" Hinterziehung, nicht bei Selbstanzeige.

