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Fergy schrieb:Wenn dir das dein Router nicht anzeigt, dann kannst du das mit Software (Etwa Netspeedmonitor) am Rechner erfassen. (Hast dann allerdings auch nur das Volumen von dem einen Rechner und z.B. nichts von Konsole, Tablet oder Smartphone.)
benno schrieb:Das wird dann einfach über eine Webseite gelöst.
Die Telekom will zukünftig den Netzausbau in „unwirtschaftliche Neubaugebiete“ zurückfahren, berichtet die Nordsee Zeitung. In die entsprechenden Bezirke sollen keine Kupferkabel mehr verlegt werden, statt Festnetzanschlüssen soll die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversorgung mittels Mobilfunktechnik gewährleistet werden.

Dita666 schrieb:wo liegt denn in Deutschland noch kein Kupfer????
https://netzpolitik.org/2013/deutsche-telekom-behauptet-internet-wurde-in-niederlanden-durch-netzneutralitat-langsamer-und-teurer/Das Beispiel Niederlande zeigt, dass hier regulatorische Vorgaben gerade nicht zum Vorteil der Kunden gewesen sind”, sagt Husam Azrak, Sprecher der Telekom. Dort sei das Internet für alle schlechter und teurer geworden.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/DSL-Drossel-Landgericht-Koeln-untersagt-Volumen-Drosselung-der-Telekom-2-Update-2036234.htmlDas Landgericht Köln hat der Deutschen Telekom die vorgesehene Drosselung der Internetverbindung ab Erreichen eines bestimmten Datenlimits untersagt. Die Richter entschieden [...] dass die Vertragsklausel, die der Konzern seit dem Frühjahr Neukunden auferlegt, eine unangemessene Benachteiligung darstelle. Geklagt hatte die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nichts rechtskräftig.
[...]
Die Richter bezogen sich in ihrer Entscheidung auf die Argumentation der Telekom mit den "Power-Usern": [...] Da der Bedarf nach Bandbreite insbesondere durch das Streaming von Fernseh-Angeboten und Filme ständig steige, betreffe eine Drosselung auf zwei Megabit pro Sekunde ein breites Publikum und nicht nur die "Power-User".
[...]
Mit dem Begriff "Flatrate" verbinde der Kunde obendrein einen Internetanschluss zum Festpreis ohne Einschränkungen. Das Landgericht bemängelt insbesondere das gestörte Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung: Bei VDSL-Verträgen [...] erhielten die Kunden bei Drosslung nur noch weniger als zehn Prozent der ursprünglich vereinbarten Mindestübertragungsgeschwindigkeit zur Verfügung gestellt.
[...]
Die Telekom äußerte Unverständnis für das Kölner Urteil: "Wir können diese Entscheidung nicht nachvollziehen",
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