Und genau da ist für mich der Widerspruch. Man schafft dieses anachronistische Gesetz ab, stimmt aber jetzt einem Verfahren zu, das zu einer Bestrafung nach den Maßregeln dieses Paragraphen ermöglicht - die Strafen hier sind übrigens höher als bei der üblichen Beleidigung, u.a. ist hier bei verleumderischen Beleidigung eine Haftstrafe unumgänglich.
Daher ist es für mich unlogisch und eben Arschkriecherei, das Verfahren zuzulassen.
Richtig wäre in meinen Augen: Verfahren nach dem Majestätsbeleidigungs-Paragraphen nicht zulassen mit Verweis auf sich geänderte Zeiten, den Paragraph aus dem Gesetz tilgen und somit das Verfahren auf die übliche Beleidigung reduzieren.
Denn DANN wäre man jedem rechtstaatlichen Prinzip gerecht geworden: Man hätte den Gerichten gemäß Gewaltenteilung die Entscheidung überlassen und gleichzeitig ein Zeichen für Meinungs- und Kunstfreiheit gesetzt.
Jetzt hat man ersteres betont und aufgrund von Buddy-Spielchen die beiden letzteren zumindest kleiner gemacht als sie sein sollten.
Denn eines darf man nicht vergessen: Es steht Erdogan in jedem Fall frei, Anzeige wegen Beleidigung zu erstatten, die dann wie jede weitere Beleidigung verfolgt wird. Das ist von dieser Merkel'schen Genehmigung komplett unabghängig!
Jetzt wird Böhmermann halt mit anderen Maßstäben prozessiert, weil er nicht Heinz Meier von nebenan beleidigt hat, sondern einen staatlichen Würdenträger. DAS ist für mich das Unding, nicht ein eigentlicher Prozess.