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VOTE Soll Böhmermann verurteilt werden?

Muss Böhmermann verurteilt werden?

  • Ja das ging zu weit. Geldstrafe und Entschuldigung muss her.

  • Nein. Satire darf das.

  • Mir egal solange kein Gedicht über mich geschrieben wird.


Die Ergebnisse sind erst nach der Abstimmung sichtbar.

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Aber der rechtsstaat lässt diese mittel doch zu, das gehört doch ebenfalls zum rechtsstaat, das muss ja auf einem gesetz basieren, das kann ja unmöglich unrecht sein, weil dann gäbe es diese wahl überhaupt nicht das sie jemanden ermächtigen kann.
 
Und genau deshalb wird das Gesetz jetzt eingestampft weil es einfach heutzutage hirnrissiger Abfall ist.

Bis das durch ist einfach alles was kommt durchwinken und den Staatsanwalt machen lassen. Das ganze Gesetz ist einfach nicht mit der Gewaltenteilung kompatibel.
 
Aber der rechtsstaat lässt diese mittel doch zu, das gehört doch ebenfalls zum rechtsstaat, das muss ja auf einem gesetz basieren, das kann ja unmöglich unrecht sein, weil dann gäbe es diese wahl überhaupt nicht das sie jemanden ermächtigen kann.

Darum will die Regierung das Gesetz ja auch abschaffen. Fakt ist aber, dass das Gesetz zum Zeitpunkt von Böhmermanns Gedicht Bestand hatte und somit angewendet werden muss. Alles andere wäre nicht rechtsstaatlich.
 
Passt doch eigentlich alles... der Türkenkopf hat sein Recht bekommen, Böhmermann wird freigesprochen (oder es gibt gar keinen Prozess) und der Paragraph wird abgeschafft.

So sollte es kommen...

Sollte Böhmermann allerdings verteilt werden wäre das ganze tatsächlich ein Witz...
 
Aber der rechtsstaat lässt diese mittel doch zu, das gehört doch ebenfalls zum rechtsstaat, das muss ja auf einem gesetz basieren, das kann ja unmöglich unrecht sein, weil dann gäbe es diese wahl überhaupt nicht das sie jemanden ermächtigen kann.

Und dennoch hätte sie dann de facto entschieden was Recht ist und was nicht, so überlässt sie es deutschen Gerichten mittels deutscher Gesetze über einen deutschen Staatsbürger zu entscheiden. Ob es überhaupt zu einem Verfahren kommt steht ja auch noch nicht fest, oder? Erstmal erfolgt doch die Prüfung durch die Staatsanwaltschaft. Btw. hätte Merkel so oder so nur verlieren können. ;)

Ich finde das sagt es imo gut aus:

Merkel sagte in ihrer Erklärung im Kanzleramt: "Im Rechtsstaat ist es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen." In Deutschland solle nicht die Regierung, sondern die Justiz das letzte Wort haben.

Merkel betonte, im Rechtsstaat bedeute die Erteilung einer Ermächtigung bei diesem speziellen Delikt "weder eine Vorverurteilung des Betroffenen noch eine vorgreifende Entscheidung über Grenzen der Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit". Es bedeute lediglich, dass die rechtliche Prüfung der unabhängigen Justiz überantwortet werde - "und nicht die Regierung, sondern Staatsanwaltschaften und Gerichte das letzte Wort haben werden".
 
Selbst wenn wird das maximal auf ne Geldstrafe rauslaufen und nen Verbot das nochmal zu machen.

Das wäre meiner Meinung nach nicht akzeptabel... es MUSS einen kompletten Freispruch, oder eben Einstellung des Verfahrens geben.

Auch der direkte Hinweis in der PK zur Abschaffung des Paragraphen weißt ja darauf hin... damit sagt man ja eigentlich dass das ganze Unfug ist man aber eben erstmal das Verfahren zulassen muss.
 
Und dennoch hätte sie dann de facto entschieden was Recht ist und was nicht, so überlässt sie es deutschen Gerichten mittels deutscher Gesetze über einen deutschen Staatsbürger zu entscheiden. Ob es überhaupt zu einem Verfahren kommt steht ja auch noch nicht fest, oder? Erstmal erfolgt doch die Prüfung durch die Staatsanwaltschaft. Btw. hätte Merkel so oder so nur verlieren können. ;)
Also du meinst, im rechtsraat gibt es gesetze die nicht rechtstaatlich sind? Worauf basiert denn die möglichkeit merkel die ermächtigung nicht zu erteilen? Willkür? Ich würde das gerne wieso sie denn überhaupt die wahl hat? Wenn sie win diktator wäre ok aber es muss hier doch mehr geben als reine Willkür. Und das was sie dazu ermächtigt nein zu sagen ist dann nicht rechtstaatlicher natur?
 
Und genau deshalb wird das Gesetz jetzt eingestampft weil es einfach heutzutage hirnrissiger Abfall ist.
Und genau da ist für mich der Widerspruch. Man schafft dieses anachronistische Gesetz ab, stimmt aber jetzt einem Verfahren zu, das zu einer Bestrafung nach den Maßregeln dieses Paragraphen ermöglicht - die Strafen hier sind übrigens höher als bei der üblichen Beleidigung, u.a. ist hier bei verleumderischen Beleidigung eine Haftstrafe unumgänglich.

(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Daher ist es für mich unlogisch und eben Arschkriecherei, das Verfahren zuzulassen.

Richtig wäre in meinen Augen: Verfahren nach dem Majestätsbeleidigungs-Paragraphen nicht zulassen mit Verweis auf sich geänderte Zeiten, den Paragraph aus dem Gesetz tilgen und somit das Verfahren auf die übliche Beleidigung reduzieren.
Denn DANN wäre man jedem rechtstaatlichen Prinzip gerecht geworden: Man hätte den Gerichten gemäß Gewaltenteilung die Entscheidung überlassen und gleichzeitig ein Zeichen für Meinungs- und Kunstfreiheit gesetzt.
Jetzt hat man ersteres betont und aufgrund von Buddy-Spielchen die beiden letzteren zumindest kleiner gemacht als sie sein sollten.

Denn eines darf man nicht vergessen: Es steht Erdogan in jedem Fall frei, Anzeige wegen Beleidigung zu erstatten, die dann wie jede weitere Beleidigung verfolgt wird. Das ist von dieser Merkel'schen Genehmigung komplett unabghängig!
Jetzt wird Böhmermann halt mit anderen Maßstäben prozessiert, weil er nicht Heinz Meier von nebenan beleidigt hat, sondern einen staatlichen Würdenträger. DAS ist für mich das Unding, nicht ein eigentlicher Prozess.
 
Vielleicht kommt Böhmi ja jetzt weg von seinem schlechten Sendeplatz im ZDF und null Uhr schießmich tot.
Genügend fame hätte er jetzt ja.
Von wegen das ZDF lässt ihn fallen. Das wäre die schlechteste Presse für das ZDF EVER!
Der wird noch eher mehr Freiheiten bekommen. Märtyrer Style!
 
Da kennst du ZDF aber schlecht. :D Denk mal die verantwortlichen bieten ihm gerade in dem moment an freiwillig zu gehen bevor sie ihn rauswerfen. :d nur meine these.
 
Und genau da ist für mich der Widerspruch. Man schafft dieses anachronistische Gesetz ab, stimmt aber jetzt einem Verfahren zu, das zu einer Bestrafung nach den Maßregeln dieses Paragraphen ermöglicht - die Strafen hier sind übrigens höher als bei der üblichen Beleidigung, u.a. ist hier bei verleumderischen Beleidigung eine Haftstrafe unumgänglich.



Daher ist es für mich unlogisch und eben Arschkriecherei, das Verfahren zuzulassen.

Richtig wäre in meinen Augen: Verfahren nach dem Majestätsbeleidigungs-Paragraphen nicht zulassen mit Verweis auf sich geänderte Zeiten, den Paragraph aus dem Gesetz tilgen und somit das Verfahren auf die übliche Beleidigung reduzieren.
Denn DANN wäre man jedem rechtstaatlichen Prinzip gerecht geworden: Man hätte den Gerichten gemäß Gewaltenteilung die Entscheidung überlassen und gleichzeitig ein Zeichen für Meinungs- und Kunstfreiheit gesetzt.
Jetzt hat man ersteres betont und aufgrund von Buddy-Spielchen die beiden letzteren zumindest kleiner gemacht als sie sein sollten.

Denn eines darf man nicht vergessen: Es steht Erdogan in jedem Fall frei, Anzeige wegen Beleidigung zu erstatten, die dann wie jede weitere Beleidigung verfolgt wird. Das ist von dieser Merkel'schen Genehmigung komplett unabghängig!
Jetzt wird Böhmermann halt mit anderen Maßstäben prozessiert, weil er nicht Heinz Meier von nebenan beleidigt hat, sondern einen staatlichen Würdenträger. DAS ist für mich das Unding, nicht ein eigentlicher Prozess.


Aber die Bundesregierung kann und darf nicht einfach gegen bestehendes Recht handeln, nach dem Motto "Das Gesetz besteht zwar, wir finden es aber nicht mehr so dolle".
Der richtige Weg ist, sich nach den geschriebenen Gesetzen zu richten, bis diese auf demokratischem Weg über eine Parlamentsentscheidung abgeschafft worden sind. Alles andere wäre Willkür. Die Bundesregierung darf sich nun mal nicht aussuchen, welchen Gesetzen sie folgt und welchen nicht.
 
@pil
Das ist total unrealistisch. Es gibt keine schlechte Werbung und über niemand wird gerade so viel gesprochen wie über Böhmi.
Vor allem steht ja ein Großteil hinter ihm.
 
Naja, da muss die Frau Merkel wohl kuschen angesichts der Flüchtlingskriese. Da fühlen sich die Polen sicher verarscht nachdem man ihrer bitte damals nicht nachgekommen ist. :D
 
Man findet einen Paragrafen angeblich "entbehrlich" aber stimmt genau diesen zu. Das nenne ich mal Realsatire :lachweg: Diese ganze Begründung von Merkel war einfach nur total verlogen! Durch Ablehnung hätte die Bundesregierung das Urteil ebenfalls deutschen Gerichten überlassen! Hier eben nur nicht nach §103. Dies ist ein ganz klarer Kniefall vor Erdogan und der Grund ist auch bekannt. Aber Hauptsache vor einem Jahr noch "Charlie" sein :waah:
 
Türkische Gemeinde: Böhmermann-Entscheidung falsch

Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Gökay Sofuoglu, kritisiert die Entscheidung der Bundesregierung, ein gesondertes Strafverfahren wegen Beleidigung von Staatsoberhäuptern gegen den Satiriker Jan Böhmermann zu ermöglichen.

- "Ich finde die Entscheidung falsch", sagte er der "Berliner Zeitung". "Ich hätte mir gewünscht, dass die Kanzlerin dieses Verfahren nicht zulässt, sondern dass man auf das persönliche Verfahren wartet."
- Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan habe ja auch als Privatperson Strafantrag gestellt. Dabei hätte man es belassen sollen, sagte Sofuoglu.

Quelle: www.n-tv.de
 
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