Bart Wux schrieb:
Er war womöglicherweise nachlässig, aber sie handelte vorsätzlich. Das ist der einzige, maßgebende Punkt. Wer positiv ist und es weiß, hat eine Aufklärungspflicht.
Also gestern habe ich einen von der AIDS-Hilfe im TV gesehen und der meinte, dass es keine Aufklärungspflicht gibt.
Darüber hinaus - denkst du, die hat sich ins Bett gelegt und gedacht "Dem Wichser zeig ich's. Den steck ich an"? Das wäre für mich Vorsatz. Es ist aber davon auszugehen, dass das nicht der Fall war. Darüber hinaus wird hier auch der Kerl in Schutz genommen, von wegen, dass man das halt mal vergisst und besonders, wenn man geil ist blablabla...
Geht hier jeder davon aus, dass das bei der Frau anders war? Das die die ganze Zeit mit völlig klarem Kopf gefickt hat?
@ Raszagal
In dem Beispiel mit dem Auto geht es mir um Eigenverantwortung. Das ist das, was ich die ganze Zeit schreibe. Man kann nicht die ganze Zeit mit Scheuklappen durch's Leben laufen und dabei denken, dass es die anderen schon richten werden. Sicher ist es nett, wenn andere Leute auch Verantwortung zeigen. Aber für sich selbst, ist man in allererster Linie selber zuständig. Und wenn der Typ meint, dass er blank rattern muss, dann geht er ganz bewusst das Risiko einer Infektion mit Krankheit X ein (können auch gern noch die Infektionen Y und Z dazukommen. Letztendlich soll die Frau dafür bestraft werden, dass der Kerl ein Idiot war. Sorry, aber ich habe für diese ganzen idiotischen Schuldzuweisungen, nur um sich das eigene Versagen nicht eingestehen zu müssen, kein Verständnis mehr. Hätte sie ihn gewaltsam infiziert, wäre das was anderes. Dann wäre ich auch für ihre Bestrafung. Aber der Typ war einfach nur blöd. Mag sein, dass sich das kalt anhört, aber life sucks.
Weiß nicht, ob das hier rechtlich wirklich relevant ist, aber es klingt zumindest so:
Wenn man über die Aufklärungspflichten der HIV-Infizierten gegenüber ihren Intimpartnern spricht, muss man zwischen Moral und Recht unterscheiden. Der Umfang der rechtlichen Aufklärungspflicht eines Infizierten gegenüber seinem Intimpartner hängt davon ab, in welcher Beziehung sie zueinander stehen.
Bei flüchtigen Sexualkontakten steht der Gesichtspunkt im Vordergrund, dass der andere auf eigenes Risiko handelt, wenn er sich auf solche Kontakte einlässt. Denn er darf sich, wie dargelegt, selbst auf negative Testbescheinigungen nicht verlassen, sondern muss bei nicht näher bekannten Partnern immer damit rechnen, dass diese infiziert sein können.
Quelle