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Prozess um Nadja Benaissa - Welche Bestrafung fändet ihr gerechtfertigt?

Welche Bestrafung fändet ihr gerechtfertigt?


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Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Muuhh schrieb:
1. sicherheitsgurt is pflicht, deswegen kostet es geld wenn man keinen anhat

Sicherheitsgurt ist Pflicht, WEIL es Geld kostet, wenn man ohne fährt. Nimm mal die Strafe dafür weg und dann schau, wieviele unangeschnallt rumfahren.

2. müsste sie in deiner these bei dem kerl am steuer sitzen und den unfall absichtlich bauen WEIL er keinen sicherheitsgurt anhat

Nö. Sie säße in dem anderen Auto, dass dem Typen absichtlich reinfährt. Dumm für ihn, aber wenn er ohne Gurt fährt, ist es halt sein Problem, wenn er kaputt geht.
 
Bart Wux schrieb:
Er war womöglicherweise nachlässig, aber sie handelte vorsätzlich. Das ist der einzige, maßgebende Punkt. Wer positiv ist und es weiß, hat eine Aufklärungspflicht.

Also gestern habe ich einen von der AIDS-Hilfe im TV gesehen und der meinte, dass es keine Aufklärungspflicht gibt.
Darüber hinaus - denkst du, die hat sich ins Bett gelegt und gedacht "Dem Wichser zeig ich's. Den steck ich an"? Das wäre für mich Vorsatz. Es ist aber davon auszugehen, dass das nicht der Fall war. Darüber hinaus wird hier auch der Kerl in Schutz genommen, von wegen, dass man das halt mal vergisst und besonders, wenn man geil ist blablabla...
Geht hier jeder davon aus, dass das bei der Frau anders war? Das die die ganze Zeit mit völlig klarem Kopf gefickt hat?

@ Raszagal

In dem Beispiel mit dem Auto geht es mir um Eigenverantwortung. Das ist das, was ich die ganze Zeit schreibe. Man kann nicht die ganze Zeit mit Scheuklappen durch's Leben laufen und dabei denken, dass es die anderen schon richten werden. Sicher ist es nett, wenn andere Leute auch Verantwortung zeigen. Aber für sich selbst, ist man in allererster Linie selber zuständig. Und wenn der Typ meint, dass er blank rattern muss, dann geht er ganz bewusst das Risiko einer Infektion mit Krankheit X ein (können auch gern noch die Infektionen Y und Z dazukommen. Letztendlich soll die Frau dafür bestraft werden, dass der Kerl ein Idiot war. Sorry, aber ich habe für diese ganzen idiotischen Schuldzuweisungen, nur um sich das eigene Versagen nicht eingestehen zu müssen, kein Verständnis mehr. Hätte sie ihn gewaltsam infiziert, wäre das was anderes. Dann wäre ich auch für ihre Bestrafung. Aber der Typ war einfach nur blöd. Mag sein, dass sich das kalt anhört, aber life sucks.

Weiß nicht, ob das hier rechtlich wirklich relevant ist, aber es klingt zumindest so:

Wenn man über die Aufklärungspflichten der HIV-Infizierten gegenüber ihren Intimpartnern spricht, muss man zwischen Moral und Recht unterscheiden. Der Umfang der rechtlichen Aufklärungspflicht eines Infizierten gegenüber seinem Intimpartner hängt davon ab, in welcher Beziehung sie zueinander stehen.
Bei flüchtigen Sexualkontakten steht der Gesichtspunkt im Vordergrund, dass der andere auf eigenes Risiko handelt, wenn er sich auf solche Kontakte einlässt. Denn er darf sich, wie dargelegt, selbst auf negative Testbescheinigungen nicht verlassen, sondern muss bei nicht näher bekannten Partnern immer damit rechnen, dass diese infiziert sein können.

Quelle
 
Die Aussage von Glod erinnert mich jetzt ein bischen an den fall Ribery
Da hat der bestimmt auch gedacht "Hey die ist aber verdammt jung,die könnte unter 18 sein"
Aber beweis das dem mal, so ist das auch mit der Nadja,wie willl man jetzt beweisen das die so gedacht hat. :kaffee:
 
Glod schrieb:
Bart Wux schrieb:
Er war womöglicherweise nachlässig, aber sie handelte vorsätzlich. Das ist der einzige, maßgebende Punkt. Wer positiv ist und es weiß, hat eine Aufklärungspflicht.

Also gestern habe ich einen von der AIDS-Hilfe im TV gesehen und der meinte, dass es keine Aufklärungspflicht gibt.
Darüber hinaus - denkst du, die hat sich ins Bett gelegt und gedacht "Dem Wichser zeig ich's. Den steck ich an"? Das wäre für mich Vorsatz. Es ist aber davon auszugehen, dass das nicht der Fall war.

"Leider" gibt es juristisch noch weitere Formen des Vorsatzes und spätestens den dolus eventualis (googlen!) wird man ihr auf Grund des Verhaltens reindrücken können.
 
Na ja, soweit ich mitbekommen habe, stützt sie sich aber u.a. auch Aussagen von Ärzten, die bei ihr anscheinend so ankamen, dass im Körper keine Virenlast mehr nachweisbar ist bzw. dass die Ansteckungsgefahr äußerst gering wäre. Darüber hinaus hat anscheinend ihr gesamtes Umfeld bei der Verdrängung kräftig mitgearbeitet (Management etc.) und sie selbst scheint das aufgrund ihres bisherigen Lebens auch ziemlich gut zu können. Ich bin natürlich der totale Rechtslaie, aber imo könnte es schwer werden, ihr irgendwas Größeres als Fahrlässigkeit anzulasten.
 
4. Das veränderte Leben mit HIV erfordert eine veränderte Rechtsprechung.

Die bisherige Rechtsprechung orientierte sich an einem Bild von HIV, das mit hohen Übertragungswahrscheinlichkeiten (zum Beispiel beim Sex ohne Kondom), schnellem Siechtum und Tod verbunden war. Die HIV-Infektion ist aber inzwischen zu einer behandelbaren chronischen Erkrankung geworden. Wer sich heute mit HIV infiziert, kann bei rechtzeitiger Diagnose und Behandlung mit einer annähernd normalen Lebenserwartung rechnen.

Außerdem kann durch eine antiretrovirale Therapie die Übertragungswahrscheinlichkeit wirksam gesenkt werden. Solche Veränderungen müssen stärker in die Rechtsprechung einfließen. Galt bisher das Einbringen eines Kondoms in die sexuelle Kommunikation als ausreichender Beweis, eine HIV-Übertragung verhindern zu wollen, stellt sich die Frage, ob die korrekt angewendete „Viruslastmethode“ heute nicht gleichermaßen bewertet werden müsste, bietet sie doch eine vergleichbare Sicherheit (vgl. hierzu das DAH-Positionspapier „HIV-Therapie und Prävention“ vom April 2009).


Das mit der Überlebenswahrscheinlichkeit kann ich weder bestätigen noch widerlegen aber ich glaube es nicht und das Andere ist ja wohl völliger Schwachsinn.
 
das isn Blog, d.h. nicht das es offiziell von der AIDS-Hilfe kommt.

Außerdem plädieren die ja indirekt dafür ungeschützt Sex zu verharmlosen oder wie soll man das hier deuten:

"Außerdem kann durch eine antiretrovirale Therapie die Übertragungswahrscheinlichkeit wirksam gesenkt werden. Solche Veränderungen müssen stärker in die Rechtsprechung einfließen"

?

das fördert imo nicht gerade die Glaubwürdigkeit dieses Eintrags.
 
Der Blog ist eine Subdomain der Aidshilfe und ergo direkt mit ihr verbunden. Das Impressum führt auch zur Aidshilfe. Die stehen also dafür ein. Passt schon.
Und diese Aussage bedeutet, dass es heutzutage Medikamente gibt, die die Virenlast im Körper nachweislich in einen Bereich senken, wo das Vieh nicht mehr nachweisbar ist. Und je weniger Viren im Blut sind, desto geringer ist das Risiko, dass man jemanden anstecken kann. Wenn ich die Aussage richtig verstehe, dann wird die Durchführung einer solchen Therapie als aktive Bemühung zum Verhindern einer weiteren Verbreitung der Krankheit eingestuft - gleichbedeutend mit der Benutzung eines Kondoms in früheren Zeiten. Da wird noch irgendeine Veröffentlichung zitiert, die ich nicht kenne. Ich kann den ganzen wissenschaftlichen Kram auch nicht beurteilen. Aber die sagen letztendlich, dass die korrekte Durchführung dieser Therapie (will heißen, die ist erfolgreich) in der Rechtsprechung mit der Nutzung eines Kondoms gleichgesetzt werden sollte, da der Effekt identisch ist. Da ich jetzt nicht glaube, dass ausgerechnet die Aidshilfe ihrer Klientel freies Ficken auf Teufel komm raus ermöglichen möchte, denke ich schon, dass diese Aussagen Hand und Fuß haben.
 
ich verstehe das so das man das Strafmaß reduziert haben will für solche Fälle. Ist halt meine persönliche Interpretation.


Davon ab ist ihre Therapie schön und gut aber ich würde wetten (ohne es zu wissen) das so ne Antiviraltherapie schwer auf das Immunsystem schlägt und sicher nicht für den "Alltag" zu gebrauchen ist.
 
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