Methodische Probleme
Aus dem relativ hohen Anteil von Ausländern unter den
Tatverdächtigen, den
Verurteilten und den
Strafgefangenen (s. u.) ziehen viele die Schlussfolgerung, dass Ausländer generell eine stärkere Neigung als Deutsche dazu hätten, Straftaten zu begehen. Bei der Auswertung der Statistiken sind allerdings einige methodische Probleme zu beachten:
Fragestellung: Vergleich der in Deutschland Wohnenden
Wenn man die deutsche mit der ausländischen
Wohnbevölkerung in Deutschland vergleichen will, dann müssen Straftaten aus der Statistik herausgefiltert werden, die von ausländischen Touristen (33.184 von 462.378 nicht-deutschen Tatverdächtigen waren 2009 Touristen)
[10], Durchreisenden oder sich aus anderen Gründen nur vorübergehend in Deutschland aufhaltenden Menschen verübt werden. Insbesondere die Verbrechen von Angehörigen der organisierten Kriminalität fallen in diese Kategorie, die zwischen einem Viertel und einem Drittel der von Ausländern begangenen Straftaten ausmacht. 12,6 Prozent der ausländischen Tatverdächtigen gehörten 2006 zu der von keiner Statistik erfassten Gruppe der Ausländer, die sich illegal in Deutschland aufhielten.
[11] Aus der Statistik herauszufiltern sind auch Fälle, in denen Menschen in Deutschland Opfer von Straftaten werden, die vom Ausland aus begangen werden (z. B. in Form von
Internetkriminalität, die durch ausländische Server ermöglicht wird).
Auffällig ist, dass 2007 17,3 Prozent der 490.278 nicht-deutschen Tatverdächtigen der Kategorie „Arbeitnehmer“ angehörten,
[12] während insgesamt der Anteil der Arbeitnehmer unter der Menge aller 2.294.883 Tatverdächtiger nur 3,7 Prozent betrug.
[13] Zwar gerieten ausländische Arbeitnehmer nicht so leicht unter Tatverdacht wie die Gesamtmenge der Ausländer (21,4 Prozent aller Tatverdächtigen waren 2007 Ausländer), aber der Besitz eines Arbeitsplatzes bewirkte bei Ausländern nicht in demselben Ausmaß wie bei der Vergleichsgruppe der Deutschen, dass sie sich nicht an einer Straftat beteiligen.
Ausländerspezifische Straftaten
Herauszufiltern sind ferner Straftaten, die von Deutschen (mangels Vorteilen eines Verstoßes gegen Gesetze) nur selten begangen werden. So ist bei Statistiken zu prüfen, ob sie Straftaten gegen das
Aufenthaltsgesetz, das
Asylgesetz und das
Freizügigkeitsgesetz/EU berücksichtigen. Solche Straftaten werden fast ausschließlich durch Ausländer begangen. Bei 17,5 % (2005: 16,6 %) aller nichtdeutschen Tatverdächtigen wurde 2006 wegen Verstoßes gegen das Aufenthalts-, das Asylverfahrens- und das Freizügigkeitsgesetz/EU ermittelt.
[14] Der hohe Anteil von Ausländern am Delikt
Urkundenfälschung (40 Prozent
[11]) steht oft im Zusammenhang mit dem Wunsch, sich eine Grundlage für einen Aufenthalt in Deutschland zu verschaffen (diese Grundlage besitzen Deutsche durch ihren Inländerstatus von vornherein).
Straffälligkeit, Auffälligwerden und Anzeigebereitschaft
Zu berücksichtigen ist ferner, dass nicht jede Straftat angezeigt wird und sich nicht jeder Verdacht bestätigt. Ausländer geraten auf Grund von
Vorurteilen bei Verbrechen oft schnell unter Tatverdacht (
Tatverdachteffekt)
[15] und werden bei Straftaten auch eher angezeigt als Deutsche (
Anzeigeeffekt).
[16]
Wenn sich das Anzeigeverhalten der Bevölkerung oder die Verfolgungsintensität der Polizei verändert, so kann sich die Grenze zwischen
Hellfeld und
Dunkelfeld verschieben, ohne dass eine Änderung des Umfangs der tatsächlichen Kriminalität damit verbunden sein muss.
[17][18]
Sozialer Status
Ausländer gehören im Vergleich zu Deutschen häufiger einkommensschwachen und in
prekären sozialen Verhältnissen lebenden Bevölkerungsschichten an, die auch bei Deutschen zu einer verstärkten Neigung zur Kriminalität führen.
Das Bundeskriminalamt schreibt:
[19]
„Die tatsächliche Belastung von hier lebenden Nichtdeutschen im Vergleich zu den Deutschen ist aus mehreren Gründen nicht bestimmbar. Das doppelte Dunkelfeld in der Bevölkerungs- und in der Kriminalstatistik, der hohe Anteil ausländerspezifischer Delikte und die Unterschiede in der Alters-, Geschlechts- und Sozialstruktur stehen einem wertenden Vergleich entgegen (...). Außerdem ist zu beachten, dass in der PKS auch nicht das Ergebnis des Strafverfahrens berücksichtigt werden kann. Grundsätzlich ist zu sagen, dass von der deutschen wie von der nichtdeutschen Wohnbevölkerung nur eine Minderheit bei der Polizei als tatverdächtig in Erscheinung tritt und dies meist wegen Delikten mit geringem Schweregrad..“