eMKay schrieb:Schon klar, aber Kleidung kaufen ist doch wie ein Brötchenkauf Zug-um-Zug.
Damit geht es in mein Eigentum über wenn ich bezahlt und im gleichen (Atem-)zug die Ware entgegen nehme.
Das stimmt schon, aber es ist trotzdem wichtig das zu unterscheiden, weil diese Rechtsgeschäfte unabhängig voneinander gültig sind. Das Eigentum geht also nicht automatisch an den Verkäufer zurück, nur weil etwa der Kaufvertrag ungültig ist (etwa bei Verkauf an einen Minderjährigen). Spielt jetzt hier eigentlich auch keine Rolle, ich habe die Unterscheidung nur angebracht, weil du auf den juristischen Sprachgebrauch von Besitz und Eigentum hingewiesen hast
