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NEWS Landung des Mars Rovers Curiosity live auf XBOX Live

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Ach, naja, vielleicht kann man ja den Raum falten, wer weiss das schon, vor 2000 Jahren hat auch keiner angenommen, daß die gesamte Welt später mal von Elektrizität abhängig ist, etwas, was man sich damals vermutlich nicht vorstellen konnte, selbst mit Blitzen.

Aber ich glaube nicht so recht, daß wir da, sofern möglich, besonders schnell hinkommen, eher fliegt in 1000 Jahren mal ein Raumschiffli in ein schwarzes Loch durch Zufall und...geht kaputt :lol:
 
oder man nutzt den bereits vorhandenen thread über den mars

http://www.konsolentreff.net/showthread.php?tid=5956&page=1

und gliedert diesen hier dort ein :)
 
Ok man könnte es ins Off Topic verschieben, aber als eigener Thread. Weil die Mission ist ja doch was besonderes, und es werden noch sehr viele Bilder folgen. Damit man immer up to date bleibt.
 
Glod schrieb:
Was'n das für ein dämliches Gesetz? Wer legt denn bitte fest, dass sich keiner was nehmen darf, was im Moment niemandem gehört? Amtsschimmel bei der Arbeit... :gerri:

Das "Gesetz" (ist eigentlich ein völkerrechtlicher Vertrag) ist eigentlich nicht dämlich. ;)

Der Weltraumvertrag (eigentlich: Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper) von 1967 regelt ein paar Dinge, die vor allem damals im Kalten Krieg sehr wichtig waren.

Unter anderem verbietet der Vertrag den Vertragsparteien, Massenvernichtungswaffen im Weltraum zu stationieren, weder in einer Erdumlaufbahn, noch sonst wo.

Ohne den Weltraumvertrag wäre das eine realistische Aussicht gewesen. Ich weiß ja nicht wie es euch so geht, aber ich bin ganz froh, dass heute keine Kernwaffen der ehemaligen Sowjetunion über unseren Köpfen kreisen.

Außerdem wollte man eben verhindern, dass die Westmächte und der Ostblock auch noch den Weltraum als Nebenkriegsschauplatz eröffnen, und sich ein Rennen darum liefern, wer am schnellsten wie viel Mondoberfläche in Beschlag nehmen kann.

Daher sagen auch Artikel 1 und 2:

Artikel I
Die Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper wird zum Vorteil und im Interesse aller Länder ohne Ansehen ihres wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklungsstandes durchgeführt und ist Sache der gesamten Menschheit.

Allen Staaten steht es frei, den Weltraum einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper ohne jegliche Diskriminierung, gleichberechtigt und im Einklang mit dem Völkerrecht zu erforschen und zu nutzen; es besteht uneingeschränkter Zugang zu allen Gebieten auf Himmelskörpern.

Die wissenschaftliche Forschung im Weltraum einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper ist frei; die Staaten erleichtern und fördern die internationale Zusammenarbeit bei dieser Forschung.


Artikel IIDer Weltraum einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper unterliegt keiner nationalen Aneignung durch Beanspruchung der Hoheitsgewalt, durch Benutzung oder Okkupation oder durch andere Mittel.

Aber auch wichtig sind etwa jene beiden Artikel:

Artikel IV
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, keine Gegenstände, die Kernwaffen oder andere Massenvernichtungswaffen tragen, in eine Erdumlaufbahn zu bringen und weder Himmelskörper mit derartigen Waffen zu bestücken noch solche Waffen im Weltraum zu stationieren.

Der Mond und die anderen Himmelskörper werden von allen Vertragsstaaten ausschließlich zu friedlichen Zwecken benutzt. Die Errichtung militärischer Stützpunkte, Anlagen und Befestigungen, das Erproben von Waffen jeglicher Art und die Durchführung militärischer Übungen auf Himmelskörpern sind verboten. Die Verwendung von Militärpersonal für die wissenschaftliche Forschung oder andere friedliche Zwecke ist nicht untersagt. Ebensowenig ist die Benutzung jeglicher für die friedliche Erforschung des Mondes und anderer Himmelskörper notwendiger Ausrüstungen oder Anlagen untersagt.

Artikel V
Die Vertragsstaaten betrachten Raumfahrer als Boten der Menschheit im Weltraum und gewähren ihnen bei Unfall oder wenn in Not oder bei einer Notlandung oder -wasserung im Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates oder auf hoher See jede mögliche Hilfe. Nehmen Raumfahrer eine Notlandung oder -wasserung vor, so werden sie rasch und unbehelligt in den Staat zurückgeführt, in dem ihr Raumfahrzeug registriert ist.

Bei Tätigkeiten im Weltraum und auf Himmelskörpern gewähren die Raumfahrer eines Vertragsstaates den Raumfahrern anderer Vertragsstaaten jede mögliche Hilfe. Jeder Vertragsstaat unterrichtet sofort die anderen Vertragsstaaten oder den Generalsekretär der Vereinten Nationen über alle von ihm im Weltraum einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper entdeckten Erscheinungen, die eine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Raumfahrern darstellen könnten.

Also so dämlich finde ich diesen Vertrag gar nicht. ;)
 
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